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   VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290   

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https://dejure.org/2017,8930
VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290 (https://dejure.org/2017,8930)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2017 - 22 CS 17.290 (https://dejure.org/2017,8930)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2017 - 22 CS 17.290 (https://dejure.org/2017,8930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2
    Erledigung der Anordnung zur Duldung einer Feuerstättenschau durch Anordnung der Stilllegung der Feuerstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht eines Eigentümers zur Durchführung einer Feuerstättenschau auf seinem Grundstück

  • rewis.io

    Erledigung der Anordnung zur Duldung einer Feuerstättenschau durch Anordnung der Stilllegung der Feuerstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Androhung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung einer angeordneten Feuerstättenschau; Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nach angenommener Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts; Prüfungsumfang im Rechtsbehelfsverfahren betreffend eine Zwangsmittelandrohung

  • rechtsportal.de

    Duldungspflicht eines Eigentümers zur Durchführung einer Feuerstättenschau auf seinem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.341

    Stilllegung einer Gasfeuerstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Das Verwaltungsgericht lehnte einen in Bezug auf diese Klage gestellten Antrag des Antragstellers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO mit Beschluss vom 17. Januar 2017 ab, wogegen der Antragsteller Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegte (22 CS 17.341), die erfolglos blieb (vgl. Beschluss vom heutigen Tag).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren 22 CS 17.341.

  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256

    Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 18. April 2016 - 22 CS 16.256 - NVwZ-RR 2016, 887 ausgeführt und näher begründet hat, kann nach Erledigung eines sofort vollziehbaren Verwaltungsakts im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs grundsätzlich ebenso wenig beantragt werden wie die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof (a.a.O., NVwZ-RR 2016, 887/888 Rn. 24) für den Fall erwogen, dass mit dem erneuten Erlass gleicher oder ähnlicher, für sofort vollziehbar erklärter Verwaltungsakte zu rechnen ist, die sich bereits nach so kurzer Zeit wieder erledigen, dass ein Betroffener vor dem Eintritt dieser Situation keine Klärung der Rechtmäßigkeit dieses behördlichen Handelns zu erreichen vermag.

  • VG München, 06.06.2017 - M 1 K 16.5663

    Stilllegungsanordnung betreffend einer Feuerungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Über eine gegen diesen Bescheid erhobene Klage des Antragstellers wurde noch nicht entschieden (M 1 K 16.5663).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 10 BV 15.958

    Kostenentscheidung bei Erledigung glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Es kann dahinstehen, inwieweit der Antragsteller gegen diese Einwendungen geltend machen kann, welche die im Bescheid getroffene Terminfestlegung und die Zwangsmittelandrohung betreffen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 10 BV 15.958 - juris Rn. 29 f.; B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 1994, 548; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99

    Ernstliche Zweifel; Gegenvorstellung; Zwangsmittelfestsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 M 170/16

    Zur isoliertet Zwangsgeldandrohung und Angemessenheit des angedrohten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 30.01.2014 - 2 B 469/13
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290
    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.341
    Ein weiterer Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bezüglich der gegen den Bescheid vom 11. August 2016 gerichteten Klage (M 1 K 16.4120) blieb gleichfalls ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.1.2017 - M 1 S. 16.4122); der Antragsteller hat hierauf Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof eingelegt (22 CS 17.290).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren 22 CS 17.290.

  • VG Bayreuth, 13.04.2017 - B 3 S 17.31058

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Zuweisung von Asylbewerbern in

    Hat sich der Verwaltungsakt erledigt, ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den erledigten Verwaltungsakt unstatthaft (Kopp/Schenke a.a.O., § 80, RdNr. 130, 131; BayVGH B.v. 16.08.2012 - 8 CE 11.2759 - juris; BayVGH, B.v. 20.03.2017 - 22 CS 17.290 - juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20

    Erfolglose Klage gegen einen Feuerstättenbescheid

    Es bedarf weder einer konkreten Gefahr noch des Nachweises, dass infolge der durchgeführten Arbeiten eine bestimmte Energieeinsparung und eine im Einzelnen zu bezeichnende Gefahrenminderung bereits eingetreten ist, denn die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgesehenen Maßnahmen knüpfen nicht an das konkrete Risikopotential der jeweiligen Anlage an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, zit. nach juris, Rn. 61; BayVGH, Beschl. v. 20.3.2017 - 22 CS 17.290 -, zit. nach juris, Rn. 20).
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