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   VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052   

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VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052 (https://dejure.org/2013,27615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052 (https://dejure.org/2013,27615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2013 - 8 ZB 11.1052 (https://dejure.org/2013,27615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Präklusion, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Entschädigungsvorbehalt, Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2000 - 22 C 00.1767 - BayVBl 2002, 29; B.v. 7.10.2001 - 22 ZB 02.1206 - BayVBl 2003, 753; U.v. 4.2.2005 - 26 B 03.2579 - BayVBl 2005, 726/727; B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachterliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - BayVBl 2008, 21/22 m.w.N.).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Der fachliche Naturschutz kommt zu dem Ergebnis, dass den Anforderungen der FFH-Richtlinie und des § 44 BNatSchG n.F. an den Artenschutz, der auch der Rechtsprechung des EuGH (vgl. U.v. 10.1.2006 - C 98/03 - NVwZ 2006, 319 ff.) gerecht wird, entsprochen wird (s. Stellungnahme des Sachgebiets Naturschutz des Landratsamts vom 15.3.2011).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Eine derartig klar und eindeutig zu beantwortende Frage bedarf nicht der Klärung in einem Berufungsverfahren (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 4 B 163/89 - NVwZ 1990, 556/57; B.v. 21.12.1994 - 4 B 266/94 - NVwZ 1995, 601/02).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Wie sich aus den vorstehenden Erörterungen ergibt, ist die Streitsache weder komplex noch fehleranfällig (zum Maßstab insoweit vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Eine derartig klar und eindeutig zu beantwortende Frage bedarf nicht der Klärung in einem Berufungsverfahren (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 4 B 163/89 - NVwZ 1990, 556/57; B.v. 21.12.1994 - 4 B 266/94 - NVwZ 1995, 601/02).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Dabei ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts selbst dann auszugehen, wenn dieser Standpunkt nach Auffassung des Berufungsgerichts unzutreffend sein sollte (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 11 C 48/92 - NVwZ 1994 1095; BayVGH, B.v. 17.12.2003 - 15 ZN 02.31617 - BayVBl 2004, 499).
  • VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2001 - 22 ZB 01.863 - juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • VGH Bayern, 30.09.2003 - 4 C 03.518

    Rechtsweg; Beschwerde; Bestattungsanstalt; Friedhof; Bestattungsredner;

  • VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1405

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

    Das planfestgestellte Vorhaben dient mit seinem Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Markt ... dem Wohl der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris); mit dem streitgegenständlichen Rückhaltebecken soll als erster Schritt das Schutzkonzept für ... umgesetzt werden.

    Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes legte diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dar, dass der Beklagte entgegen der Ansicht des klägerseits beigezogenen Sachverständigen nicht von falschen Parametern ausging; den fachlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes kommt insofern ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris m.w.N.).

    Dementsprechend beinhaltet der angefochtene Bescheid insoweit keine final auf Enteignung gerichteten Planfestsetzungen, wie dies hinsichtlich der für das Dammbauwerk bzw. für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fall ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

    Liegt demgegenüber eine Beeinträchtigung vor, die zu einer teilweisen Eigentumsentziehung führt (vgl. VGH BW, v. 30.7.1985 - 5 S 2553/84 - DVBl 1986, 364), bleibt der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen, wie ausgeführt, dem gesondert durchzuführenden Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2004 - 9 A 21/03 - NVwZ 2004, 1358; VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1401

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

    Das planfestgestellte Vorhaben dient mit seinem Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Markt ... dem Wohl der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris); mit dem streitgegenständlichen Rückhaltebecken soll als erster Schritt das Schutzkonzept für ... umgesetzt werden.

    Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes legte diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dar, dass der Beklagte entgegen der Ansicht des klägerseits beigezogenen Sachverständigen nicht von falschen Parametern ausging; den fachlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes kommt insofern ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris m.w.N.).

