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   VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713   

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VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713 (https://dejure.org/2016,9170)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713 (https://dejure.org/2016,9170)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713 (https://dejure.org/2016,9170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Sicherung einer Baustelle nach zwischenzeitlichem Stillstand der Bauarbeiten; Beurteilung der gefährdeten Standsicherheit mit Blick auf die Überschreitung der Nutzungsdauer von Temporärankern; Versagung eines ...

  • rewis.io

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Ersatzvornahme; Gefahrenabwehr; Nutzungsänderung; Baustellensicherung; Permanentvermessung; Baustelle; Baugrube; Sicherheitsmaßnahme

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Sicherung einer Baustelle nach zwischenzeitlichem Stillstand der Bauarbeiten; Beurteilung der gefährdeten Standsicherheit mit Blick auf die Überschreitung der Nutzungsdauer von Temporärankern; Versagung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (52)

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    - Mit Bescheid vom 10. Dezember 2012 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2713, erstinstanzlich Au 4 K 13.42) wurde die Klägerin unter Ziffer 1 verpflichtet, unverzüglich, spätestens bis 10. Januar 2013, für die zwischenzeitlich eingetretene Zeitüberschreitung der zulässigen Verweildauer der Temporäranker im Erdreich die erforderlichen Maßnahmen nach DIN 4125, die auch im Schreiben des ... vom 20. September 2012 sowie des Prüfstatikers vom 2. Oktober 2012 genannt seien, umzusetzen, und zwar im Einzelnen: Einsprühen der Ankerköpfe an den freiliegenden Stahlteilen mit Korrosionsschutzmittel (1. Tiret), Anbringung einer Sicherung vor jedem Ankerkopf, so dass im Fall des Abreißens von Einzellitzen keine Teile (Litzenreste oder Kelle) "wegschießen" oder in die Baugrube fallen können (2. Tiret), Überprüfung und ggf. Ertüchtigung der Vergurtung zur Vermeidung eines "Reißverschlusseffektes" (das Versagen eines Einzelankers dürfe nicht zum Versagen des gesamten Verbaus führen, die benachbarten Anker müssten durch Kraftumlagerung die Lasten des versagenden Ankers mit übernehmen können), Nachspannen der Anker unter näher bestimmten Voraussetzungen (3. Tiret), Durchführung weiterer Abhebeversuche im Fall des Nichtgelingens des Ankernachspannens, um den Ist-Zustand des Verbaues weiter zu analysieren (4. Tiret) sowie Überprüfung des Verbaues und der Funktionstüchtigkeit und Tragfähigkeit der Verankerung für die künftige Bauphase durch Fortführung und Erweiterung der geodätischen 3D-Beweissicherung nach Lage und Höhe (Genauigkeit ± 1 mm) nach näheren Maßgaben (5. Tiret).

    - Der Bescheid vom 7. Mai 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2687, erstinstanzlich Au 4 K 13.773) verpflichtete die Klägerin als Bauherrin unter Ziffer 1, bis spätestens 10. Mai 2013, 16:00 Uhr, den Bereich hinter den Baugrubenwänden außerhalb der Baugrube auf einer Breite, die der halben Baugrubentiefe entspricht, gegen Zutritt und Befahren abzusperren, wobei sie bis 17:00 Uhr des Erlasstages (7. Mai 2013) eine Auftragsbestätigung einer mit der Umsetzung beauftragten Firma vorzulegen hatte.

    - Mit Bescheid vom 17. Mai 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2707, erstinstanzlich Au 4 K 13.870) legte die Beklagte der Klägerin als Bauherrin in Ziffer 1 auf, die Sicherheit von Menschen innerhalb der Baugrube mit Blick auf die Ankerköpfe nach Maßgabe der Ausarbeitung eines Sachverständigen in den folgenden Stufen zu gewährleisten: (1) Nachweis der Beauftragung eines Sachverständigen mit der Planung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bis zum 24. Mai 2013, (2) Vorlage des Planungsergebnisses des Sachverständigen bis zum 4. Juni 2013, (3) Nachweis der Beauftragung einer Fachfirma für die Umsetzung bis zum 6. Juni 2013, (4) Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen bis 21. Juni 2013.

