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   VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672   

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VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 (https://dejure.org/2006,4857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 (https://dejure.org/2006,4857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 6 ZB 05.672 (https://dejure.org/2006,4857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer Straße in nicht beplanten Gebieten als Erschließungsanlage ; Kriterien für die Erschließung einer Kläranlage ; Umfang der Einbeziehung von Grundstücken in die Aufwandsverteilung; Zulassungsvoraussetzungen einer Berufung; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    BauGB § 125 Abs. 1; ; BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 242 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht - historische Straße (verneint); planerische Deckung; Zu- und Abfahrtsverbot; Erschlossensein nach Bebauungsplan; Buchgrundstück; Heranfahrenkönnen (verneint)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbefestigte Verkehrsgrünfläche: Grundstück erschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 200 (Ls.)
  • BauR 2007, 926
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    5854 hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 23.10.1996 BVerwGE 102, 159) in Frage gestellt, ob eine Beitragspflicht schon deshalb ausscheidet, weil es sich bei der Kläranlage selbst um eine Erschließungsanlage handle.

    Andererseits ist auch anerkannt, dass ein Buchgrundstück nur mit einer Teilfläche einer Beitragspflicht unterliegen kann, etwa weil der Geltungsbereich des eine Bebaubarkeit vermittelnden Bebauungsplans nur eine Teilfläche umfasst und die Restfläche dem unbebaubaren Außenbereich zuzurechnen ist, oder weil ein im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegendes Grundstück aufgrund der planerischen Festsetzungen (ganz oder) teilweise einer baulichen Nutzung entzogen ist, etwa weil eine Fläche selbst als Erschließungsanlage festgesetzt wurde (BVerwG vom 23.10.1996 BVerwGE 102, 159; VGH BW vom 17.12.1997 Az. 2 S 1380/96 in juris).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Zwar grenzt das Grundstück unmittelbar an die gewidmete Verkehrsfläche an, eine Zufahrtsmöglichkeit ist bei der festgesetzten Nutzung als Mischgebiet und dem tatsächlich errichteten Wohnhaus für ein Erschlossensein i.S. des § 131 Abs. 1 BauGB nicht Voraussetzung (BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70).

    Eine für das bebauungs- und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein hinreichende Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an ein Anliegergrundstück heranzufahren, ist folglich auch dann gegeben, wenn dieses Grundstück von der Fahrbahn durch einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg getrennt ist, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stelle sich im Einzelfall als unzumutbar dar (BVerwG vom 1.3.1991 a.a.O.; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, RdNr. 67 zu § 17).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Denn hierfür wäre eine Abwägungsentscheidung durch die Beklagte erforderlich gewesen (BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426), welche von keinem der Beteiligten geltend gemacht wurde.
  • VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426

    Erschließungsbeitragsrecht; Planungsrechtliche Grundlage; Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Denn hierfür wäre eine Abwägungsentscheidung durch die Beklagte erforderlich gewesen (BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426), welche von keinem der Beteiligten geltend gemacht wurde.
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Jedoch sind ebenfalls in ständiger Rechtsprechung Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff ausnahmsweise anerkannt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (BVerwG vom 16.9.1998 NVwZ 1999, 997 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 6 CS 06.2299
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Dieser Auffassung hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (Beschluss vom 27.10.2006 Az. 6 CS 06.2299) und ein Erschlossensein in einem Einzelfall dann bejaht, wenn von der Fahrbahn aus ein unbefestigter gewidmeter Grünstreifen von einer Breite von 2 m ohne hindernde Bepflanzung überschritten werden kann.
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Dabei werden mehrere Buchgrundstücke mit dem Gedanken einer wirtschaftlichen Einheit zusammen veranlagt (BVerwG vom 12.12.1986 NVwZ 1987, 420).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Ebenso ist eine Ausnahme vom Buchgrundstücksbegriff dann geboten, wenn sich die von einer Anbaustraße ausgehende Erschließungswirkung eindeutig auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt, etwa weil der andere Teil des Buchgrundstücks aufgrund planerischer Festsetzungen einer anderen Erschließungsanlage zugeordnet wird (BVerwG vom 22.1.1998 DVBl 1998, 713).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Andererseits ist auch anerkannt, dass ein Buchgrundstück nur mit einer Teilfläche einer Beitragspflicht unterliegen kann, etwa weil der Geltungsbereich des eine Bebaubarkeit vermittelnden Bebauungsplans nur eine Teilfläche umfasst und die Restfläche dem unbebaubaren Außenbereich zuzurechnen ist, oder weil ein im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegendes Grundstück aufgrund der planerischen Festsetzungen (ganz oder) teilweise einer baulichen Nutzung entzogen ist, etwa weil eine Fläche selbst als Erschließungsanlage festgesetzt wurde (BVerwG vom 23.10.1996 BVerwGE 102, 159; VGH BW vom 17.12.1997 Az. 2 S 1380/96 in juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung bereits dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Bayern, 29.09.1992 - 6 B 92.1241
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Für vergleichbare Konstellationen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Erschlossen- sein verneint (vgl. Bay. VGH Beschlüsse vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - KStZ 2007, 115, und vom 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 6 ZB 05.672 -, KStZ 2007, 115, juris Rz. 22.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Ein Wohngrundstück soll hingegen nicht mehr im Sinne von § 39 KAG erschlossen sein, wenn es zwar an die Anlage angrenzt, jedoch von der Fahrbahn aus nur über eine unbefestigte gewidmete Verkehrsgrünfläche mit einer Tiefe von etwa zwölf bis 16 Meter hinweg betreten werden kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 6 ZB 05.672 - juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 6 CS 09.757