    Dementsprechend beinhaltet der angefochtene Bescheid insoweit keine final auf Enteignung gerichteten Planfestsetzungen, wie dies hinsichtlich der für das Dammbauwerk bzw. der für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fall ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

    Liegt demgegenüber eine Beeinträchtigung vor, die zu einer teilweisen Eigentumsentziehung führt (vgl. VGH BW, v. 30.7.1985 - 5 S 2553/84 - DVBl 1986, 364), bleibt der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen dem ggf. (gesondert) durchzuführenden Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2004 - 9 A 21/03 - NVwZ 2004, 1358; VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1402

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

    Das planfestgestellte Vorhaben dient mit seinem Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Markt ... dem Wohl der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris); mit dem streitgegenständlichen Rückhaltebecken soll als erster Schritt das Schutzkonzept für ... umgesetzt werden.

    Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes legte diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dar, dass der Beklagte entgegen der Ansicht des klägerseits beigezogenen Sachverständigen nicht von falschen Parametern ausging; den fachlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes kommt insofern ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris m.w.N.).

    Dementsprechend beinhaltet der angefochtene Bescheid insoweit keine final auf Enteignung gerichteten Planfestsetzungen, wie dies hinsichtlich der für das Dammbauwerk bzw. für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fall ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

    Liegt demgegenüber eine Beeinträchtigung vor, die zu einer teilweisen Eigentumsentziehung führt (vgl. VGH BW, v. 30.7.1985 - 5 S 2553/84 - DVBl 1986, 364), bleibt der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen, wie ausgeführt, dem gesondert durchzuführenden Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2004 - 9 A 21/03 - NVwZ 2004, 1358; VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1404

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

    Das planfestgestellte Vorhaben dient mit seinem Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Markt ... dem Wohl der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris); mit dem streitgegenständlichen Rückhaltebecken soll als erster Schritt das Schutzkonzept für ... umgesetzt werden.

    Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes legte diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dar, dass der Beklagte entgegen der Ansicht des klägerseits beigezogenen Sachverständigen nicht von falschen Parametern ausging; den fachlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes kommt insofern ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris m.w.N.).

    Dementsprechend beinhaltet der angefochtene Bescheid insoweit keine final auf Enteignung gerichteten Planfestsetzungen, wie dies hinsichtlich der für das Dammbauwerk bzw. der für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fall ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

    Liegt demgegenüber eine Beeinträchtigung vor, die zu einer teilweisen Eigentumsentziehung führt (vgl. VGH BW, v. 30.7.1985 - 5 S 2553/84 - DVBl 1986, 364), bleibt der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen dem ggf. (gesondert) durchzuführenden Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2004 - 9 A 21/03 - NVwZ 2004, 1358; VG Augsburg, U.v. 25.3.2011 - Au 7 K 10.585 u.a.; nachfolgend BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - beide juris).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG München, 16.06.2016 - M 18 S 16.2409

    Vertriebsverbot für Großmetzgerei Sieber in Geretsried bleibt bestehen

    Den Aussagen solcher Fachbehörden kommt eine besondere Bedeutung bzw. ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH v. 19.09.2013 Az. 8 ZB 11.1052 - juris, Rn. 17, für die Wasserwirtschaftsämter).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war, oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. aus der jüngsten Rechtsprechung BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1842 - juris; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3/4).
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118

    Bewilligung einer Grundwasserentnahme zum Zwecke der Trinkwasserversorgung;

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314

    Zur Behandlung einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung für eine Abwasserleitung

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 8 ZB 14.1471

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 8 ZB 13.1600

    Unzulässigkeit einer Nassauskiesung in einem Vorranggebiet für die öffentliche

  • VGH Bayern, 09.01.2014 - 8 ZB 12.1264

    Bewertungsvorsprung des Wasserwirtschaftsamts

  • VG Regensburg, 17.11.2021 - RN 6 K 21.1198

    Klage gegen bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich einer

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 13.2350

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Augsburg, 25.07.2014 - Au 7 K 13.244

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz; vorsätzlich herbeigeführte Gefahr;

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - RN 8 M 14.468

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten.

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - 8 M 14.468

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige

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