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   VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110   

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VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 (https://dejure.org/2013,22416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 (https://dejure.org/2013,22416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 (https://dejure.org/2013,22416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vitamin B" schadet Justitias Image - Ein Richter im Ruhestand darf als Patentanwalt keine Fälle an "seinem" Gericht betreuen

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 11.01.1988 - 3 CS 87.03322

    Richter im Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    In anderen Angelegenheiten wie etwa arbeitsrechtlichen Verfahren besteht diese Gefahr ersichtlich nicht (BayVGH v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Mitarbeitern des Gerichts, dem er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.; v. 26.2.2009 a.a.O.); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).

    Aber auch soweit es sich um andere Mandate mit Bezug zum Landgericht M. I handelte, wäre ein Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit zu bejahen (BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.).

    Es macht nämlich keinen Unterschied, ob ein ehemaliger Richter als Rechtsanwalt oder Berater für einen Rechtsanwalt vor dem Gericht auftritt, dem er bis zu seiner Ruhestandsversetzung angehört hat, oder ob er als Mitarbeiter für einen Rechtsanwalt, der vor diesem Gericht auftritt, Fälle bearbeitet, da auch hierdurch der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Bediensteten des Gerichts eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert wird (vgl. BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 5.9.2012 a.a.O.).

    Zwar trifft es zu, dass es sich bei dem Antragsteller im Beschluss des Senats vom 11.1.1988 (a.a.O.) um einen ehemaligen Richter am AG handelte, der zuletzt die Stellung als ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts bekleidet hatte.

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.

    Maßstab hierfür ist die Sichtweise des sachlich denkenden Bürgers (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.).

    Deshalb unterfallen auch Beraterverträge, bei denen der frühere Bedienstete nur im Hintergrund tätig werden soll, § 41 BeamtStG (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Auch die Formulierung in § 41 Satz 3 BeamtStG, dass das (Beschäftigungs-) Verbot spätestens mit Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Beamten- oder Richterverhältnisses endet, trägt nur dem Umstand Rechnung, dass die Voraussetzungen für die Untersagung auch nur für einen kürzeren Zeitraum gegeben sein können; in diesem Fall ist das Verbot für einen kürzeren Zeitraum auszusprechen (BVerwG v. 12.12.1996 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Die vom Antragsteller hierzu herangezogene Entscheidung des BGH vom 21.2.2011 (II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358) betrifft eine andere Ausgangslage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Auch wenn andere Gerichte darauf abstellen, dass der Frage, an welcher Stelle der Betroffene in der Hierarchie eingeordnet war, erhebliches Gewicht zukomme (vgl. OVG Koblenz v. 6.6.1990 - 2 A 119/89 - NJW 1991, 245; VG Karlsruhe v. 23.11.2010 - 6 K 2145/10 - juris; VG Saarland v. 16.7.2012 a.a.O.), ist entscheidend, ob der Beamte bzw. Richter bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand eine Funktion inne hatte, aufgrund der der Eindruck erweckt werden kann, dass seine persönlichen Beziehungen eine Rechtssache in unsachgemäßer Weise beeinflussen könnten.
  • VG Karlsruhe, 23.11.2010 - 6 K 2145/10

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
    Auch wenn andere Gerichte darauf abstellen, dass der Frage, an welcher Stelle der Betroffene in der Hierarchie eingeordnet war, erhebliches Gewicht zukomme (vgl. OVG Koblenz v. 6.6.1990 - 2 A 119/89 - NJW 1991, 245; VG Karlsruhe v. 23.11.2010 - 6 K 2145/10 - juris; VG Saarland v. 16.7.2012 a.a.O.), ist entscheidend, ob der Beamte bzw. Richter bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand eine Funktion inne hatte, aufgrund der der Eindruck erweckt werden kann, dass seine persönlichen Beziehungen eine Rechtssache in unsachgemäßer Weise beeinflussen könnten.
  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagung einer Tätigkeit eines ehemaligen Beamten

  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Verfügung des Präsidenten des OLG M. vom 16. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Dezember 2012 unter Hinweis auf die Beschwerdeentscheidung des Senats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BayVGH, B. v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris) zu Recht abgewiesen.

    Maßgeblich hierfür ist, dass dadurch in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt werden kann, die persönlichen Beziehungen des Klägers zu den Richtern sowie zum nichtrichterlichen Personal des Landgerichts M. I könnten die Bearbeitung dort anhängiger Verfahren, an deren Vorbereitung er beteiligt war, in nicht sachgemäßer Weise beeinflussen (BayVGH, B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 38).

