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   VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951   

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VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951 (https://dejure.org/1997,5966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1997 - 22 B 96.951 (https://dejure.org/1997,5966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1997 - 22 B 96.951 (https://dejure.org/1997,5966)
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Gemeindliche Mehrzweckhalle

Lärmbelästigung, Nachbarklage, § 1004 BGB analog, §§ 3, 22 BImSchG

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 87
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Nachträgliche Veränderungen einer bestehenden Grundstücks- und Immissionssituation begründen eine Pflicht zur Rücksichtnahme überwiegend für den, der sie vornimmt (BayVGH vom 10.1.1983, BayVBl 1983, 530/531; vgl. auch BVerwG vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 f. und BVerwGE 81, 197/206).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Nachträgliche Veränderungen einer bestehenden Grundstücks- und Immissionssituation begründen eine Pflicht zur Rücksichtnahme überwiegend für den, der sie vornimmt (BayVGH vom 10.1.1983, BayVBl 1983, 530/531; vgl. auch BVerwG vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 f. und BVerwGE 81, 197/206).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Nachträgliche Veränderungen einer bestehenden Grundstücks- und Immissionssituation begründen eine Pflicht zur Rücksichtnahme überwiegend für den, der sie vornimmt (BayVGH vom 10.1.1983, BayVBl 1983, 530/531; vgl. auch BVerwG vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 f. und BVerwGE 81, 197/206).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Enthält die Baugenehmigung keine Aussage zu Betriebszeiten, bedeutet dies nicht, daß sie unabhängig von Lärmschutzgesichtspunkten auch zur Nachtzeit, sozusagen "rund um die Uhr" einen Betrieb der betreffenden Anlage zuläßt (BVerwG vom 24.9.1992, DVBl 1993, 159/161).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Ob die Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch seltene Störereignisse der Nachbarschaft zumutbar ist, hängt zusätzlich von wertenden Kriterien, etwa denen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz ab (vgl. dazu BVerwGE 68, 62/67 ff.; BVerwGE 88, 143/145).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951
    Ob die Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch seltene Störereignisse der Nachbarschaft zumutbar ist, hängt zusätzlich von wertenden Kriterien, etwa denen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz ab (vgl. dazu BVerwGE 68, 62/67 ff.; BVerwGE 88, 143/145).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2016 - 8 S 136/14

    Zur Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen nach der

    Das entspricht den an die Zulassung seltener Veranstaltungen gestellten qualitativen Anforderungen der Freizeitlärmrichtlinie in ihrer Fassung vom 6.3.2015, mit denen Anforderungen aus der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte aufgegriffen werden, wonach seltene Ereignisse der Nachbarschaft nur dann zugemutet werden können, wenn sie sich auch qualitativ vom "Normalbetrieb" einer Anlage unterscheiden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - BayVBl 2008, 405; OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2012 - 2 A 2973/11 - NVwZ-RR 2012, 797) und dabei in der Abwägung mit den Interessen der Nachbarschaft auch wertende Kriterien wie etwa die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeinen Akzeptanz der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigt werden müssen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.3.1997 - 22 B 96.951 - juris; Beschluss vom 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 22 S 17.2080

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wurde das Urteil vom 21. September 1995 mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 1997 (Az. 22 B 96.951) geändert (Ziffer I. des Tenors).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Verfahrensakten in beiden Rechtszügen des vorliegenden Verfahrens und auf die Gerichtsakte im Verfahren 22 B 96.951 Bezug genommen.

    In der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 22 B 96.951 am 20. Februar 1997 (vgl. S. 2 der Niederschrift) erklärten die Vertreter der Antragsgegnerin, dass sie jährlich für mindestens 12 Tage "freie Hand" haben müssten, an denen Veranstaltungen stattfinden dürften, bei denen der Parkplatzverkehr sich über 22.00 Uhr hinaus erstrecken könne.

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, ihr vielmehr ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z.B. BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441; BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951, bestätigt durch BVerwG vom 28.8.1997 - Az. 7 B 214.97).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).
  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle;

    Zwar ist dabei zu berücksichtigen, dass dem Betreiber einer Anlage nicht ohne weiteres gestattet werden kann, die Höchstzahl der nach den genannten Regelwerken zulässigen sog. seltenen Ereignisse auszuschöpfen; ob die Überschreitung des an sich maßgeblichen Immissionswerts durch seltene Störereignisse der Nachbarschaft zumutbar ist, hängt nämlich zusätzlich von wertenden Kriterien ab, etwa denen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz bzw. der Höhe der Überschreitungen (vgl. BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

    Somit braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, ob das Ausschöpfen der Höchstzahl der nach Nr. 4.4 der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie zulässigen seltenen Ereignisse nach den wertenden Kriterien der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz im vorliegenden Fall gerechtfertigt ist (vgl. VGH München, Urt. v. 19.03.1997 - 22 B 96.951 - juris und Beschl. v. 18.01.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524).
  • VG Freiburg, 13.03.2003 - 4 K 1447/00

    Baurecht-Lärmimmissionen durch Nutzung eines Fußballstadions

    Hiernach kann jede (Fußball-)Veranstaltung im D.stadion, bei der die Lärmrichtwerte nach § 2 Abs. 2 18. BImSchV entweder wegen besonderer lärmerhöhender Umstände oder (nur) deshalb überschritten werden, weil sie während einer stärker geschützten Tageszeit (Ruhe- oder Nachtzeiten) stattfinden, grundsätzlich als ein Ereignis im Sinne von § 5 Abs. 5 18. BImSchV angesehen werden (ebenso OVG NW, Urt. v. 28.05.1993, NVwZ 1994, 1018; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 19.03.1997 - 22 B 96.951 -).
  • VGH Bayern, 15.12.2022 - 22 ZB 22.1405

    Fehlen eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für eine vorbeugende

    Auch die vom Klägerbevollmächtigten angeführten Entscheidungen (VGH BW, U.v. 8.2.2000 - 10 S 72/99; BayVGH, U.v. 19.3.1997 - 22 B 96.951; VG Schleswig, U.v. 22.5.2002 - 12 A 4/02; VG Gera, U.v. 12.2.2015 - 5 K 1399/12; VG Göttingen, U.v. 23.2.2006 - 1 A 1214/02) führten zu keiner anderen Einschätzung, weil sie sich in rechtlicher und/oder tatsächlichen Hinsicht vom vorliegenden Verfahren unterschieden.
  • VG Ansbach, 14.12.2022 - AN 17 K 21.01375

    Drittanfechtungsklage gegen privaten Gesellschaftsraum außerhalb des Wohnhauses,

    Zwar können die technischen Regelwerke unter Umständen auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs geeignete Orientierungshilfen darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.1997 - 22 B 96.951 - juris Rn. 21; B.v. 29.5.1998 - 1 B 93.3369 - juris Rn. 81 f.; BVerwG 21.10,2020 - 4 B 4/20 Rn. 5), für Wohngeräusche liegt die Heranziehung der Freizeitlärm-Richtlinie, die anders als die TA Lärm auch innerhalb der Tagzeit besser geschützte Ruhezeiten von 6 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr vorsieht (s. 3.4 und 4.1 der Freizeitlärm-Richtlinie), jedoch näher.
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 2 N 14.1497

    Außerschulische Breitensportnutzung einer Turnhalle im Sondergebiet mit der

    Dabei beruft sich die Antragstellerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 1997 (- 22 B 96.951 - juris).
  • VG Würzburg, 31.07.2003 - W 2 E 03.809
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