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   VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511   

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https://dejure.org/2009,73349
VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511 (https://dejure.org/2009,73349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2009 - 11 CS 09.511 (https://dejure.org/2009,73349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 11 CS 09.511 (https://dejure.org/2009,73349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;Vorlage eines tschechischen Gutachtens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2008 (NJW 2009, 1689 f.) ausgeführt hat, ist die Fahrerlaubnisbehörde an einer förmlichen Aberkennung des Rechts, von der EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, nicht dadurch gehindert, dass deren Geltung im Inland möglicherweise bereits nach § 28 Abs. 4 FeV ausgeschlossen ist.
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511
    Dies führt zu einer Verschärfung des bisherigen Rechts, nicht zu einer Besserstellung von Betroffenen, die ihre Fahrerlaubnis im Inland verloren haben, und sich im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erteilen lassen (vgl. BayVGH vom 22.2.2007 ZfS 2007, 354 f.; Dr. Junker, Das vorläufige Ende des Führerscheintourismus, DAR 2009, 181 f.).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 11 ZB 09.2281

    Unzureichende Darlegung der Zulassungsgründe

    Die sofortige Vollziehung der Aberkennungsentscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juni 2009 (Az. 11 CS 09.511) bestätigt.

    In dem Schriftsatz vom 5. Oktober 2009 wird der Vortrag im Beschwerdeverfahren (Az. 11 CS 09.511) unter Nr. 1 - 3 (unter Austausch des Wortes Antragsteller durch Kläger) wörtlich wiedergegeben.

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Dem Senat ist allerdings aus anderen Verfahren bekannt, dass entsprechende Bestätigungen zur Vorlage bei deutschen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden (vgl. BayVGH vom 18.6.2009 Az. 11 CS 09.511).
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