    Hierzu verweist der Senat zunächst auf den Beschluss vom 20. August 2013 (3 CS 13.1110), in dem er sich bereits mit sämtlichen vom Kläger im Zulassungsvorbringen erneut geltend gemachten Einwänden auseinandergesetzt hat.

    In anderen Angelegenheiten - wie etwa arbeitsrechtlichen Verfahren - besteht diese Gefahr ersichtlich nicht (BayVGH, B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 33).

    Der Kläger hat die Mitarbeit daher zu unterlassen, sobald für ihn absehbar ist, dass die Sache vor dem Landgericht M. I entschieden werden soll (BayVGH, B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 34).

    Die Ausführungen zum Internetauftritt des Klägers anlässlich des "Pharma Day 2012" (BayVGH, B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 40) beziehen sich ersichtlich auf den Bekanntheitsgrad des Klägers in der Öffentlichkeit, nicht auf den Inhalt der Untersagungsverfügung.

    1.3.3 Soweit der Kläger meint, eine nicht nach außen hin in Erscheinung getretene Mitarbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei könne keine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange begründen, macht es nach der Rechtsprechung des Senats (B. v. 11.1.1988 a. a. O.; B. v. 26.2.2008 a. a. O. Rn. 41; B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 39) keinen Unterschied, ob ein ehemaliger Richter als Rechtsanwalt oder als Berater für einen Rechtsanwalt vor dem Gericht auftritt, dem er bis zur Ruhestandsversetzung angehört hat, oder ob er als Mitarbeiter für einen Rechtsanwalt, der vor dem Gericht auftritt, Fälle bearbeitet, da auch hierdurch der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters zu den Bediensteten des Gerichts eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert wird.

    Die aufgeworfene Frage 2 ("Kann der Anschein einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bereits dadurch hervorgerufen werden, dass ein im Ruhestand befindlicher Richter eines Gerichts "im Hintergrund" - also nach außen nicht erkennbar - an der Bearbeitung von Verfahren beteiligt wird, die von dem Gericht zu entscheiden sind, an dem er früher tätig war?") ist anhand der unter 1.3.3 zitierten Rechtsprechung des BVerwG (U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 36) und des Senats (B. v. 11.1.1988 a. a. O.; B. v. 26.2.2008 a. a. O. Rn. 41; B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 39) ohne weiteres zu bejahen.

  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

    Der Antrag wurde mit Beschluss vom ... April 2013 abgelehnt (M 5 S 13.747), eine dagegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110).

    Aufgrund der gesetzlich geregelten Zuständigkeit sind Fälle, für die das LG M. I zuständig ist, von vornherein nach objektiven Kriterien bestimmt - etwa aufgrund der Wahl des Gerichtsstandes gemäß §§ 13, 17 bzw. § 32 der Zivilprozessordnung/ZPO oder einer Verweisung nach § 281 ZPO (vgl. VG München, B.v. 21.4.2013 - M 5 5 13.747 - juris; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris, Rn. 31).

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Auf die vom Klägerbevollmächtigten angeführte Intensität der Tätigkeit in Richtung Verwaltung kommt es daher nicht an, entscheidend ist vielmehr die damit einhergehende Möglichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen und das Hervorrufen eines entsprechenden Anscheins (Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Oktober 2013, § 41 BeamtStG Rn. 19 ff.; so auch ausdrücklich OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris, Rn. 8 unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

    Der Schutz der Integrität der Gerichtsbarkeit setzt demgemäß nicht den begründeten Verdacht persönlicher Befangenheit und Parteilichkeit voraus (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris Rn. 12).

    Dabei handelt es sich nicht um eine übertriebene Befürchtung, sondern um eine durchaus berechtigte Annahme (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris, Rn. 36).

    Deshalb unterfallen auch Beraterverträge, bei denen der frühere Bedienstete nur im Hintergrund tätig werden soll, § 41 BeamtStG (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

    Darüber hinaus verbleiben dem Kläger nach seinem eigenen Vorbringen noch weitere, nicht von dem Verbot betroffene Tätigkeitsfelder wie v.a. die Mitwirkung in Ausbildung und Lehre, die den zweiten Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers in der Kanzlei bilden und die er ohne weiteres auch am Standort der Kanzlei in M. ausüben kann (zum Ganzen BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Auf die Intensität der Tätigkeit in Richtung Verwaltung kommt es daher nicht an, entscheidend ist vielmehr die damit einhergehende Möglichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen und das Hervorrufen eines entsprechenden Anscheins (Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2019, § 41 BeamtStG Rn. 19 ff.; so auch ausdrücklich OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris, Rn. 8 unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

    Insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris Rn. 12).