    - Im Bescheid vom 13. Juni 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2686, erstinstanzlich Au 4 K 13.1030) wurde der Klägerin auferlegt, zur Überwachung der Standsicherheit der Baugrube eine geeignete Fachfirma mit der Einrichtung einer Permanentüberwachung mit Alarmierungsfunktion zu beauftragen, die Beauftragung einer zur Umsetzung der Maßnahme geeigneten Firma bis zum 17. Juni 2013, 12:00 Uhr, nachzuweisen, mit der Inbetriebnahme der Permanentüberwachung spätestens am 26. Juni 2013 zu beginnen und die Inbetriebnahme und Funktionstüchtigkeit der Anlage über die Fachfirma innerhalb der Errichtungsfrist zu bestätigen (Ziffer 1).

    - In einem Bescheid vom 20. Juni 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2688, erstinstanzlich Au 4 K 13.1064) wurde die Klägerin - jeweils unter Androhung der Ersatzvornahme und unter Fristsetzung zum Nachweis der Beauftragung einer zur Umsetzung geeigneten Fachfirma sowie unter Fristsetzung zur Umsetzung - verpflichtet, eine Koppelung der bestehenden Verbauträger am Trägerkopf mittels Kopfzugbandes herzustellen (Ziffer 1), die ungesicherten Ankerköpfe des Berliner Verbaus durch Vorsetzen vonU-Trägern entsprechend einer beigefügten Planung des Ingenieurbüros ... AG zu sichern (Ziffer 2) sowie die Verbauträger auf Höhe der bereits hergestellten Decken gegen diese horizontal abzusteifen (Nr. 3).

    Mit dem Bescheid vom 1. Juli 2013 (ebenso Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2688, erstinstanzlich Au 4 K 13.1064) verlängerte die Beklagte diverse Fristen zur Vorlage von Nachweisen der Beauftragung geeigneter Fachfirmen zur Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

    - Nachdem die Beklagte Mitte Juli 2013 darüber informiert wurde, dass die Permanentüberwachung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniere (Abhandenkommen mehrerer Messprismen, baubedingte Verschiebungen an Messprismen) wurde der Klägerin mit laut Postzustellungsurkunde (Bl. 293 f. der Gerichtsakte Au 4 K 13.1292) am 29. Juli 2013 zugestelltem Bescheid der Beklagten vom 26. Juli 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2700, erstinstanzlich Au 4 K 13.1292) auferlegt, eine geeignete Fachfirma mit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und mit notwendigen Reparaturmaßnahmen der eingerichteten Permanentüberwachung /Permanentvermessung zu beauftragen, die Beauftragung bis zum 31. Juli 2013, 17:00 Uhr, nachzuweisen und die vollständige Funktionsfähigkeit der Anlage bis spätestens 2. August 2013, 11:00 Uhr, wiederherzustellen.

    - Mit Bescheid vom 2. Oktober 2013 (Streitgegenstand im Verfahren 15 ZB 14.2706, erstinstanzlich Au 4 K 13.1686) änderte die Beklagte Ziffer 2 des Bescheids vom 20. Juni 2013 unter gleichzeitiger Auferlegung neuer Beauftragungsnachweis- und Umsetzungsfristen sowie von Dokumentationspflichten dahingehend, dass die Klägerin als Bauherrin nunmehr die Ankerkopfsicherung mittels vorgehängter Netze entsprechend eines beigefügten Leistungsverzeichnisses und einer beigefügten Zeichnung des Ingenieurbüros ... AG herzustellen habe.

    FH ... - auf diverse weitere sachverständige Äußerungen gestützt, nämlich auf die Stellungnahme der ... GmbH vom 18. April 2011 (Bl. 181 der Gerichtsakte Au 4 K 13.42), auf die Stellungnahmen des Prüfingenieurs vom 6. Juni 2011 und vom 29. Juni 2011 (Bl. 402 und 404 der Gerichtsakte Au 4 K 13.42), auf die Stellungnahme des ... vom 20. September 2012 (Bl. 193 ff. der Gerichtsakte Au 4 K 13.42) sowie auf die Aussage des sachverständigen Zeugen Dipl. Ing.