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; zum Anbau bestimmt;

    Der der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2006 (BayVBl 2007, 310) zugrunde liegende Sachverhalt ist mit vorliegendem nicht vergleichbar, weil dort das Wohngrundstück von der Fahrbahn aus nur über eine unbefestigte gewidmete Verkehrsgrünfläche mit einer Tiefe von etwa 12 bis 16 m hinweg betreten werden konnte.
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 566/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Bestimmtheit; Buchgrundstück;

    Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff sind nur dann zulässig, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, z. B. weil das Buchgrundstück etwa bei unzureichender Größe allein nicht bebaubar wäre, zusammen mit angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers jedoch ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 15.10.2004 - 5 BS 267/03 - BayVGH Beschl. v. 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - zitiert nach juris; jeweils zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB; NdsOVG, Urt. v. 26.4.1989 - 9 L 7/89 - OVG NW, Beschl. v. 27.2.1989 - 3 A 645/85 - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 30.10.1989, NVwZ 1990, 399; NdsOVG, Urt. v. 12.12.1989, NVwZ 1990, 590).
  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

    Soweit - wie im vorliegenden Fall - die Straße nicht in einem Baulinienplan zur Erschließung vorgesehen war, erhielt eine Straße im unbeplanten Gebiet eine Erschließungsfunktion erst dann, wenn an ihr eine gehäufte Bebauung einsetzte, wenn also nach heutigen Maßstäben zumindest für eine Straßenseite eine Innenbereichslage im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB anzunehmen war (BayVGH, B.v. 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - BayVBl. 2007, 310).
  • OVG Sachsen, 09.02.2007 - 5 BS 307/06

    Abgabenrecht, Erschließungsbeiträge, Bestimmtheit, Buchgrundstück

    Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff sind nur dann zulässig, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, z.B. weil das Buchgrundstück etwa bei unzureichender Größe allein nicht bebaubar wäre, zusammen mit angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers jedoch ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 15.10.2004 - 5 BS 267/03 - BayVGH Beschl. v. 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - zitiert nach juris; jeweils zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB; NdsOVG, Urt. v. 26.4.1989 - 9 L 7/89 - OVG NW, Beschl. v. 27.2.1989 - 3 A 645/85 - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 30.10.1989, NVwZ 1990, 399; NdsOVG, Urt. v. 12.12.1989, NVwZ 1990, 590).
  • VG Minden, 18.11.2015 - 5 K 1114/14
    vgl. nochmals OVG NRW, Urteil vom 28.02.2002 - 3 A 4165/99 - aaO; Beschluss vom 26.10.2001 - 15 B 1180/01 - OVG NRWE, Rdnr. 6; Bayer. VGH, Beschluss vom 18.02.2006 - 6 ZB 05.672 - KStZ 07, 115.
  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.554

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Soweit - wie im vorliegenden Fall - die Straße nicht in einem Baulinienplan zur Erschließung vorgesehen war, erhielt eine Straße im unbeplanten Gebiet eine Erschließungsfunktion erst dann, wenn an ihr eine gehäufte Bebauung einsetzte, wenn also nach heutigen Maßstäben zumindest für eine Straßenseite eine Innenbereichslage im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB anzunehmen war (BayVGH, B.v. 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - BayVBl. 2007, 310).
  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

    Denn die Erreichbarkeit ist auch gewahrt, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg ein zur öffentlichen Straße gehörender Streifen Begleitgrüns ohne hindernde Bepflanzung und von ortsüblicher Breite liegt und dieser Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (vgl. VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.06.2012, a.a.O.).
  • VG Minden, 18.11.2015 - 5 K 1115/14
  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück;

  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 6 ZB 07.599

    Vorausleistung; Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Erschlossensein;

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