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   VGH Bayern, 20.07.2010 - 1 B 09.983   

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https://dejure.org/2010,55461
VGH Bayern, 20.07.2010 - 1 B 09.983 (https://dejure.org/2010,55461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2010 - 1 B 09.983 (https://dejure.org/2010,55461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 1 B 09.983 (https://dejure.org/2010,55461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verordnung über die Genehmigungspflicht für Anlagen in oder an Gewässern dritter Ordnung im Regierungsbezirk Oberbayern Freihaltung eines Uferstreifens an Wildbächen; Gefahr durch Hochwasser, Eisgang oder Muren; allgemeine Gefährlichkeit von Wildbächen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2010 - 1 B 09.983
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5).

    Zu würdigen ist vielmehr grundsätzlich die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite (BVerwGE 54, 5/11).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2010 - 1 B 09.983
    Eine andere, mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu vertiefende Frage ist, ob das Gewicht der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" als öffentlicher Belang durch die im Bereich des Grundstücks der Klägerin vorhandene Wohnbebauung so weit geschmälert ist, dass dieser Belang durch die Errichtung einer untergeordneten, dem Wohnhaus dienenden Nebenanlage (§ 14 Abs. 1 BauNVO) nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG vom 28.2.1975 BVerwGE 48, 70/74 ff. = DVBl 1975, 516).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2010 - 1 B 09.983
    Eine andere, mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu vertiefende Frage ist, ob das Gewicht der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" als öffentlicher Belang durch die im Bereich des Grundstücks der Klägerin vorhandene Wohnbebauung so weit geschmälert ist, dass dieser Belang durch die Errichtung einer untergeordneten, dem Wohnhaus dienenden Nebenanlage (§ 14 Abs. 1 BauNVO) nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG vom 28.2.1975 BVerwGE 48, 70/74 ff. = DVBl 1975, 516).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Dies muss für die Darstellungen eines Flächennutzungsplans umso mehr gelten, als sie wesentlich weniger grundstücksbezogen sind als die Festsetzungen eines Bebauungsplans (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 11/97 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 20.7.2010 - 1 B 09.983 - juris Rn. 32).
  • VG Augsburg, 03.07.2019 - Au 4 K 19.175

    Errichtung einer doppelseitigen unbeleuchteten Werbeanlage

    Dies muss für die Darstellungen eines Flächennutzungsplans umso mehr gelten, da sie wesentlich weniger grundstücksbezogen sind als die Festsetzungen eines Bebauungsplans (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2010 - 1 B 09.983 - juris Rn. 32).
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