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   VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118   

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VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118 (https://dejure.org/2009,2669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2009 - 5 BV 08.118 (https://dejure.org/2009,2669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 5 BV 08.118 (https://dejure.org/2009,2669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Beitragspflicht der Arbeitgeber; Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz; Durchführungswege; Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    BayVGH bestätigt Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung bei betrieblicher Altersversorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung durch eine unmittelbare Versorgungszusage in Form einer kongruent rückgedeckten und mit einem Pfandrecht abgesicherten Direktzusage; Beitragserhebung als Berufsregelung; Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips i.R.d. Ausgestaltung der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 10; ; GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; BGB § 1282; ; BGB § 1228

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung: Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Beitragspflicht der Arbeitgeber; Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz; Durchführungswege; Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    BayVGH bestätigt Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung bei betrieblicher Altersversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Arbeitgebers besteht Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung bei betrieblicher Altersversorgung - Regelung zum Schutz des Arbeitnehmers vor Verlust der Betriebsrente bei Insolvenzfall des Arbeitgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    In angemessenen Zeitabständen ist der Gesetzgeber gehalten zu überprüfen, ob es der Sonderabgabe weiterhin bedarf oder ob sie wegen veränderter Umstände zu ändern oder aufzuheben ist (vgl. BVerfG vom 17.7. 2003, NVwZ 2003, 1241/1243).

    An dieser besonderen, die Abgabepflicht legitimierenden Finanzierungsverantwortung der Arbeitgeber, die eine insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung zugesagt haben, ändert sich auch nichts dadurch, dass die Erfüllung der zu finanzierenden Aufgabe zugleich auch im Interesse der Allgemeinheit wie auch der Gruppe der geschützten Arbeitnehmer liegt (vgl. BVerfG vom 17.7. 2003, a.a.O., S. 1245).

    Die Gruppe der Arbeitgeber steht der zu finanzierenden Aufgabe damit ersichtlich näher als die Allgemeinheit; ein öffentliches Interesse an der Aufgabenerfüllung begleitet notwendig jede zwangsweise Inanspruchnahme besonderer Gruppen und setzt deren spezifische Finanzierungsverantwortung voraus, beseitigt sie aber nicht (BVerfG vom 17.7. 2003, a.a.O.; BVerwG vom 21.4.2004, a.a.O. - juris RdNr. 36).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    2.1 Die Beitragsbelastung kann nicht am Maßstab des Art. 14 GG gemessen werden, weil dieses Grundrecht nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe schützt (vgl. BVerfGE 4, 7/18; 70, 219/230; 77, 308/339; BVerwGE 98, 280/291).

    Sähe man aber in der Beitragspflicht eine Berufsregelung, wäre sie verfassungsrechtlich unbedenklich, da sie nicht zu Auswirkungen führt, die die Freiheit der Berufswahl beeinträchtigen könnten, zumal sie an die freiwillig übernommene betriebliche Altersversorgung anknüpft und auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruht (vgl. BVerwGE 98, 280/291; BVerwG vom 23.1.2008 a.a.O, RdNr. 33).

    Der dem Gesetzgeber insbesondere auf sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet zustehende weitgehende Gestaltungsfreiraum endet erst dort, wo sich eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sachbereichsbezogen auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund nicht mehr zurückführen lässt (vgl. BVerwGE 98, 280/288).

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 C 19.07

    Betriebliche Altersversorgung; unmittelbare Versorgungszusage; Pensionsfonds;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    Nicht die Abgeltung eines individuellen Vorteils der beitragszahlenden Arbeitgeber ist der Zweck des Pflichtbeitrages, sondern das dem Arbeits- und Sozialrecht zugrunde liegende Schutzprinzip, gegen das verfassungsrechtlich - schon im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - keine Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG vom 23.1.2008 - 6 C 19/07 in juris RdNr. 34).

