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   VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677   

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VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 (https://dejure.org/2013,37044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 (https://dejure.org/2013,37044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2013 - 7 ZB 13.1677 (https://dejure.org/2013,37044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ärztliche Weiterbildung; Führung der Zusatzbezeichnung "Andrologie"; Zulassung zur Prüfung; Gleichwertigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 13 A 2254/12

    Anspruch eines jahrzehntelangen Ausbilders für Fachzahnärzte für Parodontologie

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
    Allein durch Berufspraxis gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachbereich genügen hierfür nicht (ebenso OVG NW, B.v. 12.2.2013 - 13 A 2815/11 - juris Rn. 8, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 7 und 11, VG Hannover, U.v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 - juris Rn. 29 f.).

    Das Erfordernis der strukturierten Weiterbildung für die Berechtigung, eine Zusatzbezeichnung zu führen, dient dem Vertrauen der Patienten in die durch Anerkennung bestätigte Qualifikation des Arztes in einem Spezialbereich und damit hinreichend gewichtigen Gründen des Gemeinwohls (BayVGH, B.v. 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - juris Rn. 4, NdsOVG, B.v. 14.3.2007 - juris Rn. 8, SaarlOVG, U.v. 4.11.2011 - 3 A 163/10 - juris Rn. 91 ff., OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 11 ff.).

  • OVG Saarland, 04.11.2011 - 3 A 163/10

    Zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung durch einen Chefarzt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
    Das Erfordernis der strukturierten Weiterbildung für die Berechtigung, eine Zusatzbezeichnung zu führen, dient dem Vertrauen der Patienten in die durch Anerkennung bestätigte Qualifikation des Arztes in einem Spezialbereich und damit hinreichend gewichtigen Gründen des Gemeinwohls (BayVGH, B.v. 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - juris Rn. 4, NdsOVG, B.v. 14.3.2007 - juris Rn. 8, SaarlOVG, U.v. 4.11.2011 - 3 A 163/10 - juris Rn. 91 ff., OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475

    Recht der Heilberufe: Zusatzbezeichnung "Andrologie" für Gynäkologin //

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
    Das Erfordernis der strukturierten Weiterbildung für die Berechtigung, eine Zusatzbezeichnung zu führen, dient dem Vertrauen der Patienten in die durch Anerkennung bestätigte Qualifikation des Arztes in einem Spezialbereich und damit hinreichend gewichtigen Gründen des Gemeinwohls (BayVGH, B.v. 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - juris Rn. 4, NdsOVG, B.v. 14.3.2007 - juris Rn. 8, SaarlOVG, U.v. 4.11.2011 - 3 A 163/10 - juris Rn. 91 ff., OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Hannover, 23.06.2010 - 5 A 5490/09
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
    Allein durch Berufspraxis gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachbereich genügen hierfür nicht (ebenso OVG NW, B.v. 12.2.2013 - 13 A 2815/11 - juris Rn. 8, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 7 und 11, VG Hannover, U.v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 - juris Rn. 29 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 13 A 2815/11

    Anspruch auf Zulassung zur Prüfung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
    Allein durch Berufspraxis gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachbereich genügen hierfür nicht (ebenso OVG NW, B.v. 12.2.2013 - 13 A 2815/11 - juris Rn. 8, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 7 und 11, VG Hannover, U.v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 - juris Rn. 29 f.).
  • VG Ansbach, 16.04.2018 - AN 4 K 17.01003

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Klage auf Anerkennung ärztlicher

    Diese Möglichkeit bestehe in Umsetzung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 (7 ZB 13.1677).

    Bei der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 (7 ZB 13.1677) sei lediglich ein Berufungsantrag zurückgewiesen worden.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 (7 ZB 13.1677) sei für die Beklagte deshalb von Bedeutung, da unter II.1 auf Seite 4 der Urteilsausführungen nochmals ausgeführt werde, dass für die Gleichwertigkeit der Tätigkeit des Klägers der Nachweis einer über die Berufspraxis hinausgehenden strukturierten Anleitung und der erforderlichen Qualifikation des Weiterbilders fehle.

