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   VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999   

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VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999 (https://dejure.org/2020,23712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999 (https://dejure.org/2020,23712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2020 - 7 ZB 19.1999 (https://dejure.org/2020,23712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • BAYERN | RECHT

    BayPrG Art. 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2, Art. 2 Abs. 1; RiStBV Nr. 23, Nr. 110 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 200 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Presseerklärung über Anklageerhebung

  • kanzlei.biz

    Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh über Anklage informieren

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Presseerklärung über Anklageerhebung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bindung der Staatsanwaltschaft an die Grundsätze der Verfahrensfairness und der Waffengleichheit im Rahmen der Pressearbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft muss vor Pressemitteilungen Betroffenen Zeit zur Vorbereitung einer Reaktion einräumen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zu schnelle Information der Presse verletzt Recht auf faires Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und die "Waffengleichheit"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Recht auf faires Verfahren durch Pressearbeit der Staatsanwaltschaft verletzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Presseerklärung über Anklageerhebung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Staatsanwalt darf nach Anklageerhebung nicht sofort an die Presse gehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg in einem Parteispendeverfahren rechtswidrig - Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3129
  • afp 2020, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    aa) Entgegen der Auffassung des Beklagten wendet sich das Gebot einer rechtsstaatlichen, insbesondere auch fairen Verfahrensgestaltung, nicht nur an die Gerichte, sondern ist auch von allen anderen staatlichen Organen zu beachten, die auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nehmen, demgemäß auch von der Exekutive (vgl. BVerfG, B.v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250).

    Als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, das in der Verfassung nur zum Teil näher konkretisiert ist, enthält das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote, sondern bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, B.v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250).

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Das Feststellungsinteresse, das als von Amts wegen zu prüfende Sachentscheidungsvoraussetzung im Regelfall am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung jeder Instanz vorliegen muss (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - juris, Rn. 5 f.), setzt bei angenommener Wiederholungsgefahr voraus, dass die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind und die konkrete Gefahr besteht, dass künftig ein vergleichbarer Verwaltungsakt bzw. ein gleichartiges behördliches Vorgehen zu erwarten ist (vgl. Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 112 m.w.N.), wobei der insoweit verwendete Begriff der konkreten Gefahr nicht polizeirechtlich, sondern im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG allein prozessrechtlich zu bestimmen ist (vgl. Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Januar 2020, § 113 Rn. 126).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung substantiiert darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Ist ein Urteil - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und auch vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Denn das Recht auf ein faires Verfahren, dem auch das Recht auf Waffengleichheit entspringt (vgl. BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777 Rn. 38), findet seine Wurzeln in den in einem materiell verstandenen Rechtsstaatsprinzip verbürgten Grundrechten und Grundfreiheiten des Menschen und setzt einen Mindestbestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen des Angeklagten voraus.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671

    Darlegungsanforderungen für Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Ist der geltend gemachte Zulassungsgrund nur bezüglich einer Begründung gegeben, kann diese Begründung nämlich hinweg gedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011 Rn. 2).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 = juris, Rn. 75; BayVGH, Beschluss vom 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 -, AfP 2020, 418 = juris, Rn. 13.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20

    Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet

    Ob aus dem grundrechtlich begründeten Recht auf ein faires Verfahren das Erfordernis abzuleiten ist, dass zwischen der Übermittlung der Anklageschrift an den Betroffenen oder seine Verteidiger und der Herausgabe einer Pressemitteilung ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung einer eigenen angemessenen (medialen) Reaktion auf ein zu erwartendes behördliches Informationshandeln liegen müsse, vgl. VG Regensburg, Urteil vom 23. Juli 2019 - RO 4 K 17.1570 -, juris Rn. 42 - 54 (2 Stunden zwischen Übermittlung der Anklage und der Pressemitteilung nicht ausreichend); bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 20. August 2020 - 7 ZB 19.1999 -, juris Leitsatz 2 sowie Rn. 12 - 17, kann offenbleiben.
  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 20.222

    Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die

    Eine solche Unterrichtungspflicht kann aus dem Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten in einem Strafverfahren abgeleitet werden, der sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergibt und auch außerhalb des Strafprozesses im Rahmen der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 13, 25; BVerfG, B.v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250).

    Auch das erkennende Gericht ist der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft, will sie die Presse kurz nach Zuleitung der Anklageschrift an das Gericht über die Anklageerhebung unterrichten, dem Beschuldigten oder seinem Verteidiger zuvor die vollständige Anklageschrift übermitteln und ihm zeitlich die Möglichkeit einräumen muss, angemessen auf das behördliche Informationshandeln reagieren zu können (BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15, 35; Verwaltungsgericht des Saarlandes, U.v. 23.6.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431).

    Wieviel Zeit dem Beschuldigten für eine eigene Reaktion gegenüber der Presse einzuräumen ist, hängt - auch darin sind sich die Beteiligten grundsätzlich einig - jedoch von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Art und Schwere der Tat, der Komplexität des Verfahrens, den Vorkenntnissen der Verteidiger über das Ermittlungsergebnis und des medialen Interesses am Ermittlungsverfahren, ab (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 35).

    Die angenommene Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind und die konkrete Gefahr besteht, dass künftig ein vergleichbarer Verwaltungsakt bzw. ein gleichartiges behördliches Vorgehen zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 9; vgl. auch Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 112 m.w.N.).

    Dabei ist jedoch gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, um das Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Allgemeinheit einerseits und dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG andererseits gerecht aufzulösen (BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 13).

    Aus dem materiellen Gehalt der Gewährleistung des Gebots der Waffengleichheit müssen sich gleichrangige Einflussmöglichkeiten der Beteiligten auch auf die Pressearbeit ergeben, die von den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalls abhängen (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 45, 48; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15).

    Wie lange nach Unterrichtung des Beschuldigten abgewartet werden muss, hängt regelmäßig von der Komplexität des Verfahrens und dem Inhalt und Umfang der Anklageschrift vor dem Hintergrund des bisherigen Kenntnisstands des Beschuldigten und seiner Verteidiger ab (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 35).

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Zwar darf in diesem Kontext nicht übersehen werden, dass - worauf der Angeschuldigte CC in seiner Beschwerde abstellt - den vom Standpunkt der Öffentlichkeit aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Presseinformationen der Anspruch des Betroffenen auf Waffengleichheit als Korrektiv entgegengehalten und somit im Rahmen der presserechtlichen Auskunftspflicht gleichfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss (vgl. jüngst BayVGH, Beschluss vom 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999, juris Rn. 13).
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