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   VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856   

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VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 (https://dejure.org/2015,39646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 (https://dejure.org/2015,39646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2015 - 6 ZB 15.1856 (https://dejure.org/2015,39646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Erholungsurlaub gegenüber einem Polizeibeamten für die Zeit der vorläufigen Dienstenthebung; Rechtliche Hinderung eines Beamten zur Ableistung von Dienst im Fall einer vom Dienstherrn ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung

  • rewis.io

    Kein Urlaubsanspruch bei vorläufiger Dienstenthebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Erholungsurlaub gegenüber einem Polizeibeamten für die Zeit der vorläufigen Dienstenthebung; Rechtliche Hinderung eines Beamten zur Ableistung von Dienst im Fall einer vom Dienstherrn ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Urlaubsabgeltung bei der Suspendierung im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95

    Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Soweit ein Beamter von der Verpflichtung zur Dienstleistung bereits vollständig freigestellt ist, besteht für eine weitere Freistellung von der gleichen Verpflichtung weder Bedarf noch Raum (vgl. BVerwG, U. v. 21.3.1996 - 2 C 8.95 - juris Rn. 14; Weber/Banse, a. a. O., § 5 Rn. 15).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 11.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Hierdurch werden das Recht und die Pflicht des Beamten, die mit seinem Amt im konkretfunktionellen Sinn verbundenen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen, aufgehoben (BVerwG, U. v. 18.4.1991 -2 C 11.90 - juris Rn.15).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 7.14

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Es fehlt sowohl an einer Regelungslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als auch an einer vergleichbaren Sach- und Interessenlage (vgl. BVerwG, U. v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Zweck des Urlaubsanspruchs bei Ablauf dieser Frist nicht mehr erreicht werden kann (EuGH, U. v. 22.11.2011 - C-214/10 - juris Rn. 41; BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 13.9.2013 - 6 ZB 13.699 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 13.09.2013 - 6 ZB 13.699

    Bundesbeamtenrecht; Erholungsurlaub; Durchgehende Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Zweck des Urlaubsanspruchs bei Ablauf dieser Frist nicht mehr erreicht werden kann (EuGH, U. v. 22.11.2011 - C-214/10 - juris Rn. 41; BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 13.9.2013 - 6 ZB 13.699 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne weiteres wie unter 1. ausgeführt beantworten lässt und durch die bisherige Rechtsprechung zu einzelnen Aspekten als geklärt gelten kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.4.2003 - 3 B 167.02 - juris).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Zweck des Urlaubsanspruchs bei Ablauf dieser Frist nicht mehr erreicht werden kann (EuGH, U. v. 22.11.2011 - C-214/10 - juris Rn. 41; BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 13.9.2013 - 6 ZB 13.699 - juris Rn. 8).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856
    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird bezweckt, es dem Dienst leistenden Beamten zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen gewissen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH, U. v. 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06, C-350/06 - juris Rn. 23, 25; Weber/Banse, Das Urlaubsrecht des öffentlichen Dienstes, § 5 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 6 B 1147/17

    Urlaubsanspruch eines Polizeibeamten bei vorläufiger Dienstenthebung; Antrag auf

    vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 ZB 15.1856 -, ZTR 2016, 487 = juris, Rn. 8; a. A. VG Bremen, Beschluss vom 19. August 2016 - 6 V 2267/16 -, juris, Rn. 27.
  • VG Bremen, 19.08.2016 - 6 V 2267/16

    Erholungsurlaub 2015 - Erholungsurlaub; vorläufige Dienstenthebung

    Ferner verweist sie auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.11.2015 (6 ZB 15.1856), wonach eine sachliche Berechtigung für die Gewährung von Erholungsurlaub bei einem vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten fehle.

    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach es bei einem vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten an der sachlichen Berechtigung für die Gewährung von Erholungsurlaub fehle (Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 -, Rn. 8, juris).

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 6 CE 20.943

    Verschiebung des Erholungsurlaubs eines Bundespolizisten wegen der Beschränkungen

    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird bezweckt, es dem Dienst leistenden Beamten zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen gewissen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

    Hierzu werde auf den Beschluss des BayVGH vom 18. November 2015, 6 ZB 15.1856 verwiesen.

    Der angeführten Entscheidung (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856) liege aber zugrunde, dass Maßnahmen gegen einen Beamten zu Recht eingeleitet und der Beamte zu Recht vom Dienst freigestellt worden sei.

  • VG Köln, 24.08.2017 - 19 L 2229/17

    Gewährung von Erholungsurlaub für einen vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten

    Soweit ein Beamter von der Verpflichtung zur Dienstleistung bereits vollständig freigestellt ist, besteht für eine weitere Freistellung von der gleichen Verpflichtung weder Bedarf noch Raum, vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 C 8.95 - juris.

    BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 -, juris.

  • VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 3 K 5328/17

    Zur Frage nach einem Urlaubsabgeltungsanspruch für Urlaubstage, die während der

    Die vom Verwaltungsgericht Bremen für den Fall der disziplinarrechtlichen vorläufigen Dienstenthebung vertretenen Auffassung, wonach die Verpflichtung des Beamten zur ständigen Dienstbereitschaft dem Erholungszweck entgegenstehe (VG Bremen, Beschluss vom 19. August 2016 - 6 V 2267/16 -, juris Rdnr. 27; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 6 B 1147/17 -, juris Rdnr 20; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 ZB 15.1856 -, juris Rdnr. 8; OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LB 147/19 -, juris Rdnr. 27), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 6 ZB 15.2493

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei wieder erlangter

    Soweit ein Beamter von der Verpflichtung zur Dienstleistung bereits vollständig freigestellt ist, besteht für eine weitere Freistellung von der gleichen Verpflichtung weder Bedarf noch Raum (vgl. BVerwG, U. v. 21.3.1996 - 2 C 8.95 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 - juris Rn. 8; Weber/Banse, a. a. O., § 5 Rn. 15).
  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LB 147/19

    Urlaubsanspruch; Freistellung; Arbeitszeitrichtlinie - Dienstbereitschaft;

    Die vom Verwaltungsgericht Bremen für Fälle der disziplinarrechtlichen vorläufigen Dienstenthebung vertretene Auffassung, die Verpflichtung des Beamten zur ständigen Dienstbereitschaft stehe dem Erholungszweck entgegen (so VG Bremen, Beschl. v. 19.8.2016 - 6 V 2267/16 -, juris Rn. 27; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.2.2018 - 6 B 1147/17 -, juris Rn. 20 f.; BayVGH, Beschl. v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 -, juris Rn 8), kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des

    Ein nach Art. 39 Abs. 1 BayDG vorläufig des Dienstes enthobener (kommunaler Wahl-) Beamter hat keinen Anspruch auf Erholungsurlaub gemäß (Art. 41 Abs. 1 KWBG i.V.m.) Art. 93 Abs. 1 BayBG, weil eine Dienstleistungspflicht, von der er durch die Gewährung von Erholungsurlaub freizustellen wäre, mit der Suspendierung nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 6 B 1147/17 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 6 CE 20.909

    Verschiebung des Erholungsurlaubs einer Bundespolizistin wegen der Beschränkungen

    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird bezweckt, es dem Dienst leistenden Beamten zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen gewissen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856 - juris Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 25.05.2022 - 1 K 975/19

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub; Verfall von Erholungsurlaub;

  • VG München, 22.11.2016 - M 5 K 14.3346

    Angemessenheit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Urlaubsabgeltung nach

  • VG Berlin, 09.07.2021 - 5 K 118.19
  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 16.5271

    Keine Urlaubsabgeltung nach Dienstenthebung

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