    Dies gelte insbesondere auch nach dem Urteil des VG Würzburg (U.v. 24.6.2013 - W 7 K 13.199), bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677): demnach sei für die Gleichwertigkeit der Tätigkeit der Nachweis einer über die Berufspraxis hinausgehenden strukturierten Anleitung und die entsprechende Qualifikation des Weiterbilders erforderlich.

    Nur eine systematische, strukturierte und hinreichend dokumentierte Weiterbildung ermöglicht eine Einschätzung der vermittelten Kompetenz und stellt sicher, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen der Weiterbildungsordnung entsprechen und der dort vorgesehenen regulären Weiterbildung gleichwertig sind (VGH München, B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - juris. Rn. 11).

  • VG Würzburg, 15.05.2020 - W 10 K 19.1422

    Voraussetzungen der Anerkennung als Facharzt bei Vorlage ausländischer

    Darüber hinaus müsse nach dem Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 (Az. 7 ZB 13.1677) für eine Gleichwertigkeit eine strukturierte Weiterbildung nachgewiesen werden, reine Berufserfahrung sei dafür nicht ausreichend.

    Die Anerkennung einer abweichenden Weiterbildung als gleichwertig setzt gemäß § 10 WBO voraus, dass die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Weiterbildungsordnung, Abschnitt B Nr. 13.1, erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - Rn. 10, 12 m.w.N.; VG Ansbach, U.v. 16.4.2018 - AN 4 K 17.01003 - juris Rn. 37).

    Es kann offenbleiben, ob auf eine einschlägige Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausgestellten Nachweise nach § 10 WBO im Einzelfall verzichtet werden kann, sofern er die entsprechende fachliche Qualifikation besitzt (so VG Ansbach, U.v. 16.4.2018 - AN 4 K 17.1003 - Rn. 37 f mit Verweis auf BayVGH, B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677; anderer Ansicht: VG Regensburg, U.v. 13.9.2018 - RO 5 K 16.330, Urteilsabdruck S. 11).

    Erforderlich für die Anerkennung einer Facharztausbildung ist vielmehr eine strukturierte Weiterbildung mit theoretischer Unterweisung und praktischer Anwendung (BayVGH, B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.; VG Ansbach, U.v. 16.4.2018 - AN 4 K 17.1003 - juris Rn. 36; OVG NW, B.v. 16.9.2014 - 13 A 636/12 - Rn. 43 ff.; B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris; B.v. 12.2.2013 - 13 A 2815/11 - juris; VG Saarland, U.v. 9.12.2014 - 1 K 518/13 - juris).

    Da § 10 WBO die Möglichkeit der Anerkennung abweichender Weiterbildungen als gleichwertig vorsieht und diese in Anlehnung an die fachlichen Anforderungen des Abschnitts B der Weiterbildungsordnung gemäß § 10 Satz 2 WBO auch nicht an unangemessen hohe Voraussetzungen knüpft, sind die Regelungen auch verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - juris Rn. 15).

  • VG Münster, 15.02.2024 - 5 K 185/21

    Chefarzt kann nicht von Oberarzt weitergebildet werden

    vgl. Bay VGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 7 ZB 13.1677 -, juris, Rn. 11; VG Ansbach, Urteil vom 16. April 2018 - AN 4 K 17.01003-, juris, Rn. 36; VG Gießen, Urteil vom 4. November 2022 - 4 K 3031/21.GI -, juris, Rn. 32.
  • VG Regensburg, 10.07.2014 - RN 5 K 13.347

    Die im Rahmen der Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für Kieferorthopädie zu

    Dieser Streitwert gilt nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch beim Streit um eine Weiterbildungsbefugnis (BayVGH v. 20.11.2013, Az. 7 ZB 13.1677 ).
  • VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13

    Ärztliche Weiterbildung; kollegiale Zusammenarbeit

    Dementsprechend ist anerkannt, dass allein durch die jeweilige Berufspraxis gewonnene Erkenntnis und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachgebiet für eine anzuerkennende Weiterbildung nicht genügen (vgl. etwa VG Würzburg, Urt. v. 24.6.2013 - W 7 K.199 - JURIS Rn. 27; OVG Münster, Beschl. v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - JURIS Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - JURIS Rn. 11).
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