Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10812
VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949 (https://dejure.org/1993,10812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.1993 - 7 CE 93.2949 (https://dejure.org/1993,10812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 1993 - 7 CE 93.2949 (https://dejure.org/1993,10812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholte Nichtversetzung - Neuregelung des Eintrittsalters in das Gymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Die grundsätzlich zulässige tatbestandliche Rückanknüpfung einer Norm kann gegen Grundrechte von Betroffenen verstoßen, soweit sich diese nicht mehr ausreichend auf die Neuregelung einstellen können und eine mit ihr verbundene Lenkungsabsicht deshalb nicht mehr oder nur noch in völlig atypischen Fällen verwirklicht werden kann (im Anschluß an BVerfGE 72, 200/241 ff.).

    Die Neuregelung des Höchstalters für Wiederholungen in Art. 32 Abs. 3 Nr. 3 BayEUG i.V.m. §§ 4 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1 Satz 2 GSO enthält eine sogenannte tatbestandliche Rückanknüpfung (vgl. hierzu BVerfGE 72, 200/241).

    a) Die tatbestandliche Rückanknüpfung einer Norm ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 72, 200 [244]; auch unechte Rückwirkung, vgl. BVerfGE 79, 29 [45]; weitere Nachweise bei Leibholz-Rinck, GG Art. 20, Rz. 1661).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder das Handeln des Gesetzgebers schlechterdings ohne sachlichen Grund erfolgt und darum im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder wenn die Neuregelung, wiewohl sie von sachlichen Gründen getragen ist, ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muß, welches auf die Bewahrung der nach der ursprünglich maßgeblichen Rechtslage bevorstehenden (günstigeren) Rechtsfolge ihres vergangenen Handelns gerichtet ist (vgl. BVerfGE 72, 200 [254]; Leibholz-Rinck, GG Art. 20, Rz. 1671 a. E. m.w.N.).

    Der zuletzt genannte Gesichtspunkt spielt insbesondere in Fällen eine Rolle, in denen eine mit der Neuregelung verbundene Lenkungsabsicht überhaupt nicht mehr oder nur noch in völlig atypischen Fällen verwirklicht werden könnte (BVerfGE 72, 200 [247]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Geboten ist eine Abwägung des Interesses des einzelnen in den Fortbestand der bisherigen günstigeren Rechtslage mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das allgemeine Wohl, dem die auf ein gesetzlich geregeltes Dauerverhältnis nachteilig einwirkende Vorschrift dienen soll (BVerfGE 72, 175 [196]; 76, 256 [356]).

    Dabei spielen auf Seiten der Betroffenen insbesondere die Vorhersehbarkeit des Eingriffs, die Schutzwürdigkeit des verletzten Vertrauens, die Schwere des Eingriffs und das Ausmaß des Vertrauensschadens eine Rolle (BVerfGE 76, 256 [356]; Leibholz-Rinck Rz. 1671).

    Ungeachtet der Schwere des Eingriffs müßte das Vertrauen der Betroffenen in den Fortbestand der bisherigen Regelung gleichwohl zurücktreten, wenn mit der Neuregelung wichtige Allgemeininteressen verfolgt würden, die gegenüber den Interessen der Betroffenen Vorrang hätten (BVerfGE 76, 256 [350 ff.; 356]).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung durch die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 58, 257/273) wurden wie aus der amtlichen Begründung zu Art. 32 (Landtags-Drucksache 9/9803) ersichtlich ist bei der Schaffung des BayEUG die wichtigsten Grundsätze des Vorrückens, die bisher in den §§ 25, 26 ASchO enthalten waren, wegen ihrer schwerwiegenden Bedeutung für die Schullaufbahn eines Schülers in das förmliche Gesetz übernommen.

    b) Die tatbestandliche Rückanknüpfung, mit der Art. 32 Abs. 3 Nr. 3 BayEUG durch die Bezugnahme auf §§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und 13 Abs. 1 Satz 2 GSO solchen Schülern die Möglichkeit eines zweiten Wiederholens einer Jahrgangsstufe versagt, die ein bestimmtes, gegenüber der bisherigen Rechtslage herabgesetztes Lebensalter überschritten haben, berührt insbesondere die Grundrechte der betroffenen Schüler aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 257 (273).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Schutzwürdiges Vertrauen des Staatsbürgers kann insbesondere verletzt sein, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Bürger nicht zu rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 72, 175 [196]; Leibholz-Rinck Rz. 1661 a. E. m.w.N.); BVerfGE 76, 257 [350]).

    Geboten ist eine Abwägung des Interesses des einzelnen in den Fortbestand der bisherigen günstigeren Rechtslage mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das allgemeine Wohl, dem die auf ein gesetzlich geregeltes Dauerverhältnis nachteilig einwirkende Vorschrift dienen soll (BVerfGE 72, 175 [196]; 76, 256 [356]).

