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   VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332   

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VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 (https://dejure.org/2018,40099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 (https://dejure.org/2018,40099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2018 - 6 CE 18.2332 (https://dejure.org/2018,40099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zum Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 88 S. 2; VwGO § 123
    Bundesbeamtenrecht; Mehrarbeit; Bereitschaftsdienst; Dienstbefreiung; Freizeitausgleich; Verwirkung; Einstweilige Anordnung; Dienstherr

  • rechtsportal.de

    BBG § 88 S. 2
    Anspruch eines Bundespolizeibeamten auf weitere Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten; Anspruch eines Beamten auf Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Mit Schreiben vom 18. April 2017 beantragte er unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 (BVerwGE 156, 262) bei seiner Dienststelle vollen Freizeitausgleich im Verhältnis von 1 zu 1 durch "Abänderung und Neuberechnung aller von mir geleisteten Dienste als B.v.D., welche noch nicht einer Verjährung der Antragsfrist unterliegen".

    Der Verwirkung steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht erst mit Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - (BVerwGE 156, 262) entschieden hat, dass auch bei Mehrarbeit in der Form des Bereitschaftsdienstes - wie bei Volldienst - Anspruch auf vollen Freizeitausgleich im Verhältnis 1 zu 1 besteht.

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung, einer besonderen Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB), gilt auch im öffentlichen Recht, namentlich im öffentlichen Dienstrecht (etwa BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 17 f m.w.N.).

    Ab wann ein Untätigsein als vertrauensbildend und damit als für eine Verwirkung relevant gewertet werden kann, lässt sich letztlich nur durch Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls ermitteln (BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Kommt der Beamte dieser Pflicht nicht nach, so hat er einen etwaigen Anspruch verwirkt (BayVGH, B.v. 23.11.1982 - 3 B 82 A.1793 - ZBR 1983, 152; B.v. 5.10.2016 - 3 ZB 14.2462 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Ab wann ein Untätigsein als vertrauensbildend und damit als für eine Verwirkung relevant gewertet werden kann, lässt sich letztlich nur durch Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls ermitteln (BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2462

    Krankenpfleger - Rufbereitschaft - Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Kommt der Beamte dieser Pflicht nicht nach, so hat er einen etwaigen Anspruch verwirkt (BayVGH, B.v. 23.11.1982 - 3 B 82 A.1793 - ZBR 1983, 152; B.v. 5.10.2016 - 3 ZB 14.2462 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Das ist dann der Fall, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (sog. Umstandsmoment, vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2018 - 2 C 10.17 - juris Rn. 21 m.w.N).
  • VG Bayreuth, 29.10.2018 - B 5 E 18.1023

    Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29. Oktober 2018 - B 5 E 18.1023 - geändert.
  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 18.01540

    Beamter in der Integrierten Leitstelle - Anspruch auf Gewährung von

    Dabei ist der Beamte zur Vermeidung der Verwirkung seiner Ansprüche auf Gewährung von Dienstbefreiung verpflichtet, seine vermeintlichen Ansprüche wegen geleisteter Mehrarbeit unverzüglich anzumelden, wenn der Dienstherr - wie hier - nur einen Teil ausgleicht (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 10; B.v. 5.10.2016 - 3 ZB 14.2462 - juris Rn. 9; B.v. 23.11.1982 - 3 B 82 A.1793 - ZBR 1983, 152; VG Augsburg, B.v. 14.2.2019 - Au 2 K 18.961 - juris Rn. 27; VG Ansbach, U.v. 20.12.2016 - AN 1 K 16.00595 - juris Rn. 110 f.).

    Kommt der Beamte dieser Pflicht nicht nach, so hat er einen etwaigen Anspruch verwirkt (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 10).

    Damit wird der Ausgleichsanspruch nicht zuletzt im Interesse einer geordneten und vorhersehbaren Einsatz- und Personalplanung in einer Weise konkretisiert, auf die sich sowohl der Beamte als auch der Dienstherr einzustellen haben (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 10).

    Aber selbst wenn der Antragsteller in der Zeit vor diesem Urteil im Unklaren über die Rechtslage gewesen wäre, hätte dies nichts an seiner Obliegenheit geändert, weitergehende Ansprüche auch bei entgegenstehender Erlasslage jedenfalls innerhalb des Jahreszeitraums geltend zu machen (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20

    Freizeitausgleich; Bereitschaftsdienst; Verjährung; Verwirkung

    Die Jahresfrist konkretisiert den Anspruch des Beamten, stellt aber keine Ausschlussfrist dar, die zur Folge hätte, dass der Anspruch des Beamten nach ihrem Ablauf verfiele (BeckOK BeamtenR Bund/ Badenhausen- Fähnle BBG § 88 Rn. 15 m. w. N.; a. A. BayVGH, Beschl. v. 20. November 2018 - 6 CE 18.2332 -, juris Rn. 10).

