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   VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569   

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VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569 (https://dejure.org/2004,19095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2004 - 21 B 00.2569 (https://dejure.org/2004,19095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 21 B 00.2569 (https://dejure.org/2004,19095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung außerhalb des Rettungsdienstes; Vorliegen einer sonstigen Hilfsorganisation; Vereinbarkeit des Verwaltungsmonopol mit der Berufsfreiheit; Beschaffung einer Marktleistung nach den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    b) Bei der gewerblichen Tätigkeit der Rettungsdienstunternehmer, die in der Regel die Durchführung von Krankentransporten und Notfallrettung zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z. B. BVerwG vom 26.10.1995 = NJW 1996, 1608; BayVGH vom 19.1.2004 Az. 21 B 00.2569; VG Augsburg vom 9.5.2000 Az. Au 9 K 99.279), handelt es sich um einen eigenständigen, durch Art. 101 BV geschützten Beruf.
  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH sei die in Art. 19 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayRDG a. F. festgelegte Privilegierung der Hilfsorganisationen verfassungsmäßig gerechtfertigt (vgl. Urt. vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -).

    Insbesondere gibt der Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 BayRDG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urt. vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -) nichts dafür her, dass die Antragstellerin unter keinem Gesichtspunkt als Auftragnehmer mit diesen Dienstleistungen beauftragt werden könnte.

    Ob die Antragstellerin als ein privates Unternehmen nicht über die notwendige Leistungsfähigkeit im Sinne der Rechtsprechung des BayVGH (vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -) verfügt mit der Folge der Nichtberücksichtigung, ist im durchzuführenden Vergabeverfahren zu klären.

  • OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08

    Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher

    Der Senat sieht sich damit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die bei vergleichbarer Rechtslage die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes nicht als entgeltlichen Vertrag über die Beschaffung einer Marktleistung, der unter die Vorschriften des Vergaberechts fällt, ansehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.1.2004, 21 B 00.2569; Niedersächsiches OVG, Urteil vom 24.4.2008, 11 LB 266/07).
  • VG Regensburg, 09.12.2009 - RN 4 E 09.2360

    Erfordernis der Vorhaltung zusätzlicher Rettungskapazitäten zulässig?

    Übernahme von Zitaten aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.1.2004 (- 21 B 00.2569 -) ändere hieran nichts.

    Vor diesem Hintergrund können die in der Ausschreibung näher enthaltenen Kriterien, die sich an den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -) orientieren, sachgerecht sein.

  • VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445

    Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines

    Insbesondere gibt der Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 BayRDG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2004 - 21 B 00.2569) nichts dafür her, dass der Kläger unter keinem Gesichtspunkt als Auftragnehmer mit diesen Dienstleistungen beauftragt werden könnte.
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 21 K 85.10

    Kein genereller Ausschluss Privater von der Notfallrettung in Berlin

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Bevorzugung der Hilfsorganisationen ist im Hinblick auf deren weiter gehende Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes, die voraussetzt, dass sie über genügend, insbesondere im Rettungsdienst eingesetztes und geübtes Personal und Material verfügen, die Abfederung der mit dem Vorhalten der Kapazitäten verbundene wirtschaftlichen Belastung, die einfachere und kostengünstigere Koordination des Rettungsdienstes bei Geringhaltung der Zahl der zur Durchführung generell berechtigten Organisation und die immerhin mögliche Einsetzbarkeit von Dritten in besonderen Fällen verfassungsrechtlich zulässig ((BVerwG, Urteil vom 3. November 1994, a.a.O., Rdnr. 37; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13. August 1996 - 63/94 - Juris Rdnr. 32 f.; vgl. ferner VGH München, Urteil vom 19. Januar 2004 - 21 B 00.2569 - Juris).
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 21 K 83.10

    Beteiligung Privater in der Notfallrettung Berlins

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Bevorzugung der Hilfsorganisationen ist im Hinblick auf deren weiter gehende Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes, die voraussetzt, dass sie über genügend, insbesondere im Rettungsdienst eingesetztes und geübtes Personal und Material verfügen, die Abfederung der mit dem Vorhalten der Kapazitäten verbundene wirtschaftlichen Belastung, die einfachere und kostengünstigere Koordination des Rettungsdienstes bei Geringhaltung der Zahl der zur Durchführung generell berechtigten Organisation und die immerhin mögliche Einsetzbarkeit von Dritten in besonderen Fällen verfassungsrechtlich zulässig ((BVerwG, Urteil vom 3. November 1994, a.a.O., Rdnr. 37; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13. August 1996 - 63/94 - Juris Rdnr. 32 f.; vgl. ferner VGH München, Urteil vom 19. Januar 2004 - 21 B 00.2569 - Juris).
  • VGH Bayern, 31.07.2007 - 21 B 06.1384

    Bayerisches Rettungsdienstgesetz: Bestandsschutz im Bereich des Notarzteinsatzes

    Andererseits besteht auch kein grundsätzlicher Zwang vor Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags eine Entscheidung über den Vertragspartner durch Verwaltungsakt zu treffen (vgl. BayVGH Urteil vom 19.1.2004 Az.. 21 B 00.2569; Bonk in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 54 RdNr. 36; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 54 RdNr. 17).
  • VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08

    Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark

    Diese Auffassung wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. BayVGH, Urt. v. 19. Januar 2004 -21 B 00.2569-, zitiert nach Juris; Nieders. OVG, Urt. v. 24. April 2008 -11 LB 266/07-, zitiert nach Juris).
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