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   VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696   

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VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 (https://dejure.org/2018,18984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 (https://dejure.org/2018,18984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 (https://dejure.org/2018,18984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 227 Abs. 1, Abs. 2; FeV § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, § 28 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2; VwGO § 144 Abs. 4, § 173 S. 1; RL 2006/126 Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 11 Abs. 2, Abs. 4, Art. 12, Art. 15 S. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • IWW

    ZPO § 227 Abs. 1, Abs. 2; FeV § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, § 28 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2; VwGO § 144 Abs. 4, § 173 S. 1; RL 2006/126 Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 11 Abs. 2, Abs. 4, Art. 12, Art. 15 S. 1
    ZPO, FeV, VwGO, RL 2006/126

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Inlandsgültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Wohnsitzerfordernis bei der Erteilung der ...

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Darlegungsanforderungen bei kurzfristiger Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Wohnsitzerfordernis; ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Inlandsgültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Wohnsitzerfordernis bei der Erteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62).

    Ferner lassen sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 67 ff.) keine mit dem Begriff "unbestreitbar" verknüpften Mindestanforderungen an die qualitative Beweis- bzw. Aussagekraft entnehmen.

    Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats, wie insbesondere eine kurze Aufenthaltsdauer, vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75; stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10; B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Fahrerlaubnisbehörde und das Gericht diese Informationen in der Gesamtschau als Hinweis gewertet haben, dass der Kläger in Polen einen fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hatte, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins an seinem tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).

    Liegt ein solcher Grund vor, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das durch § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeräumte Ermessen regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BVerwG, B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 3; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 = juris Rn. 5).

    Zwar dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, B.v. 26.4.1999, a.a.O. Rn. 5; B.v. 20.6.2000, a.a.O.; B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 4).

    Schließlich ergeben sich aus dem Vorbringen des Klägers auch keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da er keinen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Jedoch können bei kurzfristigen Erkrankungen, jedenfalls bei anwaltlicher Vertretung (BSG, B.v. 12.5.2017 - B 8 SO 69/16 B - juris Rn. 10), ggf. strenge(re) Anforderungen gestellt werden, wie die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. stRspr BFH, B.v. 10.4.2007 - XI B 58/06 - juris Rn. 11; B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4; B.v. 21.01.2004 - V B 25, 26/03 - juris Rn. 26; BSG, B.v. 27.5.2014 - B 4 AS 459/13 B - juris Rn. 5; B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 5.6.2012 - 17 E 196/12 - juris Rn. 17).

    Da ein Hinderungsgrund nicht schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist, bestand für das Verwaltungsgericht auch kein hinreichender Anlass im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5), etwa durch Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten, von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. den Prozessbevollmächtigten zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 7.4.2017 - 13 A 1601/16.A - juris Rn. 16).

    Da es bereits an einer schlüssigen und substantiierten Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit fehlte, kann dahinstehen, ob die Organisation einer Vertretung durch einen Berufskollegen möglich und ob für die erfolgreiche Geltendmachung der Gehörsrüge vom Kläger weiter darzulegen gewesen wäre, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - DVBl 1993, 601 = juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 19.4.2004 - 8 A 590/04.A - juris Rn. 3 ff.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Fahrerlaubnisbehörde und das Gericht diese Informationen in der Gesamtschau als Hinweis gewertet haben, dass der Kläger in Polen einen fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hatte, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins an seinem tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).

  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).

    Da ein Hinderungsgrund nicht schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist, bestand für das Verwaltungsgericht auch kein hinreichender Anlass im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5), etwa durch Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten, von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. den Prozessbevollmächtigten zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 7.4.2017 - 13 A 1601/16.A - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es indes, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (stRspr BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5; B.v. 20.6.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10; B.v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 4; OVG SA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.).

    Zwar dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, B.v. 26.4.1999, a.a.O. Rn. 5; B.v. 20.6.2000, a.a.O.; B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 4).

  • BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es indes, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (stRspr BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5; B.v. 20.6.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10; B.v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 4; OVG SA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.).

    Da ein Hinderungsgrund nicht schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist, bestand für das Verwaltungsgericht auch kein hinreichender Anlass im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5), etwa durch Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten, von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. den Prozessbevollmächtigten zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 7.4.2017 - 13 A 1601/16.A - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Abgesehen davon ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht davon auszugehen, dass ein erheblicher Grund im Sinn von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO nachträglich erstmals im Zulassungsverfahren dargelegt werden kann mit der Folge, dass eine ursprünglich zu Recht abgelehnte Terminsverlegung im Nachhinein zur Annahme eines Gehörsverstoßes führen würde (so wohl die zitierte, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebene Entscheidung des NdsOVG, B.v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 - juris Rn. 3; vgl. demgegenüber NdsOVG, B.v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - juris Rn. 7 f.).

    Mangels nachträglicher Substantiierung und Glaubhaftmachung eines Hinderungsgrunds gemäß § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO wäre die in dem zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. April 2011 (- 11 LA 57/11 - juris Rn. 3) vertretene Rechtsauffassung im Übrigen auch nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es indes, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (stRspr BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5; B.v. 20.6.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10; B.v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 4; OVG SA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.).

    Zwar dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, B.v. 26.4.1999, a.a.O. Rn. 5; B.v. 20.6.2000, a.a.O.; B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
    Liegt ein solcher Grund vor, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das durch § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeräumte Ermessen regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BVerwG, B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 3; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 = juris Rn. 5).

    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es indes, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (stRspr BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5; B.v. 20.6.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10; B.v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 4; OVG SA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.).

  • VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17

    Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog.

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458

    Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

  • BSG, 27.05.2014 - B 4 AS 459/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 54.99
  • BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung eines erst am Tag der

  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2004 - 8 A 590/04

    D (A), Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, Terminsverlegung, Krankheit,

  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 47.07

    Änderung der i.R.e. Planfeststellung getroffenen betrieblichen Regelungen eines

  • VG München, 19.04.2017 - M 26 S 17.1018

    Herausgabepflicht eines ausländischen Führerscheins bei Erlass eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 A 1601/16

    Verlegung oder Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung aus erheblichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - 2 L 34/16

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung

  • BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06

    Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 17 E 196/12

    Verstoß gegen die obliegende Kostenminderungspflicht bei Einschaltung externer

  • BVerwG, 29.04.2004 - 1 B 203.03

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des

  • BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen

    Sie bilden dann gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die nationalen Gerichte alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. BayVGH, ZfSch 2012, 416; BayVGH, Beschluss vom 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 bei juris; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 712; OLG Stuttgart DAR 2014, 335).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 11 A 731/21

    Darlegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung i.R.d. Feststellung

    vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 -, juris, Rn. 17.
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO) zu verlangen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 - juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches den Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 - juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 11 A 942/22

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'erheblichen Gründe' für

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009- 6 B 32.09 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2000- 5 B 27.00 -, juris, Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 -, juris, Rn. 16.
  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 23 ZB 19.183

    Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern

    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es dabei, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984

    Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß

    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen, ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25 unter Verweis auf EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).
  • VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319

    Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - Wierer - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 27.12.2019 - AN 4 K 17.00562

    Beitragsbescheid zur Industrie- und Handelskammer

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der

  • VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747

    Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer

  • VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566

    Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 02.12.2019 - Au 7 K 19.621

    Nichtannerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

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