Rechtsprechung
VGH Bayern, 19.10.2010 - 7 ZB 09.3175 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Habilitationsverfahren; Habilitationskommission; Habilitationsschrift; Gutachten; Bewertungsspielraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Bewertungsspielraums der zur Durchführung eines Habilitationsverfahrens gebildeten Habilitationskommission bzgl. der Bewertung einer Habilitationsschrift mit der Note "ungenügend"; Pflicht der Habilitationskommission zu einer ergebnisoffenen Durchführung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Bewertungsspielraums der zur Durchführung eines Habilitationsverfahrens gebildeten Habilitationskommission bzgl. der Bewertung einer Habilitationsschrift mit der Note "ungenügend"; Pflicht der Habilitationskommission zu einer ergebnisoffenen Durchführung des ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.06.2009 - M 3 K 08.179
- VGH Bayern, 19.10.2010 - 7 ZB 09.3175
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2010 - 7 ZB 09.3175
Denn der Habilitationskommission steht bei dieser Entscheidung ein Bewertungsspielraum zu, der vom Gericht - wie bei anderen Prüfungsentscheidungen - nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Habilitationskommission Verfahrensfehler unterlaufen sind oder sie von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder allgemein gültige Bewertungsgrundsätze missachtet hat (vgl. z.B. BVerwG vom 24.2.1993 BVerwGE 92, 132). - BVerwG, 15.09.1994 - 6 B 42.94
Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2010 - 7 ZB 09.3175
Einer Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens bedarf es dabei nicht (vgl. z.B. BVerwG vom 15.9.1994 Az. 6 B 42.94 BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 337).
- VG Sigmaringen, 30.06.2021 - 8 K 65/19
Ablehnung seiner schriftlichen Habilitationsleistung; fehlerhaftes …
Dieser Einwand hätte sich allenfalls durch eine detaillierte Stellungnahme der Gutachterin im Überdenkungsverfahren klären lassen können, die der Ausschuss vor seiner Entscheidung und auch im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht eingeholt hat (zum Überdenkungsverfahren im Habilitationsverfahren auch noch während eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 19.10.2010 - 7 ZB 09.3175 -, juris Rn. 14).