  • VerfGH Bayern, 31.01.1989 - 1-VII-88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Es handelt sich bei ihr weder um eine Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BVnoch um eine Rechtssetzungsermächtigung im Sinne des Art. 55 Nr. 2 Satz 3 BV (BayVerfGH 42, 1 ff. = BayVBl 1989, 267, Leitsatz 3).

    Im vorliegenden Fall drängt es sich aber nach den vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH 42, 1; BayVBl 1993, 302) aufgestellten Grundsätzen zur dynamischen Verweisung auf, daß der Gesetzgeber des BayEUG nach der Neufassung von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GSO tätig werden mußte, weil die Änderung der in Bezug genommenen Regelung in der Gymnasialschulordnung zu dem oben dargelegten systematischen Widerspruch innerhalb von Art. 32 Abs. 3 BayEUG geführt hat.

  • VGH Bayern, 31.12.1986 - 7 CE 86.03269
    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Bei der Entscheidung der Lehrerkonferenz nach Art. 32 Abs. 5 Satz 1 BayEUG handelt es sich um eine pädagogische Wertung, die auf der Würdigung der individuellen Persönlichkeit des Schülers beruht und die nicht ausschließlich durch Subsumtion eines Sachverhalts unter eine gesetzliche Vorschrift oder durch Heranziehung allgemeiner, schlechthin geltender und gerichtlich in vollem Umfang überprüfbarer Entscheidungsmaßstäbe vorgenommen werden kann (vgl. Falckenberg/Schiedermair/Amberg BayEUG, 2. Aufl., Art. 32 Anm. 12; BayVGH v. 04.12.1989 Az. 7 CE 89.3201, v. 31.12.1986 Az. 7 CE 86.03269).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1988 - 13-VI-86
    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    An dieser Stelle ist auch nicht zu entscheiden, ob die grundsätzlich nur mehr gegebene einmalige Wiederholungsmöglichkeit durch Herabsetzung des Übertrittshöchstalters in die unterste Jahrgangsstufe auf 11 Jahre durch die Änderungsverordnung vom 30.07.1992 mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 101 BV vereinbar ist (zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Beschränkung auf eine Prüfungswiederholung vgl. VerfGH 41, 4 und 17 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Im vorliegenden Fall drängt es sich aber nach den vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH 42, 1; BayVBl 1993, 302) aufgestellten Grundsätzen zur dynamischen Verweisung auf, daß der Gesetzgeber des BayEUG nach der Neufassung von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GSO tätig werden mußte, weil die Änderung der in Bezug genommenen Regelung in der Gymnasialschulordnung zu dem oben dargelegten systematischen Widerspruch innerhalb von Art. 32 Abs. 3 BayEUG geführt hat.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    a) Die tatbestandliche Rückanknüpfung einer Norm ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 72, 200 [244]; auch unechte Rückwirkung, vgl. BVerfGE 79, 29 [45]; weitere Nachweise bei Leibholz-Rinck, GG Art. 20, Rz. 1661).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Es genügt vielmehr, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen dieses Rechts spricht, so dass der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache voraussichtlich obsiegen wird (vgl. z.B. BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/75; BayVGH vom 18.10.1993 NVwZ-RR 1994, 160/161; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn. 64 und 69 zu § 123; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 23 zu § 123; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2008, RdNr. 77).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CE 10.2250

    Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung an anderen als den in § 17 Abs. 3 Satz 1 oder

    Es genügt vielmehr, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des geltend gemachten materiellen Anspruchs spricht, so dass der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache voraussichtlich obsiegen wird (vgl. z.B. BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/75; BayVGH vom 18.10.1993 NVwZ-RR 1994, 160/161; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn. 64 und 69 zu § 123; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 123; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 23 zu § 123; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2008, RdNr. 77).
  • VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09

    Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische

    Vielmehr reicht es aus, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung oder ihrer Umsetzung durch die Verwaltungsbehörde eine bisher günstige Rechtslage beseitigt wird und die betroffenen Personen hiermit nicht zu rechnen brauchten und dies deshalb bei ihren Dispositionen vor der Änderung nicht berücksichtigen konnten (BVerfG, Beschluss vom 13.05.1986 - 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 - BVerfGE 72, 175 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 18.10.1993 - 7 CE 93.2949 - NVwZ-RR 1994, 160).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Es genügt vielmehr, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen dieses Rechts spricht, so dass der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache voraussichtlich obsiegen wird (vgl. z.B. BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/75; BayVGH vom 18.10.1993 NVwZ-RR 1994, 160/161; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., RdNrn. 64 und 69 zu § 123; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 123; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 23 zu § 123; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2008, RdNr. 77).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Es genügt vielmehr, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses Rechts spricht, so dass der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache voraussichtlich obsiegen wird (vgl. z.B. BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/75; BayVGH vom 18.10.1993 NVwZ-RR 1994, 160/161; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn. 64 und 69 zu § 123; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 23 zu § 123; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2008, RdNr. 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht