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   VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529   

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VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529 (https://dejure.org/2014,32574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2014 - 3 ZB 12.529 (https://dejure.org/2014,32574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 (https://dejure.org/2014,32574)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 1 A 5669/94

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Ruhestand; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Deshalb ist nachvollziehbar, wenn der Beklagte Zweifel an einer vollständigen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit des Klägers hatte und deshalb nach einer entsprechenden Verwendungsmöglichkeit suchte, um eine Retraumatisierung bei einer erneuten Berufung in den Polizeidienst ausschließen zu können (zu fortbestehenden Zweifeln an der Dienstfähigkeit, die einer Reaktivierung entgegenstehen können vgl. OVG NRW, U.v. 8.5.1996 - 1 A 5669/94 - juris Rn. 7; B.v. 7.7.2010 - 6 A 260/10 - juris Rn. 4).

    Der Umstand, dass das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2010 den die Reaktivierung ablehnenden Bescheid des Beklagten vom 29. Juni 2009 aufgehoben und den Beklagten zur Reaktivierung des Klägers verpflichtet hat, begründet für sich keinen Sorgfaltspflichtverstoß (vgl. OVG NRW, U.v. 8.5.1996 a.a.O. Rn. 3).

  • VG Bayreuth, 18.06.2010 - B 5 K 09.576

    Reaktivierungsanspruch eines wegen PTBS in den Ruhestand versetzten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen verspäteter Reaktivierung in Höhe von 35.799,81 EUR des 1954 geborenen Klägers, der mit Bescheid des Beklagten vom 9. Dezember 2005 wegen Dienstunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung (PTBS) in den Ruhestand versetzt worden war und auf seinen Antrag vom 8. August 2008 hin aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2010 (B 5 K 09.576) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12) berufen worden ist, zu Recht abgewiesen.

    Soweit sich der Kläger weiter darauf beruft, dass der Beklagte die Reaktivierung des Klägers dadurch hintertrieben habe, dass er in der ersten mündlichen Verhandlung im Verfahren B 5 K 09.576 am 22. Januar 2010 entgegen seiner Förderungspflicht vorgespiegelt habe, eine freie und besetzbare Planstelle für den Kläger erst finden zu müssen, obwohl seit 1. Mai 2007 formell eine freie und besetzbare Stelle im KDD vorhanden gewesen sei, verkennt er, dass es insoweit nicht auf das Vorhandensein einer Planstelle, sondern einer konkreten, dem Gesundheitszustand des Klägers angemessenen Verwendungsmöglichkeit ankommt (vgl. OVG NRW, B.v. 21.12.2011 - 6 A 1261/10 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87

    Protokoll - Parteivernehmung - Rüge

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Auch die Möglichkeit eines Antrags auf Protokollergänzung nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO besteht nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, so dass ein später gestellter Antrag dieses Inhalts unzulässig ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1987 - 6 B 2/87 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Wird eine behördliche Maßnahme gerichtlich missbilligt, so kann daraus ein Verstoß des verantwortlichen Amtsinhabers gegen Sorgfaltspflichten nicht hergeleitet werden, wenn er die zugrunde liegende Rechtsauffassung aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen hat und sie im Ergebnis als vertretbar angesehen werden kann (BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - BVerwGE 124, 99).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Treib- und Drückjagd

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Soweit der Kläger insoweit die Unvollständigkeit bzw. Unrichtigkeit des Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 13. Januar 2012 rügt, kann das nicht im Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung geltend gemacht werden, sondern lediglich durch einen Antrag auf Berichtigung der Niederschrift beim Verwaltungsgericht nach § 105 VwGO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO (BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - juris Rn. 39).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 6/11

    Postpersonalrechtsgesetz - "Reaktivierung" eines Beamten - Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Mit der Reaktivierung wird daher das frühere Beamtenverhältnis nicht rückwirkend fingiert, sondern neu begründet (BVerwG, U.v. 25.6.2009 - 2 C 68/08 - juris Rn. 12, 18; BAG, B.v. 15.8.2012 - 7 ABR 6/11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 10.7.2013 - 6 ZB 13.185 - juris Rn. 5, je zum mit § 29 Abs. 6 BeamtStG inhaltsgleichen § 46 Abs. 8 BBG).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass zur Fürsorgepflicht zwar einerseits die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten gemäß seiner Eignung und Leistung beruflich zu fördern, zählt (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.1961 - II C 177.58 - BVerwGE 12, 296; BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154), dass andererseits dem Dienstherrn aber auch eine Fürsorge- und Schutzpflicht in Form einer Schadensabwendungspflicht gegenüber dem Beamten obliegt, die ihm gebietet, auf die Gesundheit eines nach Erkrankung wieder in den Dienst zurückgekehrten Beamten Rücksicht zu nehmen (so schon das RG, U.v. 21.1.1922 - III 311/21 - RGZ 104, 23).
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass zur Fürsorgepflicht zwar einerseits die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten gemäß seiner Eignung und Leistung beruflich zu fördern, zählt (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.1961 - II C 177.58 - BVerwGE 12, 296; BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154), dass andererseits dem Dienstherrn aber auch eine Fürsorge- und Schutzpflicht in Form einer Schadensabwendungspflicht gegenüber dem Beamten obliegt, die ihm gebietet, auf die Gesundheit eines nach Erkrankung wieder in den Dienst zurückgekehrten Beamten Rücksicht zu nehmen (so schon das RG, U.v. 21.1.1922 - III 311/21 - RGZ 104, 23).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Voraussetzung für einen solchen Schadensersatzanspruch ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 21.9.2000 - 2 C 5/99 - juris Rn. 64) die Verletzung einer gegenüber dem Beamten bestehenden Fürsorgepflicht, ein dem Dienstherrn zurechenbares Verschulden seiner Organe sowie die adäquat-kausale Verursachung des Schadens durch die Fürsorgepflichtverletzung.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09

    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
    Eine rückwirkende Fiktion des früheren Beamtenverhältnisses wird dadurch nicht bewirkt (OVG Lüneburg, U.v. 25.1.2011 - 5 LB 247/09 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 6 A 260/10

    Gewährung von Schadensersatz wegen verspäteter Reaktivierung einer Steueramtfrau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 6 A 1261/10

    Haftung des Dienstherrn auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Pflichten

  • RG, 31.01.1922 - III 311/21

    Beschäftigung schonungsbedürftiger Beamter

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 3 ZB 08.1401

    Antrag des Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 10.07.2013 - 6 ZB 13.185

    Bundesbeamtenrecht; Erneute Berufung bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit;

  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21

    Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten

    Er war damit auch nicht in der Lage, eine der Gesundheit des Klägers möglicherweise abträgliche Reaktivierung zu vermeiden (vgl. VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Reaktivierung;

    Der Senat leitet die Schadensersatzpflicht unmittelbar aus § 29 Abs. 1 BeamtStG her, während andere Gerichte in einem Reaktivierungsfall die Verletzung der Fürsorgepflicht als Anspruchsgrundlage anführten (VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 - juris Rn. 12 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2015 - 13 K 6267/14 - juris Rn. 23 ff. mit weiterer Erwägung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

    Einwände gegen die Sitzungsniederschrift können nicht im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Berufung als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch Antrag auf Berichtigung des Protokolls oder dessen Ergänzung (so auch BayVGH, Beschl. v. 20.10.2014 - 3 ZB 12.529 -, juris Rn. 32 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung;

    13 a) Soweit die Klägerin eine Unvollständigkeit beziehungsweise Fehlerhaftigkeit des Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 20. Juni 2023 rügt, da der Verlauf der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend dokumentiert worden sei, kann dies nicht als Verfahrensmangel nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beanstandet werden, sondern lediglich durch einen - beim Verwaltungsgericht zu stellenden - Antrag auf Protokollberichtigung gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 164 Zivilprozessordnung - ZPO - (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 A 841/19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 -, juris Rn. 33).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2015 - 13 K 591/14

    Festsetzung des Beginns der Erfahrungszeit eines Polizeibeamten auf Grundlage des

    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 -, juris, Rz. 6 ff. und vom 10. Juli 2013 - 6 ZB 13.185 -, juris, Rz. 5 f.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LB 247/09 -, juris, Rz. 33 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 12. Dezember 2012 - RN 1 K 11.360 -, juris, Rz. 26; BAG, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -, juris, Rz. 20 ff.; Summer, in Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Stand Juni 2015, § 46 BBG Rz. 14; Reich, Beamtenstatusgesetz, 2. Aufl. 2012, § 29 Rz. 18.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2016 - 11 N 32.14

    Vietnam; Visum; Kindernachzug; Antragstellung nach Vollendung des 16.

    Soweit gerügt wird, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sei unvollständig, insbesondere fehlten die "Einlassungen" des T., kann das nicht im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Berufung als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch Antrag auf Berichtigung des Protokolls oder dessen Ergänzung (vgl. BayerVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 -, juris Rz. 32 f.).
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