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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175   

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VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 (https://dejure.org/2009,1297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 (https://dejure.org/2009,1297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 19 CS 08.1175 (https://dejure.org/2009,1297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch eine Vereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung von Ausweisung und Anordnung des Sofortvollzugs im Falle einer möglichen Gefahrverwirklichung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens i.R.e. Abschiebung; Rechtfertigung der Anordnung eines Sofortvollzugs bzgl. einer Ausweisung im Falle des Verdachts einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 54 Nr. 5; AufenthG § 54 Nr. 5 a; AufenthG § 54 Nr. 6; AufenthG § 54 a; AufenthG § 81 Abs. 4; GG Art. 4; GG Art. 5
    D (A), Ausweisung, Regelausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Begründungserfordernis, Terrorismus, Unterstützung, Anstiftung, Förderung, Beihilfe, Unterlassen, Hassprediger, Religionsfreiheit, ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146; ; AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 54 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht (ohne Asylrecht) einschließlich ausländerrechtlicher Maßnahmen gegen Asylbewerber: Eilrechtsschutz; Ausweisung wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zu Tablighi Jamaat (TJ)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 639
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Es muss deshalb die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 35, 382 [404]; 38, 52 [58]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; BayVGH, B. v. 11.2.2004 - 10 CS 03.3009 -, InfAuslR 2004, 244).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Sie wäre mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    (4) Inwieweit die "nicht öffentlichkeitswirksame Befürwortung" terroristischer Mittel eine Unterstützung des Terrorismus darstellen kann, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [228]).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes hinreichend belastbare Feststellungen bereits im Eilverfahren erforderlich sind und auch in einem summarischen Verfahren auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    Auch soweit das Verwaltungsgericht die Behauptung aufstellt, TJ wolle Muslime mit einer entsprechenden Einstellung erreichen und zum Dschihad bewegen, fehlen hinreichend belastbare Feststellungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und Gerichte in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist, die Tatsachengrundlage für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a., NVwZ 2006, 227 m.w.N.).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [32 f.]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

    Dies ergibt sich zum einen aus dem in der Vorschrift verwendeten Begriff der "wesentlichen Punkte" und auch aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift, der einen vergleichbaren Unrechtsgehalt unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit den sonstigen Fällen des § 54 AufenthG erfordert (vgl. VGH Mannheim, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [33]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

    Die auf § 54 a AufenthG gestützten weiteren Anordnungen (Meldepflicht, Beschränkung des Aufenthalts) im Bescheid vom 22. Dezember 2006 (Ziff. 4 und 5) haben aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ausweisung vorläufig keine Grundlage mehr und können daher ebenfalls nicht vollzogen werden (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u. 1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]), ohne dass es insoweit einer zusätzlichen Darlegung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bedurfte.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Das Verwaltungsgericht berufe sich insoweit zwar auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 - wonach der Begriff des Unterstützens des internationalen Terrorismus nicht eng auszulegen, sondern nach Prüfung der Aktivitäten der Vereinigung durch eine wertende Gesamtbetrachtung zu entscheiden sei.

    Zu Unrecht gehe der Bevollmächtigte des Antragstellers davon aus, das Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114) nicht zutreffend berücksichtigt.

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien ist als tatbestandserhebliches Unterstützen des Terrorismus jede Tätigkeit anzusehen, die auf die Förderung der Begehung terroristischer Akte durch andere gerichtet ist (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [124]; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 465).

    Letzteres ist nach der Begründung des Fraktionsentwurfs zum Terrorismus-Bekämpfungsgesetz (BT-Drs. 14/7386, S. 54) dann anzunehmen, wenn eine solche Vereinigung die Begehung terroristischer Taten durch Dritte "veranlasst", "fördert" oder "befürwortet" (so auch BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [126]):.

    Insbesondere haben sie - unabhängig von der insoweit nachrangigen Frage der Mitgliedschaft des Antragstellers bei TJ - nicht berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 (129) "feststehen" muss, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt.

    Daran würde es fehlen, wenn ein Ausländer ausgewiesen werden könnte, ohne dass überhaupt feststeht, ob die Vereinigung, der er mutmaßlich angehört, den Terrorismus unterstützt und er sich in seinem Handeln, etwa durch Distanzierung und Abbruch des Kontakts, hierauf nicht rechtzeitig hat einstellen können (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [125]).

