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   VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960   

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https://dejure.org/2020,9644
VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960 (https://dejure.org/2020,9644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2020 - 20 CE 20.960 (https://dejure.org/2020,9644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 20 CE 20.960 (https://dejure.org/2020,9644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 91
    Betriebsbeschränkungen für Ladengeschäfte im Rahmen des Infektionsschutzes

  • rewis.io

    Betriebsbeschränkungen für Ladengeschäfte im Rahmen des Infektionsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 91 ; VwGO § 123 ; IfSG § 32 S. 1
    Keine subjektive Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Antragserweiterung; Betreiber; Lebensmittelhandel; Einzelfall; Mindestabstand; Verkauf; Infektionsschutz; Einkaufszentrum; Geschäftsöffnung; Mund-Nasen-Bedeckung; Einlass; Parkplatzkonzept; Hygienekonzept; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsbeschränkungen für Ladengeschäfte im Rahmen des Infektionsschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960
    Sie sind eine Zusammenfassung verschiedener Branchen und Größenordnungen des Einzelhandels, des Handwerks und von Dienstleistungsbetrieben, die in der Regel einen einheitlich geplanten und finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist verbunden mit verschiedenen Dienstleistungsbetrieben - bilden (BVerwG U.v. 27.4.1990 - 4 C 16.87 - NVwZ 1990, 1074 = BeckRS 9998, 47372; B.v. 18.12.2007 - 4 B 3.12 - ZfBR 2013, 272 = BeckRS 2013, 48610).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 8.10 - BVerwGE 140, 267; U.v. 20.11.2003 - 3 C 44.02 - NVwZ-RR 2004, 253).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960
    Sie sind eine Zusammenfassung verschiedener Branchen und Größenordnungen des Einzelhandels, des Handwerks und von Dienstleistungsbetrieben, die in der Regel einen einheitlich geplanten und finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist verbunden mit verschiedenen Dienstleistungsbetrieben - bilden (BVerwG U.v. 27.4.1990 - 4 C 16.87 - NVwZ 1990, 1074 = BeckRS 9998, 47372; B.v. 18.12.2007 - 4 B 3.12 - ZfBR 2013, 272 = BeckRS 2013, 48610).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.960
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 8.10 - BVerwGE 140, 267; U.v. 20.11.2003 - 3 C 44.02 - NVwZ-RR 2004, 253).
  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 CS 21.109

    Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie

    Zwar scheidet eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren regelmäßig aus, weil diese nach der Intention des Gesetzgebers (vgl. § 146 Abs. 4 S. 3 und S. 6 VwGO) nur der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dient (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 20 CE 20.960 - juris Rn. 12; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 91 Rn. 92).
  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 CS 22.2615

    Erfolgloser Eilantrag auf Genehmigung der Aufstellung von Heizstrahlern auf

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich hierbei, wie die Antragsgegnerin vorträgt, um eine unzulässige Antragserweiterung nach § 91 VwGO handelt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 9; B.v. 4.5.2020 - 20 CE 20.960 - juris Rn. 12), denn dem Antrag fehlt in Bezug auf die bisherige Freischankfläche von 75 m 2 das Rechtsschutzbedürfnis.
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 20 CE 21.2741

    Kein Selbsttest für schulpflichtige Kinder durch Erziehungsberechtigte

    muss erneut erstinstanzlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden (Schoch/Schneider/Bier, § 91 VwGO, Rn. 92; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 20 CE 20.960 - juris).
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