Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 CE 14.1602 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; Feststellung der Zulässigkeit der Verwendung eines Stoffes; kein Rechtsschutzbedürfnis; kein Anordnungsgrund; zur Vorwegnahme der Hauptsache; zum Anordnungsanspruch
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Augsburg, 28.01.2015 - Au 6 K 14.703
Klage der Max Aicher Umwelt GmbH auf Klärung der Frage, ob Schlacke im Straßenbau …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 CE 14.1602
Daraufhin erhob die Antragstellerin Klage zum Verwaltungsgericht (Au 6 K 14.703) mit der sie beantragt,.Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen, auch auf die des Klageverfahrens Au 6 K 14.703 und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 CE 14.1602
Denn diese Rechte sichern keine Erwerbschancen (vgl. z.B. BVerfGE 105, 252, 277/278 ) und bieten erst recht keine Grundlage, solche zu schaffen.Das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verbürgt keine Sicherung oder gar Schaffung für Grundlagen zur Erweiterung des Geschäftsumfangs (vgl. BVerfGE 105, 252, 265 ;… auch Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Rn. 20 zu Art. 12).
- BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz - Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123 …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 CE 14.1602
Bei Streitigkeiten um wirtschaftliche Interessenlagen von Unternehmen kann es durchaus um existentielle Belange gehen, die im Einzelfall eine Vorwegnahme der Hauptsache zulassen und auch gebieten können (z.B. BVerfG, B.v. 25.1.1995, 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 - juris;… Kopp/Schenke a.a.O).
- VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.651
Berufungszulassung (abgelehnt)
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (BayVGH, B.v. 18.9.2014 - 20 CE 14.1602) betont, die Klägerin lege nicht ansatzweise dar, dass sie mit der begehrten Feststellung, die allenfalls eine Vorfrage ihres Anliegens beträfe, ihr eigentliches Ziel, nämlich die Vermarktung von Elominit zum Einsatz an der konkreten Örtlichkeit und darüber hinaus ganz allgemein in Bayern mit diesem Vorgehen erreichen könnte.