    Für den Fall einer nachträglichen Ergänzung des angefochtenen Bescheides ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass eine Unterstützungshandlung nur dann den Tatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG erfüllt, wenn zugleich auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer erkennbar und damit zurechenbar ist (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [125]).

    An dieser Zurechenbarkeit fehlt es, wenn der Ausländer nur einzelne, politische, humanitäre oder sonstige (religiöse) Ziele der Organisation, nicht jedoch die Unterstützung des Terrorismus befürwortet und sich von dieser gegebenenfalls auch deutlich distanziert (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [125]).

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Diese verläuft regelmäßig dort, wo die Vorstellung eines islamischen Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformem Handeln nicht mehr nur kritisch und ablehnend gegenübergestellt, sondern unter Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols in aggressiv-kämpferischer Weise verfolgt oder gar in die Tat umgesetzt wird (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, vermag daher - jedenfalls solange hieraus keine mit der Rechtsordnung in Konflikt tretende Folgerungen im Hinblick auf eine praktische Umsetzung gezogen werden - staatliche Eingriffsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Zum Maßstab für das Handeln von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gestalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. Art. 9 Abs. 2 GG) erst dann, wenn diese danach trachten, ihre hiervon abweichenden Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise zu verwirklichen (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989] - "Kalifatsstaat"; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    So kann etwa ein Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, das - glaubensbedingt - die Legitimität der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes bestreitet und eine eigene - religiös fundierte - Ordnung an deren Stelle setzt, die im Konfliktfall demokratische Gesetze nicht befolgt und das staatliche Gewaltmonopol nicht anerkennt und ihre Vorstellungen notfalls mit Gewalt durchzusetzen sucht (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989] - "Kalifatsstaat"; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Gleiches gilt für ein Verhalten, das die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte in schwerwiegender und die Menschenwürde verletzender Weise missachtet (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [990]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Letzteres ist vielmehr erst dann der Fall, wenn etwa die Vorstellung eines islamischen (Gottes-) Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformem Handeln nicht mehr nur kritisch oder ablehnend gegenübergestellt, sondern die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat sowie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde in aggressiver Weise bekämpft werden (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, vermag daher - jedenfalls solange hieraus keine mit der Rechtsordnung in Konflikt tretende Folgerungen im Hinblick auf eine praktische Umsetzung gezogen werden - staatliche Eingriffsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Vor allem fehlt es an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Ebenso wenig lässt sich eine solche Gefahr mit der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit aus den sonstigen Umständen des Falles entnehmen (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Das konkrete Tätigkeitsfeld des Antragstellers, aus dem allein sich eine erhebliche Gefahrenlage und damit ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Beendigung des Aufenthalts bereits vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache ableiten und rechtfertigen ließe, bleibt im Dunkeln; eine aktuelle Gefährdung wird nicht aufgezeigt (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    c) Ein besonderes öffentliches Interesses an der sofortigen Vollziehung ist vorliegend nicht zuletzt auch deshalb unerlässlich, weil an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - erhebliche Zweifel bestehen und es angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 f.; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]; siehe auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., 2006, § 80 RdNr. 76):.

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im vorliegenden Fall angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen nicht von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Frage der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die auf § 54 Nr. 5 a AufenthG gestützte Ausweisungsverfügung nicht allein von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Sie wäre mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    c) Ein besonderes öffentliches Interesses an der sofortigen Vollziehung ist vorliegend nicht zuletzt auch deshalb unerlässlich, weil an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - erhebliche Zweifel bestehen und es angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 f.; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]; siehe auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., 2006, § 80 RdNr. 76):.

