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   VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115   

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https://dejure.org/2012,50001
VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115 (https://dejure.org/2012,50001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 N 10.115 (https://dejure.org/2012,50001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 N 10.115 (https://dejure.org/2012,50001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sondergebiet für die Landwirtschaft; Vorsorge gegen Geruchsbelästigungen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung; unzureichende Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Art und Umfang der zu erwartenden Belästigungen, die für die konkrete Planungssituation abwägungsbeachtlich und damit wesentlich sind (vgl. BVerwG vom 9.4.2008 BVerwGE 131, 100), sind nach § 2 Abs. 3 BauGB zutreffend zu ermitteln und zu bewerten.

    Das ist der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang der Planung die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG vom 9.4.2008 BVerwGE 131, 100 und vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Das ist der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang der Planung die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG vom 9.4.2008 BVerwGE 131, 100 und vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Zwar sind die Gemeinden grundsätzlich legitimiert, mit dem Instrument der Sondergebietsausweisung die Ansiedlung von emissionsträchtigen landwirtschaftlichen Vorhaben zu steuern und im Rahmen ihrer städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entsprechend dem Vorsorgeprinzip des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben (vgl. BVerwG vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 und vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Gleichwohl kann nicht mit der gebotenen Sicherheit angenommen werden, dass die Antragsgegnerin auch einen Bebauungsplan mit diesem eingeschränkten Inhalt beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 20.8.1991 NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Zwar sind die Gemeinden grundsätzlich legitimiert, mit dem Instrument der Sondergebietsausweisung die Ansiedlung von emissionsträchtigen landwirtschaftlichen Vorhaben zu steuern und im Rahmen ihrer städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entsprechend dem Vorsorgeprinzip des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben (vgl. BVerwG vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 und vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Weder kann die Antragsgegnerin ohne konkrete Anhaltspunkte davon ausgehen, dass (zusätzliche) Lärmeinwirkungen durch einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen hervorgerufen werden, noch besteht aus Vorsorgegründen Anlass für den gewählten Schutzabstand, weil die Antragsgegnerin gleichzeitig in Nummer 1.2.5 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan angeordnet hat, dass von jedem im Sondergebiet liegenden Vorhaben um 5 dB(A) verminderte Immissionsrichtwerte im angrenzenden Misch- und allgemeinen Wohngebiet einzuhalten sind (zu emissionsbezogenen Festsetzungen im Sondergebiet vgl. BVerwG vom 20.5.2003 NVwZ 2003, 1259).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Dabei hätten der Antragsgegnerin die VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine) und 3472 (Emissionsminderung Tierhaltung - Geflügel), die - abhängig von Bestandsgröße und Stalltechnik - den Geruchsschwellenabstand festlegen, als Orientierungshilfe zur Verfügung gestanden (vgl. BVerwG vom 28.7.2010 ZfBR 2010, 792), die gegebenenfalls durch eine Einzelfalluntersuchung hätten ergänzt werden müssen (vgl. BVerwG vom 29.12.2000 BRS 63 Nr. 60).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Bloße Befürchtungen, bestimmte Immissionen seien belästigend, vermögen dagegen bauplanungsrechtliche Festsetzungen nicht zu rechtfertigen (zum Gesundheitsrisiko durch elektromagnetische Felder von Mobilfunkanlagen vgl. BVerwG vom 30.8.2012 Az. 4 C 1.11 ).
  • BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00

    Entscheidung im Normenkontrollverfahren durch Urteil oder Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
    Dabei hätten der Antragsgegnerin die VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine) und 3472 (Emissionsminderung Tierhaltung - Geflügel), die - abhängig von Bestandsgröße und Stalltechnik - den Geruchsschwellenabstand festlegen, als Orientierungshilfe zur Verfügung gestanden (vgl. BVerwG vom 28.7.2010 ZfBR 2010, 792), die gegebenenfalls durch eine Einzelfalluntersuchung hätten ergänzt werden müssen (vgl. BVerwG vom 29.12.2000 BRS 63 Nr. 60).
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