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   VGH Bayern, 20.07.2018 - 9 M 18.1496   

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https://dejure.org/2018,22932
VGH Bayern, 20.07.2018 - 9 M 18.1496 (https://dejure.org/2018,22932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2018 - 9 M 18.1496 (https://dejure.org/2018,22932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 9 M 18.1496 (https://dejure.org/2018,22932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 151, § 162, § 165
    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1 ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    VwGO § 151 ; VwGO § 162 ; VwGO § 165
    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Rechtsanwaltsgebühren; Nichtzulassungsbeschwerde; Anhörung; Abhilfeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 15 M 18.586

    Erinnerung, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2018 - 9 M 18.1496
    Da das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen nach §§ 132 Abs. 2, 133 Abs. 3 VwGO von Amts wegen prüft, stellt es im Allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlassten Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten zu einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision anwaltlicher Vertretung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 - juris Rn. 9; ebs. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 15 M 18.586 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2018 - 9 M 18.1496
    Da das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen nach §§ 132 Abs. 2, 133 Abs. 3 VwGO von Amts wegen prüft, stellt es im Allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlassten Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten zu einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision anwaltlicher Vertretung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 - juris Rn. 9; ebs. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 15 M 18.586 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 3 K 28.22

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Vertretung im Berufungsverfahren;

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 162 Abs. 1 VwGO ist hingegen geklärt, dass es im Allgemeinen keine angemessene Rechtsverfolgung darstellt, sich alsbald nach Eingang einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, ohne Kenntnis der Beschwerdebegründung und vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlassten Anhörung anwaltlicher Vertretung zu bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1/95 - juris Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2018 - 9 M 18.1496 - juris Rn. 4), und dass für das Berufungszulassungsverfahren nichts anderes gilt, weil das Berufungsgericht die Voraussetzungen von § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 und 5 VwGO ebenso von Amts wegen prüft wie das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2, § 133 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2018 - OVG 3 K 87.17 - juris Rn. 5).
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