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 -, juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten selbst eine Gefahr darstellen (vgl. hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Diese verläuft regelmäßig dort, wo die Vorstellung eines islamischen Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformem Handeln nicht mehr nur kritisch und ablehnend gegenübergestellt, sondern unter Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols in aggressiv-kämpferischer Weise verfolgt oder gar in die Tat umgesetzt wird (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Zum Maßstab für das Handeln von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gestalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. Art. 9 Abs. 2 GG) erst dann, wenn diese danach trachten, ihre hiervon abweichenden Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise zu verwirklichen (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989] - "Kalifatsstaat"; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    So kann etwa ein Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, das - glaubensbedingt - die Legitimität der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes bestreitet und eine eigene - religiös fundierte - Ordnung an deren Stelle setzt, die im Konfliktfall demokratische Gesetze nicht befolgt und das staatliche Gewaltmonopol nicht anerkennt und ihre Vorstellungen notfalls mit Gewalt durchzusetzen sucht (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989] - "Kalifatsstaat"; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Gleiches gilt für ein Verhalten, das die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte in schwerwiegender und die Menschenwürde verletzender Weise missachtet (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [990]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

    Letzteres ist vielmehr erst dann der Fall, wenn etwa die Vorstellung eines islamischen (Gottes-) Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformem Handeln nicht mehr nur kritisch oder ablehnend gegenübergestellt, sondern die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat sowie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde in aggressiver Weise bekämpft werden (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats v. 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]).

  • VGH Bayern, 18.07.2006 - 19 C 06.1496
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 -, juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Die vom Verwaltungsgericht angeführten 17 Beispielsfälle einer Radikalisierung einzelner Anhänger rechtfertigen für sich allein weder die Feststellung noch die Schlussfolgerung, eine Massenbewegung von weltweit mehreren Millionen Mitgliedern unterstütze den Terrorismus (vgl. bereits BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris).

    Dies aber wäre Voraussetzung, damit eine (pauschale) Zurechnung überhaupt in Frage kommt (vgl. auch bereits BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris).

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 -, juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten selbst eine Gefahr darstellen (vgl. hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Maßgebend ist insoweit ausschließlich das tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verwehrt ist (vgl. BVerfGE 19, 206 [216]; 93, 1 [16 f.]; 102, 370 [394]).

    In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften über die jedermann treffende Verpflichtung zur Beachtung der Gesetze hinaus (weitere) Loyalitätspflichten nicht auferlegt sind und sie ihr Wirken deshalb auch nicht auf die Ziele des Staates, seine Verfassungsordnung und die dort niedergelegten Werte hin ausrichten müssen (vgl. BVerfGE 102, 370 [395]).

    Maßgebend ist auch insoweit das tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber ihre religiöse Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verwehrt ist (vgl. BVerfGE 102, 370 [394]).

    Den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist über die jeden Staatsbürger treffende Verpflichtung zur Beachtung der Gesetze hinaus keine (weitere) Loyalitätspflicht auferlegt (vgl. BVerfGE 102, 370 [391; 395]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
    Der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 [59]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054]; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [34] jeweils m.w.N.).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten selbst eine Gefahr darstellen (vgl. hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [32 f.]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

    Dies ergibt sich zum einen aus dem in der Vorschrift verwendeten Begriff der "wesentlichen Punkte" und auch aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift, der einen vergleichbaren Unrechtsgehalt unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit den sonstigen Fällen des § 54 AufenthG erfordert (vgl. VGH Mannheim, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [33]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

  • VG Darmstadt, 29.08.2005 - 5 G 1234/05

    D (A), Erlaubnisfiktion, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion, Aufenthaltserlaubnis,

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05

    Aufenthalt, Ägypten

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • VGH Bayern, 26.09.1995 - 21 B 95.1527

    Die im Zivilrecht zu § 1004 BGB entwickelten Grundsätze sind auf das öffentliche

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • VG Augsburg, 29.08.2005 - Au 1 S 05.326
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 19 K 05.02682

    Klagen gegen Ausweisung wegen Mitgliedschaft in Tablighi Jamaat abgewiesen

  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Mit Schreiben vom 24. Februar 2009 führte der Senat die im Parallelverfahren - 19 CS 08.1175 - ergangene Entscheidung vom 19. Februar 2009 in den Rechtsstreit ein und wies gemäß § 86 Abs. 3 VwGO darauf hin, dass - jedenfalls nach gegenwärtiger Erkenntnislage - noch kein hinreichender Nachweis für die nach § 54 Nr. 5 AufenthG erforderliche Feststellung, TJ unterstütze den Terrorismus, erbracht worden sei.

