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   VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386   

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https://dejure.org/2013,15780
VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386 (https://dejure.org/2013,15780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386 (https://dejure.org/2013,15780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 13a ZB 12.30386 (https://dejure.org/2013,15780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Gefahrenlage in Kabul; Fluchtalternative

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit des Risikos eines anschlagsbedingten Schadens an Leib oder Leben für Angehörige der Zivilbevölkerung in Kabul

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit des Risikos eines anschlagsbedingten Schadens an Leib oder Leben für Angehörige der Zivilbevölkerung in Kabul

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386
    Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahrendichte in Kabul mittlerweile so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus nicht entnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188; EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - NVwZ 2009, 705).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386
    Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahrendichte in Kabul mittlerweile so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus nicht entnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188; EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386
    Diese Größenordnung ist weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt (vgl. BVerwG, B.v. 17.11.2011 - BVerwG 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386
    Von einer innerstaatlichen Fluchtalternative kann nach § 60 Abs. 11 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG nur dann ausgegangen werden, wenn für den Betroffenen keine Gefahr besteht, einen ernsthaften Schaden zu erleiden und wenn außerdem von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort aufhält (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427

    Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2013 - 13a ZB 12.30386
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG entschieden, dass das Risiko für Angehörige der Zivilbevölkerung, durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, in Kabul im Jahr 2011 ca. 1:10.000 oder 0, 01% betrug (BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 14.03.2017 - Au 5 E 17.31264

    Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des

    Das Risiko, dort durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BayVGH, B.v.19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris).

    Auch erreicht die allgemeine Gefährdungslage dort nicht eine Intensität, dass Kabul im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage als Fluchtalternative nicht mehr geeignet wäre, denn das Risiko, dort durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist noch weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. bisher schon BayVGH, B.v.19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2019 - 5a K 3303/17

    Afghanistan Hazara Ismailiten Gruppenverfolgung Verfolgungsgefahr

    Das Risiko, dort durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, BayVGH, B.v.19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris.

    vgl. BayVGH, B. v. 19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, B. v. 08. Juni 2016 - 13 A 1222/16.A -, Rn. 10, juris.

  • VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 5 K 16.31939

    Inländische Fluchtalternative in Afghanistan

    Das Risiko, dort durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BayVGH, B. v.19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris).

    Auch erreicht die allgemeine Gefährdungslage dort nicht eine Intensität, dass Kabul im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage als Fluchtalternative nicht mehr geeignet wäre, denn das Risiko, dort durch Anschläge Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist noch weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. bisher schon BayVGH, B. v.19.6.2013 - 13a ZB 12.30386 - juris).

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