    Sähe man aber in der Beitragspflicht eine Berufsregelung, wäre sie verfassungsrechtlich unbedenklich, da sie nicht zu Auswirkungen führt, die die Freiheit der Berufswahl beeinträchtigen könnten, zumal sie an die freiwillig übernommene betriebliche Altersversorgung anknüpft und auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruht (vgl. BVerwGE 98, 280/291; BVerwG vom 23.1.2008 a.a.O, RdNr. 33).

    Dies rechtfertigt etwaige Einschränkungen der Beitragsgerechtigkeit durch den Gesetzgeber im Einzelfall (vgl. BVerwG vom 23.1.2008 a.a.O. juris RdNr. 34).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    2.1 Die Beitragsbelastung kann nicht am Maßstab des Art. 14 GG gemessen werden, weil dieses Grundrecht nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe schützt (vgl. BVerfGE 4, 7/18; 70, 219/230; 77, 308/339; BVerwGE 98, 280/291).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    2.1 Die Beitragsbelastung kann nicht am Maßstab des Art. 14 GG gemessen werden, weil dieses Grundrecht nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe schützt (vgl. BVerfGE 4, 7/18; 70, 219/230; 77, 308/339; BVerwGE 98, 280/291).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    Der Begriff "Recht der Wirtschaft" ist in einem weiten Sinn zu verstehen und umfasst nicht nur Vorschriften, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen, sondern auch alle anderen das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen (vgl. BVerwG vom 21.4. 2004, BVerwGE 120, 311 ff - juris RdNr. 20).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    Die Pfandgläubiger können nur die Sicherstellung ihrer Versorgungsansprüche aus dem Erlös verlangen (vgl. BGH vom 7.4. 2005, NJW 2005, 2231ff - juris RdNrn. 14, 15, 18, 22; BGHZ 136, 220/227).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2038/06
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    Die gesetzgeberische Intention, die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der Sozialrenten bis zu einer Gesamtversorgung der Arbeitnehmer abzusichern, hat insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die gesetzliche Altersversorgung nicht an Aktualität verloren, selbst wenn es andere, der Insolvenzsicherung nicht unterfallende Wege der betrieblichen Altersversorgung gibt (so auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.2008 Az. 12 A 2038/06 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    2.1 Die Beitragsbelastung kann nicht am Maßstab des Art. 14 GG gemessen werden, weil dieses Grundrecht nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe schützt (vgl. BVerfGE 4, 7/18; 70, 219/230; 77, 308/339; BVerwGE 98, 280/291).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118
    Die Pfandgläubiger können nur die Sicherstellung ihrer Versorgungsansprüche aus dem Erlös verlangen (vgl. BGH vom 7.4. 2005, NJW 2005, 2231ff - juris RdNrn. 14, 15, 18, 22; BGHZ 136, 220/227).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    - Bayerischer VGH München - 20.07.2009 - AZ: VGH 5 BV 08.118.

    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung der Klägerin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem angegriffenen Urteil vom 20. Juli 2009 - 5 BV 08.118 - zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, nach der für die Beitragspflicht maßgeblichen gesetzlichen Typisierung der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zählten die kongruent rückgedeckten, pfandrechtlich gesicherten Direktzusagen zu den unmittelbaren Versorgungszusagen im Sinne des § 10 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BetrAVG und stellten keinen eigenständigen Durchführungsweg dar.

  • OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

    Zudem knüpft sie an eine freiwillig übernommene Leistung an und beruht auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480, 483, Rn. 33; Urt. v. 23.5.1995, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 33 f.).

    Dem Gesetzgeber kommt dabei im sozial- und gesellschaftspolitischen Raum, dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urt. v. 10.12.1981, BVerwGE 64, 248, 260; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 35).

    Dabei hat er einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.6.2009, NJW 2009, 2033, 2044, Rn. 229; Beschl. v. 28.2.2008, DVBl 2008, 645, 647, Rn. 30), der vorliegend mit der Einführung des Solidarprinzips bei der Beitragsbemessung eingehalten wurde (so auch VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 45).