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2009 im Parallelverfahren - 19 CS 08.1175 - Bezug genommen.

    Auch insoweit werde auf die Ausführungen des Senats im Verfahren 19 CS 08.1175 verwiesen.

    Dem in der Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2009 - 19 CS 08.1175 - entwickelten Unterstützungsbegriff könne nicht gefolgt werden; es genüge bereits ein "Billigen" terroristischer Betätigung.

    Insoweit wurde erneut auf die im Beschluss des Senats vom 19. Februar 2009 - 19 CS 08.1175 - entwickelten Maßstäbe und Grundsätze verwiesen.

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Davon kann auch im Sicherheitsrecht nicht abgewichen werden (vgl. BayVGH, B. v. 26.9.1995 - 21 B 95.1527 -, BayVBl 1996, 437 [438]; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Beklagten auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 - juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Die Unterstützung des Terrorismus durch die Vereinigung selbst muss vielmehr in jedem Fall "feststehen" (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 19.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131), wenngleich der insoweit geforderte Nachweis entsprechend den allgemein anerkannten Regeln des Beweisrechts nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar (indirekt) in der Form des Indizienbeweises geführt werden kann.

    Die vom Verwaltungsgericht angeführten 17 Beispielsfälle einer Radikalisierung einzelner Anhänger rechtfertigen für sich allein weder die Feststellung noch die Schlussfolgerung, eine Massenbewegung von weltweit mehreren Millionen Mitgliedern unterstütze den Terrorismus (vgl. bereits BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Dies aber wäre Voraussetzung, damit eine (pauschale) Zurechnung überhaupt in Frage kommt (vgl. auch bereits BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Daraus ist zu schließen, dass insoweit "ernsthafte und schlüssige Beweise oder Indizien" (vgl. zu diesem Maßstab Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP des Europäischen Rates vom 27.12.2001, ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93 f.) - jedenfalls bislang - nicht vorliegen (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es - mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und Gerichte - in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden und damit letztlich des Beklagten ist, die erforderlichen Tatsachengrundlagen für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a -, NVwZ 2006, 227 m.w.N.; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann jedoch aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Nachdem es - mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und des Senats - in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden und damit letztlich des Beklagten ist, die Tatsachengrundlage für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a, NVwZ 2006, 227 m.w.N.; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris), war die richterliche Prüfung auf das vorgelegte Erkenntnismaterial zu beschränken.

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers konkretisiert haben (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TK 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - von besonderen Umständen einmal abgesehen - selbst eine gegenwärtige Gefahr darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 -, 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]); siehe hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

    Die in der Entscheidung des BayVGH vom 15. März 2008 - 5 B 05.1449 - entwickelten Maßstäbe und Grundsätze lassen sich daher - schon aufgrund der Verschiedenheit der einzelnen Tatbestände - nicht auf das Aufenthaltsrecht übertragen (vgl. auch bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Zum Maßstab für das Handeln von Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaften wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gestalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. Art. 9 Abs. 2 GG) erst dann, wenn diese danach trachten, ihre hiervon abweichenden Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise zu verwirklichen (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989] - "Kalifatstaat"; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Gleiches gilt für ein Verhalten, das die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte in schwerwiegender und die Menschenwürde verletzender Weise missachtet (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Letzteres ist vielmehr erst dann der Fall, wenn etwa die Vorstellung eines islamischen (Gottes-)Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformem Handeln nicht mehr nur kritisch oder ablehnend gegenübergestellt, sondern die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat sowie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde in aggressiver Weise bekämpft werden (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986 [989]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 2.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47 [48]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    b) Bereits im Berufungszulassungsverfahren hat der Senat den Beklagten mit Schreiben vom 24. Februar 2009 unter Bezugnahme auf die im Parallelverfahren - 19 CS 08.1175 - ergangene Entscheidung vom 19. Februar 2009 darauf hingewiesen, dass jedenfalls derzeit kein hinreichender Nachweis für eine Unterstützung des Terrorismus durch TJ erbracht sei und im Hinblick auf die Verpflichtung der Ausländerbehörden, die Ausweisungsverfügung unter ständiger verfahrensbegleitender Kontrolle zu halten, Gelegenheit zur Ergänzung der Ausweisungsverfügung oder einem Neuerlass gegeben.