    Die Klägerin ist dem - mit Vorlage eines entsprechenden Fax-Sendeberichts mit "OK"-Vermerk untermauerten (Bl. 424 der Gerichtsakte Au 4 K 13.773) - erstinstanzlichen Vortrag der Beklagten, wonach die Zustellung per Postzustellungsurkunde zwar erst am 14. Mai 2013 bewirkt worden sei (vgl. PZU Bl. 427 der Gerichtsakte Au 4 K 13.773), die Beklagte der Klägerin selbst allerdings schon am 7. Mai 2013 um 11:28 Uhr den Bescheid zugefaxt habe, nicht entgegengetreten.

    ... in der mündlichen Verhandlung am 24. September 2014 dargelegt hat, dass die Planung von Sicherungsmaßnahmen an den Ankerköpfen in wenigen Stunden erledigt werden könne (S. 9 ff., insbes. Seite 12 der Niederschrift, Bl. 604 ff. der Gerichtsakte Au 4 K 13.870), setzt sich die Zulassungsbegründung insbesondere nicht ansatzweise mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts (vgl. Rn. 150 der Urteilsausfertigung) auseinander, das nicht nur die Möglichkeit der Fristeinhaltung bejaht, sondern auch die Angemessenheit der Fristlänge gemessen an Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG als gegeben bewertet hat, weil es auch der Beklagten im Rahmen der Ersatzvornahme innerhalb weniger Tage gelungen sei, eine entsprechende Planung durch die Firma ... AG (sachverständige Stellungnahme vom 10. Juni 2013, ergänzt am 14. Juni 2013, Bl. 430, 473 der Gerichtsakte Au 4 K 13.42) zu organisieren.

    Ebenso unerwähnt und unerörtert lässt die Klägerin, dass die Beklagte am 2. Juli 2013 die Frist zur Vorlage einer Bestätigung der Beauftragung einer geeigneten Fachfirma zur Umsetzung der Ziffer 1 nochmals um einen Tag bis zum 3. Juli 2013 (12:30 Uhr) verlängerte (vgl. Bl. 357 der Gerichtsakte Au 4 K 13.1064).

    Unabhängig davon, inwiefern der Behauptung der Klägerin, sie habe für die Beauftragung bis zum Fristablauf am 31. Juli 2013 nur einen Tag Zeit gehabt, die Zustellung des Bescheids an ihre Berliner Adresse bereits am 29. Juli 2013 (Bl. 293 f. der Gerichtsakte Au 4 K 13.1292) entgegensteht, hat sich die Klägerin nicht ansatzweise mit den Erwägungen des Erstgerichts (Rn. 155 der Urteilsausfertigung, dort zu Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) auseinandergesetzt, wonach die gesetzten kurzen Fristen deshalb angemessen seien, weil der Klägerin der Defekt an der Permanentüberwachung jedenfalls seit dem 25. Juli 2013 bekannt gewesen und die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Überwachung der Baugrube sowohl aus dem Bescheid als auch aus den sonstigen Umständen ersichtlich gewesen sei.

    Geht man davon aus, dass die Klägerin spätestens seit dem 25. Juli 2013 wusste, dass die Instandsetzung der Permanentüberwachung notwendig war - zumal ihr bereits an diesem Tag ein Angebot der Firma vorlag, die in ihrem Auftrag die Permanentmessungsanlage installiert hatte (vgl. Bl. 280 ff. der Gerichtsakte Au 4 K 13.1292) -, ist nicht ersichtlich und wird auch von der Klägerin nicht näher dargelegt, warum eine Folgebeauftragung objektiv unmöglich (Art. 44 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG) oder angesichts der bestehenden Gefahrenlage unzumutbar gewesen sein soll.

  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 22 ZB 15.2277

    Darlegungsanforderungen für Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Auch eine schlichte, unspezifizierte Behauptung der Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung genügt nicht (BayVGH, B. v. 20.1.2016 - 22 ZB 15.2277 - juris Rn. 7; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 64; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 52).

    Erforderlich ist unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BayVGH, B. v. 20.1.2016 a. a. O. m. w. N.; OVG NW, B. v. 9.7.1997 - 12 A 2047/97 - NVwZ 1998, 193 = juris Rn. 5; Happ a. a. O., § 124a Rn. 59, 62 f.).

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B. v. 18.1.2011 - 8 ZB 10.2239 - juris Rn. 11 m. w. N.; B. v. 23.3.2015 - 15 ZB 13.2246 - juris Rn. 36; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 9 m. w. N.).

    Für die Darlegung des Vorliegens besonderer rechtlicher Schwierigkeiten genügt nicht die allgemeine Behauptung einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit, vielmehr bedarf es unter substanzieller Auseinandersetzung mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil einer konkreten Bezeichnung der Rechtsfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen und des Aufzeigens, worin diese Schwierigkeit besteht (BayVGH, B. v. 18.1.2011 a. a. O.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124a Rn. 53).

  • BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen einerseits durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten bzw. sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises (vgl. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m. w. N.) und über die in den mündlichen Verhandlungen vernommenen sachverständigen Zeugen zu verschaffen.

    Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33; B. v. 30.9.2010 a. a. O.; B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12; B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Als solche bezeichnete "Beweisanträge" in vorbereitenden Schriftsätzen sind, solange sie nicht in der mündlichen Verhandlung formell gestellt werden und soweit es sich nicht um schriftliche Verfahren handelt, nur als Ankündigung von Beweisanträgen bzw. als Anregungen für Beweiserhebungen des Gerichts von Amts wegen zu werten (BVerwG, B. v. 5.10.1993 - 11 B 62.93 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; Geiger, BayVBl. 1999, 321/327; Kopp/Schenke, VwGO, § 86 Rn. 19.).

    Machen Beteiligte, die über rechtskundige Bevollmächtigte verfügen, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, erweist sich eine Aufklärungsrüge nur dann als begründet, wenn sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne förmlichen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; B. v. 15.1.2014 - 15 ZB 12.163 - juris Rn. 9 ff.; B. v. 23.1.2015 - 22 ZB 14.42 - juris Rn. 79; Dietz in Gärditz, VwGO, 2013, § 124 Rn. 49 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 13 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Unter Rekurs auf den Rechtsgedanken des § 138 BGB und in Orientierung an den sozialethischen Wertvorstellungen, die in der Rechtsgemeinschaft als maßgebliche Ordnungsvoraussetzungen anerkannt sind (vgl. BVerwG, B. v. 30.1.1990 - 1 C 26/87 - BVerwGE 84, 314 = juris Rn. 17), verstößt ein Verwaltungsakt dann gegen die guten Sitten i. S. von Art. 44 Abs. 2 Nr. 6 BayVwVfG, wenn er - insbesondere unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundwerte - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 44, Rn. 48 m. w. N.) bzw. wenn durch ihn eine erhebliche Abweichung von der herrschenden Moral bewirkt wird (Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 44, Rn. 152, 154).

    Weder ordnen aber die Baustellensicherungsverfügungen in diesem Sinne etwas Sittenwidriges an noch erlauben sie etwas, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig wäre (vgl. BVerwG, B. v. 30.1.1990 - 1 C 26/87 - BVerwGE 84, 314 = juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen einerseits durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten bzw. sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises (vgl. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m. w. N.) und über die in den mündlichen Verhandlungen vernommenen sachverständigen Zeugen zu verschaffen.

    Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33; B. v. 30.9.2010 a. a. O.; B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12; B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Unterlassen wird eine eigene (konkurrierende, ggf. sogar vorrangige) Störerhaftung der Behörde mithin nicht begründet (vgl. VGH BW, U. v. 18.9.2001 - 10 S 259/01 - juris Rn. 60; U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01

    Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Unterlassen wird eine eigene (konkurrierende, ggf. sogar vorrangige) Störerhaftung der Behörde mithin nicht begründet (vgl. VGH BW, U. v. 18.9.2001 - 10 S 259/01 - juris Rn. 60; U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738

    Einzelhandelsausschluss im Mischgebiet; Schutz zentraler Versorgungsbereiche;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Der Zweck einer effektiven Gefahrenabwehr rechtfertigt die Heranziehung der Klägerin zur Durchführung der erforderlichen Baugrubensicherungsmaßnahmen (vgl. insofern im Altlastenrecht im Fall des klägerischen Vorwurfs einer behördlichen Mitverursachung durch Unterlassen: BayVGH, B. v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 6 N 76.14

    Subventionen; Widerrufs- und Leistungsbescheid; Anfechtungsklage; Eröffnung des

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Teilunwirksamkeit eines

  • VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf Einholung eines Gegengutachtens

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2009 - 14 K 1900/08

    Ersatzvornahme; Festsetzung; Erledigung; Verwertung; Altfahrzeug

  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines

  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 20 ZB 11.1890

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 ZB 12.163

    Nachbarklage gegen Unterstellhalle für Wohnwagen und Anhänger; Lärmwirkungen;

  • VGH Bayern, 02.04.2013 - 2 ZB 12.1210

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Lärmbeeinträchtigung; Diskothek;

  • BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99

    Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Verwaltungsakt

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

    Anspruch auf Übernahme als Berufssoldat; Zulassung einer Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 1 A 891/13

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Klagefrist gegen Kostenbescheid betreffend die zwangsweise Außerbetriebsetzung

  • VG Düsseldorf, 11.10.2013 - 14 K 5159/13

    Berufungszulassung (abgelehnt), Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung,

  • VGH Bayern, 07.10.2015 - 15 ZB 12.2042

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Androhung der Ersatzvornahme;

  • VG München, 08.10.2010 - M 10 K 08.2542

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; großflächiger

  • VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664

    Androhung der Ersatzvornahme; Erledigung durch Durchführung der Ersatzvornahme;

  • VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.4151

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Tierseuchenrecht; Untersuchung des Rinderbestandes; Gebot hinreichend konkret;

  • VGH Bayern, 18.08.2014 - 20 CS 14.1675

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsweg für Ansprüche nach

  • BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 61.61

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Aufstellung eines Gesamtplans durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - 6 S 440/96

    Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

  • BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93

    D (A), Zwangshaft, Passpflicht, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 18 E 1162/03

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das

  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Eine Behörde wird durch "langsames" Vorgehen gegen den Verhaltensstörer nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 12 A 1423/11

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 63 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen

    Denn die Androhung gem. Art. 36 VwZVG hat mit der für den 10. April 2017 angekündigten Durchführung der Ersatzvornahme und der rechtzeitigen Beseitigung des Überhangs keinerlei unmittelbare Rechtsfolgen mehr, sie hat vielmehr ihre Beschwer verloren und hat sich erledigt (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, U.v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, B.v.28.3.2013 - 4 B 15.12 - ZfBR 2013, 479 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 118.2014 - 10 A 2589/13 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 21.1.2010 - 9 B 2936/09 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Ohne dass es noch darauf ankäme, weist das Gericht darauf hin, dass die Klage bereits unzulässig gewesen sein dürfte und sie mithin schon deswegen - unabhängig vom Vortrag der Parteien im Zulassungsverfahren - im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde (zum Rückgriff auf den Rechtsgedanken aus § 144 Abs. 4 VwGO im Berufungszulassungsverfahren bei offensichtlicher Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung unabhängig vom Zulassungsvortrag: BayVGH, B. v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 19; B. v. 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - juris Rn. 3; OVG NW, B. v. 4.7.2014 - 1 A 891/13 - juris Rn. 3; vgl. auch BayVGH, B. v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. - juris Rn. 45; zur Ergebnisbezogenheit des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319

    Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang

    Erforderlich ist unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

    (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 63 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 28 m.w.N.).

