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   VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 BV 07.211   

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https://dejure.org/2008,36113
VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 BV 07.211 (https://dejure.org/2008,36113)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 BV 07.211 (https://dejure.org/2008,36113)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 BV 07.211 (https://dejure.org/2008,36113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ordnungsgemäße Ladung; Sitzungsvorlage; Geschäftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ladungsmangels bei dem Beschluss der Vollversammlung eines Stadtrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 47 Abs. 2
    Vorliegen eines Ladungsmangels bei dem Beschluss der Vollversammlung eines Stadtrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 32/93

    verkürzte Ladungsfrist - Gemeinderatsbeschluß, Verstoß gegen Geschäftsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 BV 07.211
    Nur dann, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzt (OVG NW vom 27.8.1996 DÖV 1997, 344; Widtmann/Grasser, Bayerische Gemeindeordnung, RdNr. 8 zu Art. 45), - sei es eine zwingende gesetzliche Form- oder Verfahrensvorschrift oder ein gesetzliches Mitgliedschaftsrecht (vgl. Schulz/Wachsmuth/Zwick, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Anm. 6 zu Art. 45 GO) - und die Gesetzesverletzung nicht anderweitig geheilt ist, kommt ein gültiger Beschluss nicht zustande.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 BV 07.211
    Dies entspricht der Rechtslage im Parlamentsrecht (für Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Bundestags vgl. BVerfG vom 14.10.1970 BVerfGE 29, 221 ; für Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Landtags vgl. BayVerfGH vom 15.12.1982 VerfGH 35, 148 ).
  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 4 N 17.1548

    Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender Beschlussfähigkeit des

    Die Anforderungen an eine "ordnungsgemäße" Ladung werden im Gesetz selbst nicht abschließend festgelegt (BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - BayVBl 2009, 90 Rn. 22).

    aa) Der bloße Umstand, dass Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats missachtet wurden, führt grundsätzlich noch nicht zur Rechtswidrigkeit der nachfolgenden Beschlussfassung (BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - BayVBl 2009, 90 Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.10.2010 - 4 CE 10.2403

    Beschluss über Schluss der Beratung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

    Denn Verstöße gegen Geschäftsordnungsbestimmungen eines Gemeinderats, die die Beifügung notwendiger Sitzungsunterlagen bei der Ladung vorschreiben, führen nicht zu einem Ladungsmangel (Urteil des Senats vom 18.6.2008 BayVBl 2009, 90; dem folgend Beschluss des 15. Senats vom 27.6.2008 BayVBl 2009, 91).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre -

    Diese Vorschriften werden nach Art. 45 Abs. 2 GO hinsichtlich Inhalt und Form der Ladung zu den Sitzungen durch die Geschäftsordnung konkretisiert (BayVGH vom 18.6.2008 BayVBl 2009, 90; vom 3.4.2009 - 15 N 08.1521 - juris).
  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Unter Ladung im Sinn von Art. 47 Abs. 2 GO ist der technische Vorgang des fristgemäßen Zusendens der schriftlichen Einladungen zu verstehen (BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - beck-online Rn. 22).

    Dadurch sollen die Gemeinderatsmitglieder in die Lage versetzt werden, sich adäquat auf die Beratungs- und Beschlussgegenstände in der Gemeinderatssitzung vorzubereiten (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.1986 - 4 B 85 A. 916 - beck-online LS.1; BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - beck-online).

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2257

    Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet

    Nur dann, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzt (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - juris Rn. 25; OVG Münster, U.v. 27.8.1996 - 15 A 32.93 - DÖV 1997, 344; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, 29. EL Mai 2018, BayGO, Art. 45 Rn. 8) und die Gesetzesverletzung nicht anderweitig geheilt ist, kommt ein gültiger Beschluss nicht zustande.
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 14 ZB 18.2060

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Dieser schwerwiegende Verstoß gegen Art. 30 Abs. 2, Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GO sowie gegen die Zuständigkeitsregelungen der Geschäftsordnung führe zur Nichtigkeit der in den Sitzungen des Marktgemeinderats vom 11. Mai und 22. Juni 2017 gefassten Beschlüsse (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - BayVBl 2009, 90/91).