    Eine etwaige Benachteiligung der Pensionsfondszusagen gegenüber den Pensionskassenzusagen durch ihre Ungleichbehandlung bei der Erhebung des Insolvenzsicherungsbeitrags (vgl. dazu: VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 41; Ahrend/Förster/Rühmann, a.a.O., § 10 Rn. 10; Höfer, a.a.O., Rn. 4882) ist für den hier allein maßgeblichen Vergleich dieses Beitrags mit demjenigen für eine Unterstützungskassenzusage allerdings ohne Bedeutung.

  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11

    Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge

    Dabei kommt dem Gesetzgeber im sozial- und gesellschaftspolitischen Raum, dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - juris, Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - juris, Rn. 44; BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009, 5 BV 08.118 - juris, Rn. 35; HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 5 BV 09.1340

    Beitragspflicht nach dem BetrAVG; Einmalbeitrag; unverfallbare Anwartschaften aus

    Im Übrigen verweist der Senat insoweit auf seine Entscheidung vom 20. Juli 2009 (5 BV 08.118 in juris), in der er eine gegen Art. 3 GG verstoßende Ungleichbehandlung von kongruent rückgedeckten unmittelbaren Versorgungszusagen gegenüber anderen Durchführungswegen verneint hat.
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Die Regelungen zur Erhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aus § 10 Abs. 1 - 3 BetrAVG sind verfassungsgemäß; sie sind insbesondere mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der wirtschaftlichen Betätigungsfreit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 12.3.2014 - 8 C 27/12 u.a. - ZIP 2014, 1944 - juris Rn. 13-35; B.v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2010 - 5 BV 09.1340 - juris Rn. 22; U.v. 20.7.2009 - 5 BV 08.118 - juris Rn. 32-49; OVG NW, B.v. 17.8.2012 - 12 A 1140/11 - juris Rn. 3-28).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    Die Regelungen zur Erhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aus § 10 Abs. 1 - 3 BetrAVG sind verfassungsgemäß; sie sind insbesondere mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der wirtschaftlichen Betätigungsfreit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 12.3.2014 - 8 C 27/12 u.a. - ZIP 2014, 1944 - juris Rn. 13-35; B.v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2010 - 5 BV 09.1340 - juris Rn. 22; U.v. 20.7.2009 - 5 BV 08.118 - juris Rn. 32-49; OVG NW, B.v. 17.8.2012 - 12 A 1140/11 - juris Rn. 3-28).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Die Regelungen zur Erhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aus § 10 Abs. 1 - 3 BetrAVG sind verfassungsgemäß; sie sind insbesondere mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 12.3.2014 - 8 C 27/12 u.a. - ZIP 2014, 1944 - juris Rn. 13-35; B.v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2010 - 5 BV 09.1340 - juris Rn. 22; U.v. 20.7.2009 - 5 BV 08.118 - juris Rn. 32-49; OVG NW, B.v. 17.8.2012 - 12 A 1140/11 - juris Rn. 3-28).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    Die Regelungen zur Erhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aus § 10 Abs. 1 - 3 BetrAVG sind verfassungsgemäß; sie sind insbesondere mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der wirtschaftlichen Betätigungsfreit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 12.3.2014 - 8 C 27/12 u.a. - ZIP 2014, 1944 - juris Rn. 13-35; B.v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2010 - 5 BV 09.1340 - juris Rn. 22; U.v. 20.7.2009 - 5 BV 08.118 - juris Rn. 32-49; OVG NW, B.v. 17.8.2012 - 12 A 1140/11 - juris Rn. 3-28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - 12 A 1483/11

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids nach BetrAVG bei einer Steigerung des

    40.09 -, DB 2011, 181, juris; OVG NW, Beschluss vom 28. April 2008 - 12 A 2039/06 - , juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 12 B 556/10 - BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - 5 BV 08.118 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 12 A 1140/11

    Verletzung des Grundrechts auf freie Berufsausübung durch die Beitragserhebung

    vgl. hierzu und zu folgendem: BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - 5 BV 08.118 -, juris.
  • VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 330/10

    Heranziehung zu Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

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