Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44037
VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883 (https://dejure.org/2017,44037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2017 - 9 CS 16.883 (https://dejure.org/2017,44037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 9 CS 16.883 (https://dejure.org/2017,44037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 15 Abs. 1; TA Lärm Nr. 6.3 Abs. 3, Nr. 7.4 Abs. 2
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Versammlungsraums in einen Gastronomieraum für Veranstaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Versammlungsraums in einen Gastronomieraum für Veranstaltungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Versammlungsraums in einen Gastronomieraum für Veranstaltungen; Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Änderungsbebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtsbehelf Interessenabwägung einstweilige Sicherungsmaßnahme offensichtliche Unwirksamkeit eines Bebauungsplans lauteste Nachtstunde An- und Abfahrtsverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen; Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Verkehrslärm; Betriebslärm; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 9 N 13.558

    Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift, die bestimmt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, entspricht nur dann den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen, wenn der Plangeber sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2016 - 4 BN 24.16 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - juris Rn. 29).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Plangeber eine Regelung insgesamt dem Ergebnis der Anwendung der DIN-Vorschrift überlässt oder nur dem Grunde nach selbst bestimmt, welchen Anforderungen die baulichen Anlagen genügen müssen, aber erst der Verweis auf DIN-Vorschrift ergibt, nach welchen Methoden oder Berechnungsverfahren der Inhalt der Anforderungen im Einzelfall zu ermitteln ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 29).

    Dieser Fehler führt hier auch zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans, weil die Geräuschkontingentierung nach der Konzeption des Bebauungsplans ein wesentliches Element der Bauleitplanung darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - juris Rn. 28 ff.).

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    b) Wie das Verwaltungsgericht allerdings zutreffend ausgeführt hat, verstößt die angefochtene Baugenehmigung voraussichtlich nicht gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben des Beigeladenen zu 1 zu beurteilen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; B.v. 5.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 19).

    Nach der Klarstellung in Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 3 TA-Lärm gilt das auch für die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum, wenn die Parkvorgänge der Nutzung der zu beurteilenden Anlage dienen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 18.08.2016 - 4 BN 24.16

    Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift, die bestimmt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, entspricht nur dann den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen, wenn der Plangeber sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2016 - 4 BN 24.16 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - juris Rn. 29).

    Weder in der Bekanntmachung vom 21. Mai 2015 noch in der Planurkunde hat sie darauf hingewiesen, an welcher Stelle die DIN 45691, die in der Planurkunde nicht im Volltext wiedergegeben wird oder dieser als Anlage beigefügt wurde, für den Betroffenen zu finden oder einzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2016 - 4 BN 24.16 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 9 ZB 13.2048

    Baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Sollte wegen Fehlens eines ausdrücklichen Aufhebungsbeschlusses durch die Beigeladene zu 2 vom Fortgelten des früheren Bebauungsplans auszugehen sein (vgl. BVerwG, B.v. 16.5.2017 - 4 B 24.16 - juris Rn. 4), lassen sich dem Beschwerdevorbringen keine Anhaltspunkte dafür entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich, dass sich aus dessen Zwecksetzung ausnahmsweise ein gebietsübergreifender Nachbarschutz ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2016 - 9 ZB 13.2048 u.a. - juris Rn. 14).

    Sie ist insbesondere nicht schon dadurch in ihren Rechten verletzt, dass das Bauvorhaben potientiell immissionsträchtig ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1983 - 4 C 74/78 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 2.5.2016 - 9 ZB 13.2048 u.a. - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    In einem faktischen Baugebiet wäre ein solcher gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch ohnehin ausnahmslos ausgeschlossen (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 5).