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2008 - 4 BV 07.211 - (BayVBl 2009, 90) beschäftigt sich mit der Frage einer ordnungsgemäßen Ladung und einer daraus eventuell folgenden Unwirksamkeit des in der Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses; das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2004 - 22 B 03.1362 - (BayVBl 2004, 494) hält die Schaffung eines in der Gemeindeordnung nicht vorgesehenen weiteren Organs (Volksfestbeirat) für unzulässig und beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Fehlerfolgen für einen daraufhin erlassenen Bescheid (eventuelle Heilung nach Art. 45, 46 BayVwVfG).

  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 15 N 08.1521

    Kiesabbau; Veränderungssperre

    Kein Ladungsmangel wegen fehlender "notwendiger Sitzungsunterlagen" zur Tagesordnung (wie B.v. 27.6.2008 BayVBl 2009, 91; im Anschluss an U.v. 18.6.2008 Az.: 4 BV 07.211);.

    Unwirksam wäre der Beschluss nur dann, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzen würde, sei es eine zwingende gesetzliche Form- oder Verfahrensvorschrift oder ein gesetzliches Mitgliedschaftsrecht, und diese Gesetzesverletzung darüber hinaus nicht anderweitig geheilt wäre (BayVGH vom 18.6.2008 Az. 4 BV 07.211).

  • VG München, 13.11.2017 - M 7 E 17.746

    Antrag auf eine einstweilige Anordnung - Bürgerbegehren

    So habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein gültiger Beschluss nicht zustande komme, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzt - sei es eine zwingende gesetzliche Form- oder Verfahrensvorschrift oder ein gesetzliches Mitgliedschaftsrecht (BayVGH, U. v. 18.6.2008 - Az. 4 BV 07.211 - juris).

    Die vom Bevollmächtigten angeführten Entscheidungen führen zu keiner anderen Wertung, weil ihnen andere Fallgestaltungen zugrunde liegen (insbesondere BGH, U.v. 23.4.2015 - III ZR 195/14 -: Verletzung des viel höher zu gewichtenden Öffentlichkeitsgrundsatzes) bzw. gerade keine konkrete Aussage dazu getroffen wird, dass Art. 52 Abs. 2 GO ein zwingendes gesetzliches Verbot der Öffentlichkeit ausspricht (BayVGH, U. v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - behandelt nur die Rechtsfolge eines solchen Verstoßes).

  • VG München, 04.03.2020 - M 7 K 17.2395

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied wegen Verstoß gegen das

    Über die Beifügung von Unterlagen enthält die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - anders als beispielsweise § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - keine Regelung (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - juris Rn. 22).

    Unabhängig davon würde selbst ein Verstoß gegen § 23 GeschO die Ordnungsmäßigkeit der Ladung nicht berühren (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2008 - 15 NE 08.1522 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - juris Rn. 22 ff.).

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2220

    Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, keine nur teilweise Ausübung

    Nur dann, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzt (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 4 BV 07.211 - juris Rn. 25; OVG Münster, U.v. 27.8.1996 - 15 A 32.93 - DÖV 1997, 344; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, 29. EL Mai 2018, BayGO, Art. 45 Rn. 8) und die Gesetzesverletzung nicht anderweitig geheilt ist, kommt ein gültiger Beschluss nicht zustande.
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2222

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf eines Grundstück in

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 1 N 04.3145

    Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene

  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 K 19.271

    Festsetzung des Kreisumlagesatzes

  • VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.452

    Zum Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglied

  • VG München, 19.02.2014 - M 7 K 13.2991

    Kein Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Veröffentlichung von

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 15 NE 08.1522

    Kein Ladungsmangel wegen fehlender Unterlagen zu Tagesordnungspunkt einer

  • VG Halle, 09.03.2015 - 6 B 50/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren in Bezug auf Gemeinderatsbeschluss

  • VG Regensburg, 01.02.2022 - RN 6 K 20.420

    Gemeinde, Baugenehmigung, Kaufvertrag, Bescheid, Wohnbebauung, Eintragung,

  • VG München, 19.03.2009 - M 10 K 08.1509

    BGB-Gesellschaft als Beitragspflichtige für Fremdenverkehrsbeitrag; Dauercamper;

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