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   VGH Bayern, 30.04.2020 - 20 CE 20.951   

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https://dejure.org/2020,9552
VGH Bayern, 30.04.2020 - 20 CE 20.951 (https://dejure.org/2020,9552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2020 - 20 CE 20.951 (https://dejure.org/2020,9552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2020 - 20 CE 20.951 (https://dejure.org/2020,9552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123
    Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenverfügung

  • rewis.io

    Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenverfügung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2020 - 20 CE 20.951
    Um effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zu gewährleisten, kann der Erlass eines Hängebeschlusses oder einer Zwischenverfügung geboten sein (BVerfG, B.v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 - NVwZ 2014, 363).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2019 - 2 O 3/19

    Rechtswirkungen eines "Schiebebeschlusses"

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2020 - 20 CE 20.951
    Die Regelung trägt damit vor allem dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung, effektiven Rechtsschutz zu gewähren und die Behörde zu hindern, vor der gerichtlichen Kontrolle vollendete Tatsachen zu schaffen (OVG Magdeburg, B.v. 13.2.2019 - 2 O 3/19).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10

    Legislativstreit Schuldenbremse

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2020 - 20 CE 20.951
    Als "formelles Hauptgrundrecht" ist die Rechtsschutzgarantie mit den materiellen Grundrechten eng verzahnt (BVerfG, B.v. 19.8.2011 - 2 BvG 1/10 - NVwZ 2011, 1512).
  • VG München, 25.10.2022 - M 30 E 22.4913

    Alternative für Deutschland (AfD) - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die

    Dies ist der Fall, wenn der Eilantrag - sei es wegen den Sachverhalt oder die Rechtslage betreffenden erheblichen Unklarheiten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 20 CE 20.951 - juris Rn. 6) - noch nicht entscheidungsreif ist, nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2022 - 10 CS 22.128 - juris Rn. 18, 21; OVG SH, B.v. 9.2.2021 - 3 MB 2/21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

    Dies ist der Fall, wenn der Eilantrag - sei es wegen den Sachverhalt oder die Rechtslage betreffenden erheblichen Unklarheiten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 20 CE 20.951 - juris Rn. 6) - noch nicht entscheidungsreif ist, nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2022 - 10 CS 22.128 - juris Rn. 18, 21; OVG SH, B.v. 9.2.2021 - 3 MB 2/21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.100

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht:, Mindestabstand von einer

    Dies ist der Fall, wenn der Eilantrag - sei es wegen den Sachverhalt oder die Rechtslage betreffenden erheblichen Unklarheiten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 20 CE 20.951 - juris Rn. 6) - noch nicht entscheidungsreif ist, nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2022 - 10 CS 22.128 - juris Rn. 18, 21; OVG SH, B.v. 9.2.2021 - 3 MB 2/21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.98

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer

    Dies ist der Fall, wenn der Eilantrag - sei es wegen den Sachverhalt oder die Rechtslage betreffenden erheblichen Unklarheiten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 20 CE 20.951 - juris Rn. 6) - noch nicht entscheidungsreif ist, nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2022 - 10 CS 22.128 - juris Rn. 18, 21; OVG SH, B.v. 9.2.2021 - 3 MB 2/21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14).
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