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   VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685   

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VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685 (https://dejure.org/2015,12187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2015 - 11 CS 15.685 (https://dejure.org/2015,12187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 11 CS 15.685 (https://dejure.org/2015,12187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    EU-Fahrerlaubnis;Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland;Wohnsitzerfordernis;Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat

  • verkehrslexikon.de

    Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und Annahme eines Scheinwohnsitzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat bei der Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (hier: polnische Fahrerlaubnis)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; FeV § 7 Abs. 1
    Vorliegen unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat bei der Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnsitzerfordernis und die Bestätigung durch ein Hotel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bei Fahrerlaubniserwerb in EU-Mitgliedsstaat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Die Bescheinigung über die Registrierung des Aufenthalts eines EU-Bürgers des Bezirks Niederschlesien enthält hinsichtlich der Frage eines Wohnsitzes und der Aufenthaltsdauer in Polen keine verwertbaren Informationen, denn es handelt sich nicht um eine Meldebestätigung, sondern um eine ausländerrechtliche Bescheinigung über die Registrierung des Aufenthalts eines EU-Bürgers (vgl. zu einer tschechischen Aufenthaltsbescheinigung BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654).

    Es obliegt jedoch ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und die Frage des Vorhandenseins einer Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt zumindest während der Hälfte des Jahres hatte, nachvollziehbar zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 144, 377 Rn. 31 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 16 ff.).

    Darüber hinaus müsste er Angaben darüber machen, ob er im fraglichen Zeitraum einer beruflichen Tätigkeit im Inland oder im Ausstellungsmitgliedstaat nachgegangen ist und zu alledem etwaige Dokumente (Mietverträge, Nachweise über den Zahlungsverkehr und über geschäftliche Tätigkeiten, Arbeitsverträge usw.) vorlegen bzw. erläutern, warum solche nicht vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 a.a.O.; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Grundsätzlich sind nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (RL 2006/126/EG, ABl EG Nr. L 403, S. 18) die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen und andere Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen zu prüfen (stRspr; BVerwG, U.v. 30.3.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 19 m.w.N.).

    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).

    Es obliegt jedoch ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und die Frage des Vorhandenseins einer Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt zumindest während der Hälfte des Jahres hatte, nachvollziehbar zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 144, 377 Rn. 31 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 16 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Darüber hinaus erweckt diese Bescheinigung erhebliche Bedenken, ob angesichts des nur als vorübergehend bezeichneten Aufenthalts in Polen und der darin angegebenen Beibehaltung des ständigen Wohnsitzes in Deutschland überhaupt von einem ordentlichen Wohnsitz i.S.d. Art. 12 RL 2006/126/EG in Polen ausgegangen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 15).

    Es obliegt jedoch ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und die Frage des Vorhandenseins einer Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt zumindest während der Hälfte des Jahres hatte, nachvollziehbar zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 144, 377 Rn. 31 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 16 ff.).

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Bei der Prüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sind die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 72) und die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats sind verpflichtet, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - SVR 2012, 468 - juris Rn. 28).

    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Bei der Prüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sind die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 72) und die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats sind verpflichtet, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - SVR 2012, 468 - juris Rn. 28).

    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Darüber hinaus müsste er Angaben darüber machen, ob er im fraglichen Zeitraum einer beruflichen Tätigkeit im Inland oder im Ausstellungsmitgliedstaat nachgegangen ist und zu alledem etwaige Dokumente (Mietverträge, Nachweise über den Zahlungsverkehr und über geschäftliche Tätigkeiten, Arbeitsverträge usw.) vorlegen bzw. erläutern, warum solche nicht vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 a.a.O.; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.1090

    EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis; Berücksichtigung gerichtsbekannter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).
  • VG Regensburg, 22.06.2018 - RN 8 S 18.537

    Anforderungen an den Nachweis eines Wohnsitzerfordernisverstoßes

    Bei der Prüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sind die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (vgl. EuGH, U. v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - juris Rn. 72) und die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats sind verpflichtet, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - juris Rn. 28; BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634 - juris Rn. 10).

    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U. v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - juris 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U. v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - juris 74 f; BVerwG, U. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris Rn. 14 ff; BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 11 CS 15.693 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634 - juris Rn. 12).

    Aber erst dann, wenn unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat vorliegen, nach denen die Möglichkeit besteht, dass es sich um einen Scheinwohnsitz handelt, sind alle Umstände, die im anhängigen Verfahren bekannt geworden sind, mit einzubeziehen (vgl. EuGH, U. v. 1.3.2012 - C-467/10 - juris Rn. 75; U. v. 26.4.2012 - Hofmann, C-419/10 - juris Rn. 48, 90; BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 12, 15 ; BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 11 CS 15.693 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458

    Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 20. Mai 2015 zurück (11 CS 15.685).

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Senats vom 20. Mai 2015 (11 CS 15.685) davon ausgegangen, dass aus der Auskunft des polnischen Ministeriums gerade nicht zweifelsfrei hervorgehe, dass die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt waren, sondern dass sich daraus die Möglichkeit für einen Scheinwohnsitz ergibt.

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20; B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20; B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
  • VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014

    Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitznachweis

    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).

    Es obliegt ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und darzulegen, dass sein Lebensmittelpunkt - trotz der offensichtlichen persönlichen und beruflichen Beziehungen im Inland - während der Hälfte des Jahres in Polen war (vgl. BVerwG, U.v. 30.05.2013, a.a.O.; BayVGH, U.v. 07.05.2015 - 11 B 14.654; B.v. 20.05.2015, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 10.03.2017 - W 6 E 17.228

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrvermerk auf ausländischem Führerschein

    Es ist dabei Sache der Gerichte, die Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat zu prüfen und zu bewerten (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 11 CS 16.557 - juris; vgl. auch B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris).
  • VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer

    Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6; B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20; B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20; B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
  • VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674

    EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der

    Da die Klägerin trotz der o.g. Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums (Abmeldung zum 31.5.2007) darauf beharrt, einen ordentlichen Wohnsitz unter der Adresse, ... auch noch am 3. Juli 2007 (maßgeblicher Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung) innegehabt zu haben, hätte es ihr oblegen, die Zweifel an dem Vorliegen des Wohnsitzerfordernisses durch entsprechend substantiierte und verifizierbare Darlegungen und durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu entkräften (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 11 CS 16.1084

    Tschechische Fahrerlaubnis - Fehlende Berechtigung zum Führen eines

    Aufgrund der unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat hätte es ihm jedoch oblegen, die Zweifel durch entsprechend substantiierte und verifizierbare Darlegungen zu seiner angeblichen Wohnsitzbegründung in Tschechien und zu seiner dortigen beruflichen Tätigkeit und durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu entkräften (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 CS 16.2562

    Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland - Wirkung der unbestreitbaren Informationen

    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20; B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30), dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben.
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 11 CS 16.1230

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet

  • VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771

    Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 11 CS 16.658

    Wohnsitzerfordernis für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 16.05.2018 - M 6 S 18.226

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 CS 16.689

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

  • VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VG Würzburg, 07.12.2016 - W 6 S 16.1189

    Geltung einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis

  • VG München, 29.11.2018 - M 26 K 18.4091

    Anerkennungsfähigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis

  • VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.618

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß

  • VG München, 07.12.2021 - M 6 S 21.3852

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

  • VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der

  • VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15

    Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)

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