    Es bedarf hinsichtlich der Darlegung am Maßstab von § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO einer substanziellen Auseinandersetzung mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil und einer konkreten Bezeichnung der Tatsachen- und Rechtsfragen, hinsichtlich derer sich solche Schwierigkeiten stellen, sowie des Aufzeigens, worin diese Schwierigkeiten bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 a.a.O. Rn. 63 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, U.v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 = juris Rn. 26; B.v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - ZfBR 2013, 479 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

    Insbesondere war es dem Verwaltungsgericht nicht verwehrt, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen durch die Verwertung der von dem Beklagten vorgelegten fachlichen Äußerungen des AELF zu verschaffen (BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).

    Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

    Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen

    Mit Beschluss vom 20. April 2016 in den sieben Verfahren 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713 hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (ebenfalls) vom 17. Oktober 2014, das die Klagen gegen diverse bauordnungsrechtliche Sicherungsmaßnahmen - die Baugrube und den Berliner Verbau betreffend - abgewiesen hatte, abgelehnt.

    ..., die ihr mit dem Bescheid vom 2. Juli 2013 in Rechnung gestellt worden sind, tatsächlich nicht um Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen für die Statik des Gesamtvorhabens gehe, sondern (unter irrtümlicher Benutzung des falschen Rechtsbegriffs "Ersatzvornahme" missverständlich) um Ermittlungsleistungen für die Bauüberwachungsbehörde, die u. a. als Basis für diverse Eingriffsmaßnahmen zur Sicherung der Baustelle auf Basis von Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gedient haben (vgl. insofern z. B. die Streitgegenstände betreffend den Beschluss des Senats vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 und sechs weitere Verfahren).

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses -

    Erforderlich ist unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (zum Ganzen BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

  • VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 1 K 18.645

    Entfernung der Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 3 ZB 15.1491

    Rückwirkende Aufhebung einer Beurlaubung nach deren Ablauf

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365

    Berufungszulassungsbegründung bei Nachbarklage auf bauordnungsrechtliches

  • VGH Bayern, 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632

    Zulassung der Berufung im Streit um Bordellbetrieb im Industriegebiet

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943

    Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften von

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 1 LA 16/20

    Klagebefugnis des Eigentümers gegen eine Bauaufsichtsverfügung im Fall der

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 1 ZB 17.3

    Nachbarschutz bei Befreiung vom Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 9 ZB 16.944

    Verschattung von Gewächshäusern - Gebietsbewahrungsanspruch und

  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426

    Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2162

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Verbandsklage

  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 ZB 19.2046

    Geruchsbelastung durch Lackierarbeiten in einer Schreinerei

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 16.1710

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitführens einer geladenen Waffe im

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 1 ZB 16.1144

    Beschränkung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden

  • VGH Bayern, 17.01.2023 - 24 ZB 22.2059

    Anforderungen an Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 06.07.2022 - 24 ZB 22.319

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2320

    Widerruf des Vorbescheids zum Neubau im Außenbereich

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 9 ZB 17.93

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels hinreichender Darlegung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18

    Auswahl bei Vorhandensein mehrerer geeigneter Bewerber für eine vorbehaltene

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 1 ZB 17.2545

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsänderung eines Speichers in

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070

    Androhung der Ersatzvornahme zum Rückbau einer Halle

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Darlegung eines Zulassungsgrunds

  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291

    Beihilfe für ein Hypoglykämie-Warnhund

  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 1 ZB 21.1005

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Nachbarbeteiligung

  • VGH Bayern, 13.07.2020 - 9 C 19.2472

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 1 ZB 17.594

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Erdarbeiten und Bewusstsein des möglichen

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 ZB 18.2654

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 19.00055

    Verpflichtung zur Sicherung einer Güllegrube - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 21 ZB 16.374

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Darlegung

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 ZB 19.1446

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs

  • VGH Bayern, 11.07.2023 - 1 ZB 23.548

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrunds

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