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VGH Bayern, 19.07.2012 - 11 AS 12.1537 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO; Gericht der Hauptsache; Wegfall der die sachliche Zuständigkeit begründenden Umstände nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit eines Rechtsschutzgesuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122
Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 11 AS 12.1537
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die teilweise Ablehnung seines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 28. Juli 2009 (Az. 11 CS 09.1122) als unbegründet zurück.Mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 5. Juli 2012, hier eingegangen am 9. Juli 2012, beantragte der Antragsteller, die in den Verfahren RN 5 S 09.616 und 11 CS 09.1122 ergangenen Beschlüsse dahingehend abzuändern, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 24. März 2009 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 29. April 2009 wiederhergestellt wird.
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 11 AS 12.1537
Den Antrag, gegen dieses Urteil die Berufung zuzulassen, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 9. Juli 2012 (Az. 11 ZB 12.1483) ab.Denn am 9. Juli 2012 hatte die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofs die Ausfertigungen des im Verfahren 11 ZB 12.1483 erlassenen Beschlusses noch nicht der Poststelle des Gerichts zur Zustellung an die Beteiligten übermittelt; hierzu kam es erst am 12. Juli 2012.
- OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 12 MS 6/21
Kontinuitätsgrundsatz; perpetuatio fori; Rechtshängigkeit; Umstände, veränderte; …
Die systematische Stellung der (uneingeschränkten) Verweisung des § 83 Satz 1 VwGO auf § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG spricht für eine grundsätzliche Geltung (…vgl. auch Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 83 Rn. 3, § 41 Rn. 3) der perpetuatio fori (auch) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO), und zwar einschließlich der Verfahren nach § 80 VwGO (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 19.7.2012 - 11 AS 12.1537 -, juris, Rn. 7).