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   VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960   

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VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 (https://dejure.org/2012,42921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 (https://dejure.org/2012,42921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 2 CS 12.1960 (https://dejure.org/2012,42921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Befreiung, Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Der Verwaltungsgerichtshof sieht nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 581) im Rahmen der von ihm eigenständig zu treffenden Ermessensentscheidung keine Notwendigkeit für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. März 2012.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Weicht ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans ab, so hat der Dritte auch einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. grundlegend BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Ob eine Abweichung in diesem Sinn von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden planerischen Willen der Gemeinde (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 NVwZ-RR 2000, 759).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 9 B 3.05

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Ob die Grundzüge der Planung durch eine Befreiung berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation - wie sie in dem konkreten Bebauungsplan zum Ausdruck kommt - ab (vgl. BVerwG vom 30.3.2005 Az. 9 B 3/05 - juris).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt folglich einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 DVBl 2011, 358).
  • OVG Hamburg, 29.07.2004 - 2 Bf 107/01

    Befreiung für Kindertagesstätte in reinem Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Denn mit der Baugebietsausweisung wurde hier kein spezielles städtebauliches Konzept verfolgt, das der Zulassung eines nach heutiger Rechtslage in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Vorhabens strikt entgegenstehen würde (anders z.B. im Fall OVG Hamburg vom 29.7.2004 Az. 2 Bf 107/01 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1994 - 10 B 2923/93

    Ist eine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet unzulässig?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Die verkehrliche Erschließung ist im vorliegenden Fall zwar nicht optimal, wirft jedoch aus Sicht des Senats keine Probleme auf, die nicht zu bewältigen sind (anders in den Fällen BayVGH vom 7.11.2011 Az. 2 CS 11.2149 - juris: verkehrliche Erschließung über Sackgasse mit Wendehammer; OVG Nordrhein-Westfalen vom 7.6.1994 Az. 10 B 2923/93 BauR 95, 66: Erschließungsstraße endet in einer Sackgasse).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 2 CS 12.1960
    Die verkehrliche Erschließung ist im vorliegenden Fall zwar nicht optimal, wirft jedoch aus Sicht des Senats keine Probleme auf, die nicht zu bewältigen sind (anders in den Fällen BayVGH vom 7.11.2011 Az. 2 CS 11.2149 - juris: verkehrliche Erschließung über Sackgasse mit Wendehammer; OVG Nordrhein-Westfalen vom 7.6.1994 Az. 10 B 2923/93 BauR 95, 66: Erschließungsstraße endet in einer Sackgasse).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 2 ZB 10.3147

    Rücksichtnahme; Verschattung; Einfügen; Stellplätze

  • VG München, 11.03.2013 - M 8 K 12.794

    Nachbarklage; reines Wohngebiet; Kinderkrippe und Kindergarten mit 98 Kindern;

    Insoweit ist schon zweifelhaft, ob dieser zusätzliche Verkehr im städtischen Bereich überhaupt zu einer Rücksichtslosigkeit für den Kläger führen kann (vgl. BayVGH B. v. 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 - juris Rn. 9).

    Der durch ein Vorhaben verursachte und diesem zuzurechnende Fahrzeugverkehr bzw. die mit diesem verbundenen Auswirkungen auf die Nutzung eines Nachbargrundstücks können sich abgesehen von der Lärmbelastung auch insoweit als rücksichtslos darstellen, wenn insbesondere mangels ausreichender Parkmöglichkeiten (im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen oder auf dem Vorhabengrundstück) der hierdurch bewirkte Park- oder Parksuchverkehr den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist (vgl. BayVGH B. v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39 m.w.N.; B. v. 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 - juris Rn. 8 f.; vgl. auch VG München B. v. 18.8.2011 - M 8 SN 11.2535 - juris Rn. 39 zu einer Erschließung über eine schmale Sackgasse mit Wendehammer).

  • VG München, 29.09.2014 - M 8 K 13.5861

    Rücksichtnahmegebot auch im Hinblick auf Stellplätze und zusätzlich ausgelösten

    Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass dieser zusätzliche Verkehr im städtischen Bereich geeignet ist, zu einer Rücksichtslosigkeit gegenüber der Klägerin zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 - juris Rn. 9).
  • VG München, 24.03.2014 - M 8 K 13.1768

    Vorbescheid Wohnbebauung und Kindertagesstätten

    Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass dieser zusätzliche Verkehr im städtischen Bereich geeignet ist, zu einer Rücksichtslosigkeit gegenüber der Klägerin zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 18.12.2012 - 2 CS 12.1960 - juris Rn. 9).
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