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   VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878   

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VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein;Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ausreichend für Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung des Ungültigkeitsvermerks (offen gelassen);Interessenabwägung bei offenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296 ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den zugrunde zulegenden europarechtlichen Vorschriften der hier allein gegebene Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht ausreiche, damit ein EU-Mitgliedstaat zur Nichtanerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis berechtigt sei.

    Der Europäische Gerichtshof hat bislang die Frage, ob der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis allein den Aufnahmestaat berechtigt, die EU-Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates nicht anzuerkennen, nicht entschieden (vgl. die Darlegung und Auswertung der EuGH-Rechtsprechung im Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296).

    Wie auch in den vom Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296 in Bezug genommenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs finden sich in der Entscheidung vom 9. Juli 2009 sowohl Passagen, die darauf hindeuten, dass allein ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausreichend sein könnte, als auch solche, die zusätzlich vom Erfordernis einer Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG auszugehen scheinen.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Diese hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 9. Juli 2009, Az. C-445/08, ergibt sich kein weiterer Aufschluss.
  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 7 S 09.1707

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche und

    Das einstweilige Rechtschutzverfahren wäre deshalb anhand einer sogenannten reinen Interessenabwägung zu entscheiden (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878), die jedoch ebenfalls nicht zur Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs führen würde.

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts lässt auf eine Rücksichtslosigkeit schließen, die in dem vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägten Straßenverkehr nicht tragbar ist (BayVGH vom 19.10.2009 - a.a.O.).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VG Augsburg, 05.01.2011 - Au 7 S 10.1838

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche

    Das einstweilige Rechtschutzverfahren wäre deshalb in diesem Fall anhand einer reinen Interessenabwägung zu entscheiden (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878), die jedoch ebenfalls nicht zur Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führen würde.

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VG Augsburg, 11.01.2011 - Au 7 S 10.2026

    Konsum geringer Mengen Amphetamin; Unglaubwürdige Schutzbehauptung

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 CE 09.2712

    Einstweilige Feststellungsanordnung der Inlandsgültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis

    Denn auch § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV - wobei es nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats offen ist, ob ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis unter der Geltung der Richtlinie 91/439/EWG allein ausreichend ist, um die Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis herbeizuführen, vgl. etwa BayVGH vom 19. Oktober 2009 Az. 11 CS 09.1878 - ist nicht einschlägig, nachdem sich aus beiden tschechischen Führerscheinen ein Wohnsitz des Antragstellers jeweils in der Tschechischen Republik entnehmen lässt.
  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1595

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).
  • VG Ansbach, 23.12.2009 - AN 10 E 09.02365

    Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines

    Bei der Interessenabwägung ist schließlich zugunsten des Antragstellers zu werten, dass eine (rechtskräftige) Entscheidung in der Hauptsache womöglich erst in geraumer Zeit erfolgen wird, da das Bundesverwaltungsgericht eine dem hier zu entscheidenden Fall vergleichbare Konstellation noch nicht entschieden hat und die durch das Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen letztendlich durch den für die Auslegung des Gemeinschafsrechts zuständigen Europäischen Gerichtshof zu klären sind (vgl. BayVGH vom 19. Oktober 2009, 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 29.01.2010 - Au 7 K 09.695

    Keine Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 FeV im Falle eines schlichten Verstoßes gegen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2009 (Az. 11 CS 09.1878) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Juli 2009 aufgehoben und den Antrag des Klägers abgelehnt.
  • VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454

    Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2009, 11 CS 09.1878 (RdNr. 15) zu Recht ausführt, sieht die Richtlinie demgegenüber bei einer alleinigen Missachtung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie durch den Ausstellerstaat eine derartige Reaktionsmöglichkeit des Aufnahmestaats jedoch nicht vor.
  • VG Augsburg, 11.01.2010 - Au 7 S 09.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 26.11.2009 - Au 7 S 09.1674

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; keine Trunkenheitsfahrt; Vorlage von

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. für die sofort vollziehbar erklärte Aufforderung zur Vorlage einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn sich abschätzen lässt, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009, 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 04.11.2009 - Au 7 S 09.1563

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 7 S 11.1253

    Eine nach dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis; kein

  • VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 7 S 10.144

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze trotz

  • VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 S 10.97

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum

  • VG München, 21.01.2010 - M 6a E 09.5790

    Keine "personenbezogene Prüfungsentscheidung"; Entziehung der deutschen

  • VG Augsburg, 18.11.2009 - Au 7 S 09.1520

    Anzeichen für Alkoholmissbrauch in einem ärztlichen Gutachten

  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613

    Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

  • VG Augsburg, 12.11.2009 - Au 7 S 09.1596

    Mangelnde Fahreignung beim Konsum harter Drogen; Anforderungen an ein Abweichen

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