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   VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749   

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https://dejure.org/2011,66780
VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749 (https://dejure.org/2011,66780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749 (https://dejure.org/2011,66780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2011 - 10 ZB 10.1749 (https://dejure.org/2011,66780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz (hier: verneint); Eltern-Kind-Beziehung in Form von Umgangskontakten; Gehörsrüge; Aufklärungsrüge; Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (vgl. BVerfG vom 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122 sowie vom 9.1.2009 NVwZ 2009, 387; BVerwG vom 11.1.2011 Az. 1 C 1/10 RdNr. 33 m.w.N.).

    Dabei ist zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, und zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine negative Entscheidung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Wohl des Kindes hätte (vgl. BVerwG vom 11.1.2011 a.a.O. RdNr. 33 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (vgl. BVerfG vom 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122 sowie vom 9.1.2009 NVwZ 2009, 387; BVerwG vom 11.1.2011 Az. 1 C 1/10 RdNr. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (vgl. BVerfG vom 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122 sowie vom 9.1.2009 NVwZ 2009, 387; BVerwG vom 11.1.2011 Az. 1 C 1/10 RdNr. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Auch der unter Berücksichtigung dieses Gutachtens ergangenen Entscheidung der zuständigen Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg vom 3. Dezember 2010, mit der das Gericht trotz der (weiter) ablehnenden Stellungnahme der JVA beim Kläger den Strafrest gemäß § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt hat (vgl. Bl. 104 ff. der VGH-Akte), kommt daher insoweit ausweisungsrechtlich kein ausschlaggebendes Gewicht zu (vgl. auch BVerfG vom 27.8.2010 Az. 2 BvR 130/10 RdNr. 36).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Grundsätzlich hat ein anwaltlich vertretener Kläger - auch im Fall seiner Inhaftierung - keinen Anspruch darauf, dass ihm durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (vgl. BVerwG vom 25.7.1990 Az. 1 B 112/90 ).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 8.7.2009 Az. 4 BN 12/09 RdNr. 7).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 4 B 45.10

    Verfestigung einer Splittersiedlung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrunds (s. § 124a Abs. 4 Satz 4 und 5 VwGO) reicht es nicht aus, lediglich wie hier die höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen sein soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ; BayVGH vom 9.3.2011 Az. 10 ZB 10.1740).
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Solange der Kläger eine Alkohol- und Antiaggressionstherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr und des spezialpräventiven Ausweisungsinteresses keine Rede sein (vgl. zuletzt BayVGH vom 31.1.2011 Az. 10 ZB 10.2868 ).
  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 10 ZB 10.1740

    "Ist"-Ausweisung; (kein) besonderer Ausweisungsschutz; keine familiäre

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749
    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrunds (s. § 124a Abs. 4 Satz 4 und 5 VwGO) reicht es nicht aus, lediglich wie hier die höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen sein soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ; BayVGH vom 9.3.2011 Az. 10 ZB 10.1740).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - 11 N 57.16

    Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Denn grundsätzlich hat ein anwaltlich vertretener Kläger - auch im Fall seiner Inhaftierung - keinen Anspruch darauf, dass ihm durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. April 2011 - VGH 10 ZB 10.1749 - juris, Rn. 20).
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