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   VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550   

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VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550 (https://dejure.org/2007,19588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2007 - 3 BV 05.550 (https://dejure.org/2007,19588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 3 BV 05.550 (https://dejure.org/2007,19588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Anspruchs auf einen nichtruhegehaltsfähigen Zuschlag über das fiktive Ruhegehalt; Berechnung des fiktiven Ruhegehalts; Berechnung der Besoldung des begrenzt dienstfähigen Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BBesG § ... 72 a Abs. 1; ; BBesG § 72 a Abs. 2 Satz 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 3; ; VO über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (DZBV) vom 18. Juli 2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung und Versorgung: Beamtenrecht; Feststellung der Verpflichtung des Dienstherrn, durch Erlass einer Rechtsverordnung dem begrenzt dienstfähigen Beamten über das fiktive Ruhegehalt hinaus einen Anspruch auf einen nichtruhegehaltsfähigen Zuschlag einzuräumen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550
    Er verwies auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 (Az. 2 C 1.04).

    Der Beklagte bezog sich in seiner Erwiderung vom 16. März 2007 ebenfalls auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 (a.a.O.), enthielt sich aber einer Äußerung zu der dort (im amtlichen Leitsatz Nr. 2.) ausgesprochenen Verpflichtung auch der Landesregierungen, die gemäß § 72 a Abs. 2 BBesG erforderliche Rechtsverordnung für ihren Bereich zu erlassen.

    Er ist nämlich als nachrangiges Begehren in dem weitergehenden Leistungsantrag (den der Festsetzungsantrag letztlich darstellt) enthalten (vgl. zu einer vergleichbaren Situation BVerwG Urteil vom 28.4.2005 Az. 2 C 1.04, NVwZ-RR 2005, 833, dem der Senat folgt).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. April 2005 (a.a.O.) derartige Bedenken ebenfalls nicht artikuliert.

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550
    Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2006 (Az. 2 BvL 13/04) zum Vorlagebeschluss des OVG Lüneburg vom 9. November 2004 (Az. 5 LC 415/03) steht dem nicht entgegen, denn er enthält lediglich eine Aufzählung von Gesichtspunkten, die nicht in einer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Frage stellenden Weise abgehandelt werden.
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04

    Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550
    Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2006 (Az. 2 BvL 13/04) zum Vorlagebeschluss des OVG Lüneburg vom 9. November 2004 (Az. 5 LC 415/03) steht dem nicht entgegen, denn er enthält lediglich eine Aufzählung von Gesichtspunkten, die nicht in einer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Frage stellenden Weise abgehandelt werden.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550
    Die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.2.2004 Az. 2 C 2/03) könne die Klageabweisung nicht tragen, da sie die Frage der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags betreffe und keine Aussage bezüglich der Anwendbarkeit auf den speziellen Fall der begrenzten Dienstfähigkeit treffe.
  • VGH Bayern, 20.07.2015 - 3 BV 13.109

    Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten

    Andere Änderungen (wie z.B. Stufenaufstiege oder Beförderungen) geben keinen Anlass, das fiktive Ruhegehalt bei begrenzter Dienstfähigkeit neu zu berechnen (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2007 - 3 BV 05.550 - juris Rn. 32; VGH Mannheim, B.v. 25.11.2003 - 4 S 1542/02 - juris Rn. 12).
  • VG München, 10.02.2009 - M 5 K 08.687

    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Der insoweit hilfsweise gestellte Feststellungsantrag ist zulässig (vgl. für einen ähnlichen Fall BayVGH v. 20.6.2007, 3 BV 05.550).
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