Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 138
Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des angefochtenen Bescheides - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtanwendung der Dublin-III-Verordnung aufgrund der Gewährung subsidiären Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- rewis.io
Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des angefochtenen Bescheides
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtanwendung der Dublin-III-Verordnung aufgrund der Gewährung subsidiären Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- rechtsportal.de
Unzulässiger Asylantrag; Subsidiärer Schutz in Italien (Keine) Anwendung der Dublin III-VO; Familienzusammenführung; Aufnahmebedingungen; Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; Verfahrensfehler (Gehörsverstoß) nicht dargelegt; Asylverfahren; Divergenz; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
- VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17
Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Damit war das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung nach der Dublin III-VO beendet, die Beklagte hat ihre Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags angenommen und ein nationales Asylverfahren durchgeführt (…vgl. EuGH, B.v. 5.4.2017 - C-36/17, Daher Muse Ahmed - juris Rn. 32 ff.; BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 19). - EuGH, 05.04.2017 - C-36/17
Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Damit war das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung nach der Dublin III-VO beendet, die Beklagte hat ihre Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags angenommen und ein nationales Asylverfahren durchgeführt (vgl. EuGH, B.v. 5.4.2017 - C-36/17, Daher Muse Ahmed - juris Rn. 32 ff.;… BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 19). - EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Klägerin als Volljährige keinem besonders schutzbedürftigen Personenkreis i.S. der o.g. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der sog. "Tarakhel"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, U.v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel - NVwZ 2015, 127) angehöre, und damit entgegen der Kritik der Klägerin familiäre Belange berücksichtigt, wenn auch mit einem für sie ungünstigen Ergebnis.
- VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2017, Az. B 3 K 16.31571 bleibt ohne Erfolg, weil ein Zulassungsgrund nicht in der nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG gebotenen Weise dargelegt wurde bzw. nicht vorliegt. - BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14
Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Des Weiteren hat die Klägerin nicht dargelegt, weshalb die genannten Entscheidungen (BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 - NVwZ 2014, 1511 und 2 BvR 1795/14 - BeckRS 2014, 56447) in ihrem Fall einschlägig sein sollen. - BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Des Weiteren hat die Klägerin nicht dargelegt, weshalb die genannten Entscheidungen (BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 - NVwZ 2014, 1511 und 2 BvR 1795/14 - BeckRS 2014, 56447) in ihrem Fall einschlägig sein sollen.