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Die Rechtswidrigkeit einer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung ergangenen Ausweisungsentscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof auch mit Blick auf die neue Gesetzeslage durch die Folgeregelung des § 54 Nr. 5 AufenthG ausdrücklich nochmals bekräftigt und angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes bereits im Eilverfahren hinreichend belastbare Feststellungen und eine Zuordnung von Fakten zu den einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm verlangt (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 NVwZ 2006, 227; zuletzt vom 19.2.2009 19 CS 08.1175 - juris - RdNr. 63 m.w.N.).

    Durch die Neufassung wird eine Absenkung der Schwelle für das Eingreifen des Ausweisungstatbestands insoweit vorgenommen, dass ein Nachweis der Unterstützungshandlung oder Mitgliedschaft gerade nicht geführt werden muss (vgl. auch BayVGH vom 19.2.2009 a.a.O. RdNr. 67).

    Der Ausländer muss mit anderen Worten selbst eine Gefahr darstellen; darüber hinaus muss eine auf Tatsachen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts bestehen (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a.a.O. RdNr. 87 f.).

    Nur bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten können den Verdacht begründen, der Ausländer wolle aus unlauteren sicherheitsrelevanten Motiven heraus etwas verbergen (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a.a.O. RdNr. 100 m.w.N.).

    Für die Verbindung der Ausweisung mit der Anordnung des Sofortvollzugs muss daher nach ständiger Rechtsprechung ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a.a.O. RdNr. 49 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a.a.O. RdNrn. 49 und 53) zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs (auch) ein unverzüglicher Handlungsbedarf und somit die begründete Besorgnis verlangt wird, die von dem Ausländer ausgehende mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren, liegt diese begründete Besorgnis im Fall des Antragstellers auf der Hand.

  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so ausdrücklich BayVGH vom 19.2.2009 Az. 19 CS 08.1175 - RdNr. 67).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Urteil vom 19. Februar 2009 (Az. 19 CS 08.1175, RdNr. 95) hierzu aus: "Die bloße Zugehörigkeit zu einer [...] verbietbaren Organisation vermag die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung [...] nicht zu rechtfertigen.

    (1) Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; Discher a. a. O., RdNr. 742).

    Nur bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten können den Verdacht begründen, der Ausländer wolle aus unlauteren, sicherheitsrelevanten Motiven heraus etwas verbergen (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; vgl. Discher a. a. O., RdNr. 718).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100 m. w. N.; BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so ausdrücklich BayVGH vom 19.2.2009 Az. 19 CS 08.1175 - RdNr. 67).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Urteil vom 19. Februar 2009 (Az. 19 CS 08.1175, RdNr. 95) hierzu aus: "Die bloße Zugehörigkeit zu einer [...] verbietbaren Organisation vermag die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung [...] nicht zu rechtfertigen.

    (a) Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; Discher a. a. O., RdNr. 742 zu § 54 AufenthG).

    Nur bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten können den Verdacht begründen, der Ausländer wolle aus unlauteren, sicherheitsrelevanten Motiven heraus etwas verbergen (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; vgl. Discher a. a. O., RdNr. 718 zu § 54 AufenthG).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100 m. w. N.; BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers, so dass bloß objektiv falsche Angaben nicht tatbestandsmäßig sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris - Discher in: GK-AufenthG, § 54 Rdnr. 742).

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    49 Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers, so dass bloß objektiv falsche Angaben nicht tatbestandsmäßig sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris - Discher in: GK-AufenthG, § 54 Rdnr. 742).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2023 - 12 S 1936/22

    Reichweite des Belehrungserfordernisses in AufenthG 2004 § 54 Abs 2 Nr 8;

    Ob eine Angabe "falsch" oder "unvollständig" ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des Ausländers (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 34; Fleuß in: BeckOK AuslR, AufenthG, § 54 Rn. 292 ; zu § 54 Nr. 6 AufenthG a.F.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 100; VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris Rn. 73).