    Die Regelung des § 41 BeamtStG ist auch verfassungsgemäß und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar (OVG NRW, a.a.O., juris Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 27; B.v. 5.9.2012, 3 CS 12.1241, juris Rn. 18).

    Bei entsprechender Spezialisierung der dienstlichen Tätigkeit reicht für einen solchen Anschein auch die bloße Mitwirkung im Hintergrund einer Rechtsanwaltskanzlei aus, die Fälle bei einer spezialisierten Kammer vertritt (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 39 f.).

    Da es sich nicht um die Genehmigung einer Nebentätigkeit eines aktiven Beamten (vgl. hierzu Nr. 10.6. des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit) handelt, ist es gerechtfertigt, auf den Auffangwert zurückzugreifen, hiervon die Hälfte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (so auch VG Regensburg, a.a.O., Rn. 44; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Ein derartiger Fall ist hier gegeben, da mit der Anordnung des Sofortvollzugs die Gefahrenabwehr für ein ausgesprochen empfindliches Schutzgut, die Aufrechterhaltung der Integrität der öffentlichen Verwaltung, bezweckt wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris m.w.N.).

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern der Behörde, der er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - juris; B.v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

    Unter Berücksichtigung dieser Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 41 BeamtStG nach ihrem Sinn und Zweck im Grundsatz darauf abzielt, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte im Dienstbereich der Behörde zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und des Vertrauens in diesen zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52; s. a. Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 26, 37; OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014 - 1 A 379/13 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18, 20; VG Saarland, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 L 419/12 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.5.2016 - 13 L 1024/16 -, juris Rn. 11 ff; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990 - 2 A 119/89 -, juris Rn. 21 f. zu § 77 a LBG; siehe die Darstellung des Schrifttums in: OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 64, 65).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass Amtswissen und persönliche Beziehungen zu Lasten dienstlicher Belange genutzt werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013, a. a. O., Rn. 37).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Auftreten eines pensionierten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, in dem er früher tätig war, geeignet sein kann, den Anschein zu erwecken, dass seine persönlichen Beziehungen zu den Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache - von ihm nicht steuerbar - in einer nicht sachgemäßen Weise fördern könnten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 66 [früherer Richter am Landgericht]; siehe auch die Auflistung der Rechtsprechung in: OVG NRW, Beschluss vom 8.7.2015 - 1 B 472/15 -, [früherer Richter] juris Rn. 26, nämlich: OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O. [früherer Direktor eines Arbeitsgerichts]; Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013, a. a. O. [früherer Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht]; VG München, Urteil vom 7.5.2014 - M 5 K 12.6498 -, juris [früherer Vorsitzender am Landgericht]; ferner OVG NRW, Beschluss vom 22.4.2014 - 6 B 34/14 -, juris [früherer Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt]; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012, a. a. O. [teilweise Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Landrats]).

  • OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13

    Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.

    Einen solch engen Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris) kürzlich in Bezug auf einen Richter bejaht, der Vorsitzender Richter am Landgericht war und einer Kammer vorstand, die mit Verfahren aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere mit Patentstreitigkeiten, befasst war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 6 B 1070/20

    Ruhestandsbeamter Beiratstätigkeit Untersagung Betriebsprüfer

    vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 47 m. w. N.

    vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 21 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 1 B 3117/90 -, RiA 1992, 47 = juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 6 B 83/23

    Untersagung der genehmigungsfreien Nebentätigkeiten eines langjährig

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - 6 B 1057/10 -, juris und vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, NWVBl 2016, 295 = juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 6 B 447/22

    Ruhestandbeamter; Erwerbstätigkeit; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher

    vgl. etwa zur beschränkten Untersagung betreffend die steuerberatende Tätigkeit eines früheren Finanzbeamten Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 B 1573/17 -, NVwZ-RR 2018, 580 = juris Rn. 32 f.; VG München, Beschluss vom 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 -, juris Rn. 30; betreffend die Tätigkeit eines früheren Richters Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 45; betreffend die Tätigkeit eines früheren Landrats Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18 f.
  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 124/20

    Formell und materiell rechtmäßige Festsetzung eines Zwangsgelds und Androhung

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18

    Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - 1 B 472/15

    Unzulässigkeit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Richters im Altersruhestand

  • VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21

    Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld darf vorläufig seine

  • VG Stuttgart, 04.11.2021 - 4 K 4302/20

    Erlass eine Feuerstättenbescheids; Zuständigkeit des Schornsteinfegers;

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