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VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsunfähigkeit - Verspätete Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
- BVerwG, 31.03.1982 - 7 B 68.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73
Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
Hieran besteht im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit, dem im Prüfungsrecht eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 37, 342/353; BVerwGE 41, 34; BVerwG, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 63, 78), ein überragendes, durch Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV begründetes Interesse. - BVerwG, 18.09.1973 - I C 9.73
Zulassung einer Bauart - Herstellung von Spielgeräten
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
Die Frage, ob sich der Kläger unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auf eine solche Praxis berufen könnte, zumal wenn diese mit § 19 JAPO nicht vereinbar sein sollte, stellt sich deshalb nicht (vgl. hierzu auch BVerwGE 44, 82/87). - BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
Hieran besteht im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit, dem im Prüfungsrecht eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 37, 342/353; BVerwGE 41, 34; BVerwG, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 63, 78), ein überragendes, durch Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV begründetes Interesse. - BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Buchholz 421.0 Nrn. 35 und 42 sowie NJW 1976, 905), wonach keine Rechtspflicht eines Prüflings besteht, einen (in Form von Baulärm) erst während des Prüfungsverfahrens entstandenen Prüfungsmangel alsbald, d. h. (insbesondere) vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend zu machen, führt zu keiner für den Kläger günstigeren Beurteilung.