    Denn die Annahme eines die Ausweisung rechtfertigenden spezial- oder generalpräventiven Ausweisungsinteresses setzt voraus, dass der falsche oder unvollständige Angaben machende Ausländer selbst Kenntnis vom wahren Sachverhalt hat und auch versteht, wie seine Angaben aufgefasst werden (zu § 54 Nr. 6 AufenthG a.F.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 100; VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris Rn. 73).

  • VG Hamburg, 05.11.2009 - 4 K 2847/07

    Ausweisung - Beachtung des Datenschutzes bei sicherheitsrechtlicher Befragung

    Ob eine Angabe falsch oder unvollständig i.S. von § 54 Nr. 6 AufenthG ist, richtet sich nach dem Erkenntnis und Verständnishorizont des Ausländers (Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175, juris).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175, juris; Discher, in: GK-AufenthG, § 54, Rn. 742, Stand der Bearbeitung: August 2009; anders Hailbronner, AuslR, § 54, Rn. 46, Stand der Bearbeitung: Februar 2009, der bereits objektiv falsche oder unvollständige Angaben genügen lassen möchte).

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Ob eine Angabe "falsch" oder "unvollständig" ist, richtet sich allerdings nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, BeckRS 2012, 46867, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, BeckRS 2009, 34200 Rn. 100; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 34. Edition, Stand: 01.07.2022, § 54 AufenthG Rn. 292).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im

    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053, 1054 f.; Beschl. v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977

    Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784

    Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09

    Ausweisung eines der Tablighi Jamaat angehörenden sog. "Hasspredigers"

  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.330

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1755

    Rechtmäßige Ausweisung wegen lang anhaltender Tätigkeit als Rauschgifthändler

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VG Darmstadt, 18.11.2009 - 6 K 516/06

    Ausweisung eines Imam wegen volksverhetzender Reden

  • VG Berlin, 04.06.2009 - 22 V 71.08

    Visum für Imam

  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 19 CS 23.269

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerer, wiederholter und fortgesetzter

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183

    Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 CS 21.828

    Ausweisung wegen fortgesetzter Straffälligkeit

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 CE 09.2038

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung bei "Verfahrens-Fiktion" entsprechend

  • VG München, 01.03.2022 - M 2 S 21.6462

    Sofort vollziehbare Ausweisung eines ARB-berechtigten türkischen

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

  • VG München, 18.02.2021 - M 2 S 21.6462

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (abgelehnt),

  • VGH Bayern, 10.07.2009 - 10 ZB 09.950

    Ausweisung; Regel-Ausweisungstatbestände; Unterstützung der PKK/KONGRA-GEL;

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.50
  • VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 1 S 09.51
  • VG München, 06.09.2010 - M 10 E 10.4245

    Duldung

  • VG Augsburg, 30.06.2009 - Au 1 K 09.191
  • VG Ansbach, 22.06.2009 - AN 19 E 09.00294

    Prozesskostenhilfe; verspätet gestellter Antrag auf Erteilung einer

  • VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268

    Eilrechtsschutz; Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis wegen Zugehörigkeit zu

  • VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich

  • VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10

    Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage;

  • VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10

    Sofortvollzugsanordnung der Ausweisung eines Unterstützers der PKK erfordert

  • VG Ansbach, 10.03.2009 - AN 19 K 08.01842

    Versagung weiteren Aufenthaltstitels nach Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 06.09.2010 - M 10 E 10.4246

    Duldung

  • VG Regensburg, 22.03.2012 - RN 9 S 12.00335

    Kein Sofortvollzug einer Ausweisung bei längerfristiger Inhaftierung

  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 10 ZB 10.1555

    Ausweisung; hinreichende Indiztatsachen für die Unterstützung einer

  • VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 19 K 07.00212

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

  • VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645

    Sofortvollzug einer Ausweisung nur wegen erwünschter Überwachungsmaßnahmen

  • VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Ausweisung

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545

    Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung u.a. wegen Mitgliedschaft in einer

  • VG Ansbach, 22.07.2009 - AN 19 E 09.00873

    Ende der Fiktionsiwirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG auch im Fall der Anordnung der

  • VG Berlin, 19.01.2010 - 24 K 86.09

    Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Sicherheitsgespräch, IGD, IKEZ, IZDB,

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