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   VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633   

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https://dejure.org/2017,40718
VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633 (https://dejure.org/2017,40718)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633 (https://dejure.org/2017,40718)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2017 - 20 ZB 17.30633 (https://dejure.org/2017,40718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 138
    Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des angefochtenen Bescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanwendung der Dublin-III-Verordnung aufgrund der Gewährung subsidiären Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedsstaat

  • rewis.io

    Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des angefochtenen Bescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtanwendung der Dublin-III-Verordnung aufgrund der Gewährung subsidiären Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedsstaat

  • rechtsportal.de

    Unzulässiger Asylantrag; Subsidiärer Schutz in Italien (Keine) Anwendung der Dublin III-VO; Familienzusammenführung; Aufnahmebedingungen; Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; Verfahrensfehler (Gehörsverstoß) nicht dargelegt; Asylverfahren; Divergenz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Damit war das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung nach der Dublin III-VO beendet, die Beklagte hat ihre Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags angenommen und ein nationales Asylverfahren durchgeführt (vgl. EuGH, B.v. 5.4.2017 - C-36/17, Daher Muse Ahmed - juris Rn. 32 ff.; BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 19).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-36/17

    Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Damit war das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung nach der Dublin III-VO beendet, die Beklagte hat ihre Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags angenommen und ein nationales Asylverfahren durchgeführt (vgl. EuGH, B.v. 5.4.2017 - C-36/17, Daher Muse Ahmed - juris Rn. 32 ff.; BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 19).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Klägerin als Volljährige keinem besonders schutzbedürftigen Personenkreis i.S. der o.g. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der sog. "Tarakhel"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, U.v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel - NVwZ 2015, 127) angehöre, und damit entgegen der Kritik der Klägerin familiäre Belange berücksichtigt, wenn auch mit einem für sie ungünstigen Ergebnis.
  • VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571

    Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2017, Az. B 3 K 16.31571 bleibt ohne Erfolg, weil ein Zulassungsgrund nicht in der nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG gebotenen Weise dargelegt wurde bzw. nicht vorliegt.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Des Weiteren hat die Klägerin nicht dargelegt, weshalb die genannten Entscheidungen (BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 - NVwZ 2014, 1511 und 2 BvR 1795/14 - BeckRS 2014, 56447) in ihrem Fall einschlägig sein sollen.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
    Des Weiteren hat die Klägerin nicht dargelegt, weshalb die genannten Entscheidungen (BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 - NVwZ 2014, 1511 und 2 BvR 1795/14 - BeckRS 2014, 56447) in ihrem Fall einschlägig sein sollen.
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