    Die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung (BayVGH, Beschl. v. 20. November - 6 CE 18.2332 - a. a. O. Rn. 10), wonach es dem Beamten oblegen hätte, bereits anlässlich der Gewährung von teilweisem Freizeitausgleich auf seiner Meinung nach bestehende weitergehende Ansprüche hinzuweisen, ist aus diesem Grund abzulehnen.

  • VG Augsburg, 14.02.2019 - Au 2 K 18.961

    Anspruch auf Ausgleich von (Ruhe-)Bereitschaftsdienst als Zuvielarbeit eines

    Der Kläger war deshalb gehalten, bereits bei seiner Einteilung zum Bereitschaftsdienst, spätestens aber im Zeitpunkt der Ableistung des Bereitschaftsdienstes, die auf der Verwaltungsvorschrift zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft der Justizvollzugsbeamten vom 22. Juli 1981, zuletzt geändert durch JMS vom 5. August 1994, beruhende hälftige Anrechnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit als ungenügend zu rügen und die vollständige Anrechnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit zu beantragen (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 BeckRS 2018, 30678 Rn. 9; B.v. 5.10.2016 - 3 ZB 14.2462 - juris Rn. 9; B.v. 23.11.1982 - 3 B 82 A.1793 - ZBR 1983, 152; VG München, U.v. 3.5.2018 - M 21 K 16.3858 - BeckRS 2018, 8126 Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 20.12.2016 - AN 1 K 16.00595 - juris Rn. 110 f.).

    Da vor diesem Hintergrund die erstmals durch Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten vom 19. Juli 2016 erfolgte nachträgliche Anmeldung von - zusätzlichen - Ansprüchen auf Dienstbefreiung gegenüber dem Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 18. Juli 2016 den dargestellten Anforderungen an eine rechtzeitige Geltendmachung nicht genügt, sind etwaige Ansprüche des Klägers auf Dienstbefreiung als verwirkt anzusehen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 9; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 53 Rn. 41 ff.).

  • VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19

    Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten

    Dem Dienstherrn muss auch in dieser Konstellation eine vorherige Prüfung ermöglicht werden, ob er eine Änderung der bisherigen, unbestrittenen Handhabung herbeiführt (vgl. zur Annahme einer Verwirkung des Ausgleichsanspruchs Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 05.10.2016 - 3 ZB 14.2464 - und vom 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 3 BV 17.252

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

    Der Senat lässt daher ausdrücklich offen, ob der vom Verwaltungsgericht (hilfsweise) vertretenen Ansicht zu folgen ist, die geltend gemachten Ansprüche seien jedenfalls verwirkt (so für die weitgehend identische Fallkonstellation: VG München, U.v. 8.2.2017 - M 5 K 16.2752 - juris, hiergegen Antrag auf Zulassung der Berufung anhängig: 3 ZB 17.591, sowie zu § 88 Abs. 2 BBG: BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris), oder ob die von beiden vorgenannten Entscheidungen in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v 23.11.1982 - 3 B 82 A.1793 - ZBR 1983, 152; B.v. 5.10.16 - 3 ZB 14.2464 - juris Rn. 9) - wie die Kläger meinen - nur Fälle einer langfristig durch Dienstpläne angeordneten (regelmäßigen) Dienstbereitschaft betrifft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 1 A 2783/17

    Freizeitausgleich für bei der Feuerwehr der Bundeswehr geleistete

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. November 2018- 6 CE 18.2332 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 1 A 2919/17

    Freizeitausgleich für bei der Feuerwehr der Bundeswehr geleistete

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. November 2018- 6 CE 18.2332 -, juris, Rn. 10.
  • VG München, 10.03.2020 - M 5 K 19.2454

    Kein Ausgleich für inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes

    Bereits bei der Inanspruchnahme für die nach Ansicht des Beamten zu Unrecht geforderten bzw. zu gering abgegoltenen Dienste sind etwaige Ansprüche geltend zu machen (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 6 CE 18.2332 - juris Rn. 9; B.v. 5.10.2016 - 3 ZB 14.2462 - juris Rn. 9 - zu weiteren Ausgleichsansprüchen wegen Mehrarbeit; VGH BW, U.v. 20.11.2018 - 4 S 1000/18 - juris Rn. 27 - zum beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch wie auch unionsrechtlichen Anspruch auf europarechtswidrige Zuvielarbeit; BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 2 C 40.17 - BVerwGE 161, 377, juris Rn. 25 - zum Ausgleichsanspruch wegen europarechtswidriger Zuvielarbeit; vgl. zum Ganzen auch: VG Augsbrug, U.v. 14.2.2019 - Au 2 K 18.961 - juris Rn. 27 ff; VG Regensburg, U.v. 24.4.2019 - RN 1 K 17.2186 - S. 13 ff.).
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