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   VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235   

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VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 (https://dejure.org/2018,35335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 (https://dejure.org/2018,35335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 (https://dejure.org/2018,35335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 35 S. 2; BayStrWG Art. 6 Abs. 7, Art. 17; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks mit darauf befindlicher Autowaschanlage auf Beseitigung von acht Stahlpfosten an einer Zufahrt seines Grundstücks nach Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; Anforderungen an den Nachweis einer ...

  • rewis.io

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Berufungszulassungsgrund bei fehlerhafter Sachverhaltsfeststellung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Anliegergebrauch; Gleichheitssatz; Willkürverbot; Zulassung; Berufung; Berufungszulassungsgrund; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks mit darauf befindlicher Autowaschanlage auf Beseitigung von acht Stahlpfosten an einer Zufahrt seines Grundstücks nach Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; Anforderungen an den Nachweis einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 8 ZB 18.734

    Anspruch auf Zufahrt zu einem Grundstück infolge Anliegergebrauchs

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Solange die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt, gewährt er keinen Anspruch auf optimale Zufahrt und schon gar nicht die Möglichkeit zur Überfahrt über ein Grundstück (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 8 ZB 18.734 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Zwar dürfte die Klägerin das Vorliegen ernstlicher Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ohne Einschränkungen auch bei einer fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung geltend machen können (vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82; anders bei Fehlern der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die im Rahmen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung zugänglich sind, vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 8 ZB 18.734 - juris Rn. 12 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 18).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 8 ZB 16.2559

    Planfeststellung für den Bau einer Ortsteilumgehung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2018 - 8 ZB 16.2559 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2018 - 8 CE 18.1059

    Abriss einer Brücke und Anspruch auf Wegerecht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    a) Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, scheidet eine Beeinträchtigung des einfach-rechtlichen Anliegergebrauchs schon deswegen aus, weil es sich bei dieser Grundstücksfläche nicht um eine öffentlich gewidmete Fläche handelt (zu den Voraussetzungen des Anliegergebrauchs vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 8 CE 18.1059 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 ZB 17.1486

    Gericht Aufklärungspflicht, Verwaltungsgerichte, Sachverständigengutachten,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Dies bedarf einer substanziierten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 8 ZB 17.1486 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17

    Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; Auswahlermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Sie sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - IÖD 2017, 52 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07

    Vereinheitlichung des Rechts der Versicherungsvermittlung verletzt bisherige

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579

    Verwirkung der Sperrung eines öffentlichen Weges

    Dieser Vortrag richtet sich gegen die verwaltungsgerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die im Berufungszulassungsverfahren im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur einer eingeschränkten Prüfung zugänglich ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - BayVBl 2019, 237 = juris Rn. 25 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

    Solche Fehler sind im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung zugänglich (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - BayVBl 2019, 237 = juris Rn. 25 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 19).
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