    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für gastronomische Außenbestuhlung (78

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Die Nebenbestimmungen zur angefochtenen Baugenehmigung dienen auch nicht dazu, eine im Hinblick auf die Lärmbelastung an sich nicht genehmigungsfähige Nutzung auf einen genehmigungsfähigen Umfang "maßzuschneidern" (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 B 24.16

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Sollte wegen Fehlens eines ausdrücklichen Aufhebungsbeschlusses durch die Beigeladene zu 2 vom Fortgelten des früheren Bebauungsplans auszugehen sein (vgl. BVerwG, B.v. 16.5.2017 - 4 B 24.16 - juris Rn. 4), lassen sich dem Beschwerdevorbringen keine Anhaltspunkte dafür entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich, dass sich aus dessen Zwecksetzung ausnahmsweise ein gebietsübergreifender Nachbarschutz ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2016 - 9 ZB 13.2048 u.a. - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    b) Wie das Verwaltungsgericht allerdings zutreffend ausgeführt hat, verstößt die angefochtene Baugenehmigung voraussichtlich nicht gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben des Beigeladenen zu 1 zu beurteilen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; B.v. 5.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    Wenn das Bauvorhaben im Außenbereich läge, würde ein solcher Anspruch schon daran scheitern, dass der Außenbereich (§ 35 BauGB) kein Baugebiet (vgl. § 1 Abs. 2 BauNVO) darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
    b) Wie das Verwaltungsgericht allerdings zutreffend ausgeführt hat, verstößt die angefochtene Baugenehmigung voraussichtlich nicht gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben des Beigeladenen zu 1 zu beurteilen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; B.v. 5.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Zum anderen muss die Baugenehmigung die für betroffene Nachbarn maßgebende Zumutbarkeitsgrenze konkret bestimmen, etwa durch verbindliche Festlegung eines zielorientierten - nicht nur abstrakt einem Baugebiet zugeordneten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2001 - 7 C 16.00 - NVwZ 2001, 1167) - Immissionsrichtwerts nach Nr. 6 TA Lärm als Grenzwert (Senatsurteil vom 25.10.2002, a.a.O. Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.1.2008 - 8 S 2748/06 - VBlBW 2008, 377, juris Rn. 36 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 26 m.w.N.; a.A. OVG M-V, Urteil vom 10.4.2018 - 3 LB 133/08 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Gegeneinander abzuwägen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (exemplarisch BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Demgemäß finden sich in der streitgegenständlichen Baugenehmigung auch keine Nebenbestimmung zum Lärmschutz, die geeignet wären, unzumutbare Lärmimmissionen für den Antragsteller durch die genehmigte Nutzung auszuschließen (BayVGH, B.v. 18.10.2017 a.a.O. Rn. 30; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - noch unveröffentlicht).

    In (überplanten oder faktischen) Mischgebieten in eng besiedelten städtischen Lagen sind gewerbliche Nutzungen mit Park- und Anlieferverkehr von Objekten mittlerer Größe nichts Ungewöhnliches, sodass nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung eine Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ein derartiges Projekt ohne Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme betrieben werden kann, auch wenn ggf. beschränkende Regelungen über Nutzungs- und Anlieferungszeiten, eventuell auch über Anlieferungszonen notwendig sein könnten, um die Lärmbelastung für die Nachbarschaft auf ein zumutbares, mit dem Rücksichtnahmegebot zu vereinbarendes Maß zu reduzieren (zu den Maßstäben des Rücksichtnahmegebots im Falle eines Mischgebiets unter Heranziehung der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 10; zur Berücksichtigung von Nr. 7.4 der TA Lärm bei Parklärm vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23.12 - ZfBR 2013, 265 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 23; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 29; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158

    Eilantrag gegen Neubau eines Logistik- und Industrieparks

    (2) Das Gericht kann weiter auch keinen Verstoß gegen das bauplanungsrechtlich verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn feststellen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.7.1988 - 4 B 64.98 - juris), das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben der Beigeladenen zu betrachten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N., BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Der Antragsteller ist nicht schon deshalb in seinen Rechten verletzt, wenn das Bauvorhaben potentiell immissionsträchtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Damit wurde für die Berücksichtigung von Verkehrslärm eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet und eine in der Rechtsprechung vor Erlass der TA-Lärm 1998 vorgenommene weitergehende Zurechnung ausschließt (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.17 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht