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   VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588   

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VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588 (https://dejure.org/2014,8362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2014 - 22 C 14.588 (https://dejure.org/2014,8362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2014 - 22 C 14.588 (https://dejure.org/2014,8362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übereinstimmende Erledigterklärungen; Beschwerde gegen die daraufhin ergangene Kostenentscheidung; Verfassungsmäßigkeit des § 158 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelausschluss gegen im Anschluss an eine Verfahrensbeendigung wegen übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache ergangene Kostenentscheidungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 158; VwGO § 161 Abs. 2 S. 1
    Rechtsmittelausschluss gegen im Anschluss an eine Verfahrensbeendigung wegen übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache ergangene Kostenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Regelt der Gesetzgeber in verschiedenen Prozessordnungen ein und dieselbe Frage unterschiedlich, so handelt es sich nicht um eine Differenzierung nach personenbezogenen Merkmalen, bei der er einer besonders strengen Bindung unterliegt (BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99/111).

    Vielmehr liegt eine unterschiedliche Behandlung von Sachverhaltsgruppen vor, bei der der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum besitzt (BVerfG, B.v. 20.6.1995 a.a.O. S. 111).

    Allerdings ist er dann, wenn sich die von ihm getroffene Regelung nachteilig auf einen grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich auswirken kann, nicht nur durch das Willkürverbot eingeschränkt; es kommt in derartigen Fällen vielmehr darauf an, ob für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG, B.v. 20.6.1995 a.a.O. S. 111 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. zu dieser Rechtsfigur und ihrer Herleitung z.B. BVerfG, B.v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 - BVerfGE 86, 288/317; B.v. 5.11.2003 - 2 BvR 1506/03 - BVerfGE 109, 13/34) ist nur dann verletzt, wenn sich unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297/308 f.).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend machen, steht ihnen in Gestalt der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) ein Rechtsbehelf zur Verfügung, der die Möglichkeit eröffnet, einer etwaigen Verletzung dieses Grundrechts abzuhelfen; für eine "außerordentliche Beschwerde", wie sie vor der Schaffung des Instituts der Anhörungsrüge zum Teil erwogen wurde, um schwere Rechtsverstöße korrigieren zu können, die z.B. im Rahmen einer gemäß § 158 VwGO unanfechtbaren Entscheidung unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinn z.B. noch BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 692/693; B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7/02 - NVwZ 2002, 1385/1386), ist bereits seit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) kein Raum mehr (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28/02 und 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; B.v. 5.10.2004 - 2 B 90/04 - NVwZ 2005, 232; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 1 - 3; BayVGH, B.v. 12.9.2002 - 22 C 02.1513 - BayVBl 2003, 125).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. zu dieser Rechtsfigur und ihrer Herleitung z.B. BVerfG, B.v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 - BVerfGE 86, 288/317; B.v. 5.11.2003 - 2 BvR 1506/03 - BVerfGE 109, 13/34) ist nur dann verletzt, wenn sich unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297/308 f.).
  • BVerwG, 05.10.2004 - 2 B 90.04

    Zivilprozessreformgesetz; außerordentliche Beschwerde; greifbare

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend machen, steht ihnen in Gestalt der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) ein Rechtsbehelf zur Verfügung, der die Möglichkeit eröffnet, einer etwaigen Verletzung dieses Grundrechts abzuhelfen; für eine "außerordentliche Beschwerde", wie sie vor der Schaffung des Instituts der Anhörungsrüge zum Teil erwogen wurde, um schwere Rechtsverstöße korrigieren zu können, die z.B. im Rahmen einer gemäß § 158 VwGO unanfechtbaren Entscheidung unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinn z.B. noch BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 692/693; B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7/02 - NVwZ 2002, 1385/1386), ist bereits seit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) kein Raum mehr (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28/02 und 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; B.v. 5.10.2004 - 2 B 90/04 - NVwZ 2005, 232; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 1 - 3; BayVGH, B.v. 12.9.2002 - 22 C 02.1513 - BayVBl 2003, 125).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend machen, steht ihnen in Gestalt der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) ein Rechtsbehelf zur Verfügung, der die Möglichkeit eröffnet, einer etwaigen Verletzung dieses Grundrechts abzuhelfen; für eine "außerordentliche Beschwerde", wie sie vor der Schaffung des Instituts der Anhörungsrüge zum Teil erwogen wurde, um schwere Rechtsverstöße korrigieren zu können, die z.B. im Rahmen einer gemäß § 158 VwGO unanfechtbaren Entscheidung unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinn z.B. noch BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 692/693; B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7/02 - NVwZ 2002, 1385/1386), ist bereits seit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) kein Raum mehr (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28/02 und 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; B.v. 5.10.2004 - 2 B 90/04 - NVwZ 2005, 232; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 1 - 3; BayVGH, B.v. 12.9.2002 - 22 C 02.1513 - BayVBl 2003, 125).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Art. 19 Abs. 4 GG scheidet als Prüfungsmaßstab schon deshalb aus, da dieses Grundrecht keinen Instanzenzug gewährleistet (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Beschluss vom 22.6.1960 - 2 BvR 37/60 - BVerfGE 11, 232/233), und es zudem nur Schutz durch den Richter, nicht aber gegen richterliches Handeln verbürgt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Beschluss vom 5.2.1963 - 2 BvR 21/60 - BVerfGE 15, 275/280).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99

    Vertreter, vollmachtloser; Prozeßvollmacht; Kostentragung; Verschulden; isolierte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend machen, steht ihnen in Gestalt der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) ein Rechtsbehelf zur Verfügung, der die Möglichkeit eröffnet, einer etwaigen Verletzung dieses Grundrechts abzuhelfen; für eine "außerordentliche Beschwerde", wie sie vor der Schaffung des Instituts der Anhörungsrüge zum Teil erwogen wurde, um schwere Rechtsverstöße korrigieren zu können, die z.B. im Rahmen einer gemäß § 158 VwGO unanfechtbaren Entscheidung unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinn z.B. noch BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 692/693; B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7/02 - NVwZ 2002, 1385/1386), ist bereits seit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) kein Raum mehr (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28/02 und 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; B.v. 5.10.2004 - 2 B 90/04 - NVwZ 2005, 232; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 1 - 3; BayVGH, B.v. 12.9.2002 - 22 C 02.1513 - BayVBl 2003, 125).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Art. 19 Abs. 4 GG scheidet als Prüfungsmaßstab schon deshalb aus, da dieses Grundrecht keinen Instanzenzug gewährleistet (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Beschluss vom 22.6.1960 - 2 BvR 37/60 - BVerfGE 11, 232/233), und es zudem nur Schutz durch den Richter, nicht aber gegen richterliches Handeln verbürgt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Beschluss vom 5.2.1963 - 2 BvR 21/60 - BVerfGE 15, 275/280).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. zu dieser Rechtsfigur und ihrer Herleitung z.B. BVerfG, B.v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 - BVerfGE 86, 288/317; B.v. 5.11.2003 - 2 BvR 1506/03 - BVerfGE 109, 13/34) ist nur dann verletzt, wenn sich unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297/308 f.).
  • VGH Bayern, 12.09.2002 - 22 C 02.1513

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zulassung zu einem Lehrgang;

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 22 C 14.598

    Abfallrechtliche Beseitigungs-, Begutachtungs- und Duldungsanordnung; Streitwert

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05

    Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts

  • VGH Bayern, 02.01.2024 - 11 C 23.2333

    Unstatthafte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Der Senat folgt den vom 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 20. März 2014 (22 C 14.588 - juris Rn. 8 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen) näher dargelegten Gründen.
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 12 C 16.2612

    Kostenlast der Behörde nach dem Veranlasserprinzip bei übereinstimmender

    Dieser Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit erweist sich im Übrigen auch als verfassungsgemäß (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 22 C 14.588 - BeckRS 2014, 50516 Rn. 7 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2024 - 1 OB 100/23

    Beigeladene; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Ergänzung; Kosten;

    Auf die überzeugenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der vom Kläger selbst zitierten Entscheidung nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.3.2014 - 22 C 14.588 -, juris Rn. 8 ff.; ebenso jüngst Beschl. v. 2.1.2024 - 11 C 23.2333 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 C 17.1431

    Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Rechtsmittelausschluss bestehen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 22 C 14.588 - juris Rn. 7 ff.).
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