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   VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936   

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VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936 (https://dejure.org/2019,19622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2019 - 11 CS 19.936 (https://dejure.org/2019,19622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 11 CS 19.936 (https://dejure.org/2019,19622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 6, Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 1, § 46 Abs. 1 S. 2; StPO § 111a
    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf Alkoholabhängigkeit und psychische Erkrankung

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Bestehens einer Alkoholabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung; Nichtbeibringung eines ärztli...

  • rewis.io

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf Alkoholabhängigkeit und psychische Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Bestehens einer Alkoholabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens trotz Aufforderung

  • rechtsportal.de

    Abänderung einer Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Alkoholabhängigkeit; Depressionen; Fragestellung in der Anordnung zur Gutachtensbeibringung; Aussetzung der Vollziehung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Die sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Alkohol- oder Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.1019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21; B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12; B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Dazu gehört in der Regel der durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich Labordiagnostik geführte Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung sowie eine einjährige Abstinenz (vgl. Nr. 8.4 der Anlage 4 und BayVGH, B.v. 5.12.2018 a.a.O.; B.v. 29.11.2018 a.a.O., zum Erfordernis eines Nachweises).

  • VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Die sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Alkohol- oder Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.1019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21; B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12; B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Dazu gehört in der Regel der durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich Labordiagnostik geführte Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung sowie eine einjährige Abstinenz (vgl. Nr. 8.4 der Anlage 4 und BayVGH, B.v. 5.12.2018 a.a.O.; B.v. 29.11.2018 a.a.O., zum Erfordernis eines Nachweises).

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 11 CS 13.2598

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Ebenso wenig setzt die Anordnung des Gutachtens voraus, dass der Betroffene im Straßenverkehr bereits auffällig geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 11 CS 13.2598 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 12.11.2014 - 16 A 2711/13 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - 16 A 2711/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Auslösen der Ungeeignetheitsfiktion eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Ebenso wenig setzt die Anordnung des Gutachtens voraus, dass der Betroffene im Straßenverkehr bereits auffällig geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 11 CS 13.2598 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 12.11.2014 - 16 A 2711/13 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010

    Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Erlangt der Betroffene seine Fahreignung erst nach Erlass des Entziehungsbescheides wieder, sieht das Gesetz eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Nachdem ein Verkehrsbezug der Umstände, die auf eine in Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung hinweisen, regelmäßig nicht erforderlich ist und bei Alkoholabhängigkeit gemäß Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss keine Fahreignung besteht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.), kann es auch keine Rolle spielen, dass der Antragsteller diesbezüglich noch nie bzw. schon länger nicht mehr im Straßenverkehr aufgefallen ist.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Die maßgebenden Umstände des Einzelfalls erfordern nicht in jedem Fall die Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4. Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 17; B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936
    Die maßgebenden Umstände des Einzelfalls erfordern nicht in jedem Fall die Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4. Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 17; B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810

    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Verkehrsbezug

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers war das Landratsamt nicht verpflichtet, ihm durch eine besonders großzügige Bemessung der Frist zur Gutachtensbeibringung den Nachweis zu ermöglichen, dass er die Fahreignung wiedererlangt habe (vgl. VGH BW, B.v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - DAR 2016, 101 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 28).
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

    Für die Streitwertbestimmung ist nur die Klasse B relevant, da sie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L berechtigt und die durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (vgl. lfd. Nummer 126 und 127 des Teils B der Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV) auf bestimmte dreirädrige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nebst Anhänger und damit ungefähr auf den Umfang der früheren, für den Streitwert grundsätzlich unbedeutenden Klasse S beschränkten Klassen A und A1 nicht streitwerterhöhend wirken (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 30; B.v. B.v. 30.1.2014 - 11 CS 14.2342 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller, dem die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV entzogen worden ist, schlechter gestellt werden dürfte als eine Person, bei der ein früherer Drogenkonsum feststeht und bei der nach Ablauf einer glaubhaften Abstinenzzeit von einem Jahr regelmäßig ein Drogenabstinenzprogramm anzuordnen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

    (2) Ein ausreichender Grund für die Nichtbeibringung der Haaranalyse bestand auch nicht (vgl. BayVGH, B.v.19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

    Verweigert der Betroffene die Untersuchung oder bringt er das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV), sofern die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere auch anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 7 K 20.2852

    Entzug der Fahrerlaubnis mangels Beibringung eines aufgrund rechtmäßiger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

    Sie ist insofern lediglich verpflichtet, den Untersuchungsgegenstand so weit wie möglich zu konkretisieren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.06.2019 - 11 CS 19.936 -, juris Rn. 26).
  • VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

    Sie ist insofern lediglich verpflichtet, den Untersuchungsgegenstand so weit wie möglich zu konkretisieren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.06.2019 - 11 CS 19.936 -, juris Rn. 26).
  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

    Ein ausreichender Grund für die Nichtbeibringung der von der Gutachterin geforderten Haaranalyse bestand nicht (vgl. BayVGH, B.v.19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG München, 04.03.2021 - M 6 S 20.4998

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

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