Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40823
VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218 (https://dejure.org/2021,40823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2021 - 7 ZB 21.218 (https://dejure.org/2021,40823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2021 - 7 ZB 21.218 (https://dejure.org/2021,40823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,40823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RBeitrStV § 4 Abs. 1 Nr. 5 lit. a; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4; AO § 44; BGB § 421
    Heranziehung zu Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Die behauptete Abweichung der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - ist nicht den Anforderungen entsprechend dargelegt und liegt auch nicht vor.

    Diese Belastungsverteilung folgt keiner entsprechenden Differenz in der Möglichkeit der Rundfunknutzung und führt dadurch zu einer Entlastung von Mehrpersonenhaushalten (BVerfG, U.v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - BVerfGE 149, 222 Rn. 99).

    Denn die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 RBStV besteht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - BVerfGE 149, 222 Rn. 102 f.).

    Insbesondere die Frage, "ob ein Gesamtschuldner im Sinne des § 44 AO allein durch seine Stellung als Gesamtschuldner mit einem vollen Rundfunkbeitrag belastet ist oder ob erst durch seine im Außenverhältnis ersichtliche Bewirkung der Leistung in eigener Person zugleich die "Belastung" im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 entfaltet", biete ein "hohes Diskussionspotential".

    Die sinngemäß vom Kläger aufgeworfene Frage der Befreiung eines Zweitwohnungsinhabers ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - (BVerfGE 149, 222) abschließend geklärt.

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 RBStV setzt voraus, dass dem Beitragsschuldner auf der Grundlage eines Bescheids eine der dort genannten Sozialleistungen gewährt wird (sog. System der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit; BVerwG, U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 17).

    Eine erweiternde Auslegung und Anwendung von § 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a RBStV auf Beitragsschuldner wie den Kläger ist mangels planwidriger Lücke ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 19 ff.).

    Dies ist bei Beitragsschuldnern gegeben, die ein den Regelleistungen entsprechendes oder geringeres Einkommen haben und nicht auf verwertbares Vermögen zurückgreifen können, aber von der Gewährung der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen mangels Vorliegen der Voraussetzungen ausgeschlossen sind (BVerwG, U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 26).

    Damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Prüfung der vergleichbaren Bedürftigkeit durchführen können, müssen die Beitragsschuldner, die eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls begehren, die hierfür erforderlichen Nachweise nach § 4 Abs. 7 Satz 2 RBStV vorlegen (BVerwG, U.v. 30.10.2019 a.a.O. Rn. 30).

  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 7 BV 20.206

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Eine Zahlung von mehr als einem Rundfunkbeitrag scheidet somit aus (vgl. BayVGH, U.v. 20.4.2021 - 7 BV 20.206).
  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Da die Beitragskonten nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen geführt werden, werden Zahlungen auf dieses Beitragskonto - aus der allein maßgeblichen Sicht des Beklagten - dem Kläger zugerechnet (vgl. OVG Hamburg, B.v. 10.3.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Die nach Auffassung des Rechtsmittelführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 7 B 21.1315

    Rundfunkbeitrag für Wohnung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes

    Damit liegt die vom Bundesverfassungsgericht als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärte Fallgestaltung in der Person des Vaters nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2021 - 7 ZB 21.218 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 23.08.2022 - B 3 K 21.701

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Festsetzungsbescheid, Nebenwohnung,

    Es werde auf die Entscheidungen des erkennenden Gerichts Az. B 3 K 20.165, B 3 K 20.400, des BayVGH Az. 7 ZB 21.218, 7 ZB 20.2880, des VG Chemnitz Az. 3 K 1533.17, und des VG Halle Az. 6 A 102_19 HAL verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht