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VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
- BVerwG, 18.03.2009 - 6 PKH 4.09
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 24 ZB 05.3074
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Daher ist eine regelmäßige Aufbewahrung solcher rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von 5 Jahren grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 24 ZB 05.3074; BayVGH vom 9.02.2007 24 ZB 06.326).Zwar hat der Senat im Beschluss vom 25. Januar 2006 (24 ZB 05.3074 juris RdNr. 21) ausgeführt, dass die Speicherung von Daten in der Vorgangsverwaltung in der Regel nur dazu dient, einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten und die Ereignisse auf einer Polizeidienststelle zu dokumentieren.
- BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Der für die Datenspeicherung erforderliche Tatverdacht entfällt nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt, was selbst im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs möglich sein kann (vgl. BVerfG vom 16.5.2002 NJW 2002, 3231). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Da es der Sinn dieses Antragserfordernisses ist, dass sich die Behörde vor Einschaltung des Gerichts mit dem Anliegen des Bürgers befassen kann, ist auch eine Umdeutung des Klageschriftsatzes in einen konkludenten Antrag nicht möglich (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 BVerwGE 99, 158/160, Kopp/Schenke, VwGO, RdNr. 7 zu § 75). - BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07
Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Den Prozessbeteiligten ist es nämlich verwehrt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BVerwG vom 13.6.2007 4 BN 6.07 juris RdNr. 10). - VGH Bayern, 09.02.2007 - 24 ZB 06.326
Löschung gespeicherter Daten durch die Polizei - Datenspeicherung - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Daher ist eine regelmäßige Aufbewahrung solcher rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von 5 Jahren grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 24 ZB 05.3074; BayVGH vom 9.02.2007 24 ZB 06.326).
- VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder …
Entscheidend kommt es nämlich auf die Zielrichtung der Speicherung durch die Polizei an (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - BeckRS 2009, 42891; VG München, U.v. 10.12.2014 - 7 K 12.1563 - BeckRS 2014, 122254).Die Datensätze werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43;… B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 9).
Mit der Aufbewahrung derartiger Informationen ist somit keine nennenswerte Beeinträchtigung des Klägers verbunden (vgl. BayVGH, 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 23, 35 f.).
Die Aufbewahrung solch rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren ist grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ein Löschungsanspruch ausnahmsweise bereits vor Ablauf der Speicherfrist besteht, wenn aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, da es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen, wenn Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
- VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563
Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP
Ein diesbezüglicher Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG scheidet zwar nicht schon deshalb aus, weil die Daten von der Polizei in der Vorgangsverwaltung und nicht im KAN gespeichert sind, da dieser Anspruch nicht vom Speicherort abhängt, sondern allein davon, ob es sich um Daten nach Art. 38 Abs. 2 Satz 1 PAG handelt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 40;… B.v. 9.2.2007 - 24 ZB 06.326 - juris Rn. 17).Auch findet Art. 45 Abs. 2 PAG auf Einträge im IGVP grundsätzlich Anwendung, da es sich hierbei um einen allgemeinen Löschungsanspruch für in Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten handelt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus seiner Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 10 B 07.1382 - (juris).
Dabei ging der entscheidende Senat davon aus, dass das von der bayerischen Polizei verwendete PSV-System nicht ausschließlich der Vorgangs- und Aktenverwaltung dient und nicht nur Beamte der jeweiligen Dienststelle auf diese Daten Zugriff haben, sondern sämtliche Polizeibeamte im Ballungsraum München sowie landesweit eine große Zahl von Polizeibeamten (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 41).
- VG München, 07.07.2020 - M 7 K 19.1311
Zum Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten im bayrischen …
Denn nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind - der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur insoweit nahezu inhaltsgleichen Regelung des Art. 38 Abs. 2 Satz 2 a.F. folgend - die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (zu repressiven Zwecken) gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten erst dann zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht (restlos) entfallen ist (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 17 m.w.N.).Mit der Aufbewahrung derartiger Informationen ist somit keine nennenswerte Beeinträchtigung des Klägers verbunden (vgl. BayVGH, 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 23, 35 f.).
Die Aufbewahrung solch rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren ist grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ein Löschungsanspruch ausnahmsweise bereits vor Ablauf der Speicherfrist besteht, wenn aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, da es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen, wenn Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
- VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.4570
Löschung personenbezogener Daten - Klageverfahren
Denn nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind - der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur insoweit nahezu inhaltsgleichen Regelung des Art. 38 Abs. 2 Satz 2 a.F. folgend - die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (zu repressiven Zwecken) gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten erst dann zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht (restlos) entfallen ist (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308
Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken
Die Anzeigen sind auf Wunsch der Klägerin von der Polizei registriert worden und werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43). - VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180
Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem …
Die Regelungen der jeweiligen Landespolizeigesetze für den Bereich der Polizeidaten und Kriminaldaten in Art. 38 Abs. 2 Satz 2 und Art. 45 Abs. 2 PAG stellen eine solche verfassungsmäßige Schranke dar (…BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35).Werden Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt, dann gebietet es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu beenden (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).
- VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 1 K 11.01375
Zur Anspruch auf Löschung gespeicherter personenbezogener Daten im …
Ein Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG scheidet - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. U.v. 21.1.2009, 10 B 07.1382, KommPraxis BY 2009, 140 - LS) festgestellt hat - zwar grundsätzlich nicht schon deswegen aus, weil die Daten von der Polizei in der Vorgangsverwaltung (damals: "Polizeiliche Vorgangsverwaltung /Sachbearbeitung - Verbrechensbekämpfung" = sog. "PSV-Datei") und nicht im Kriminalaktennachweis (KAN) gespeichert worden sind, da sich der Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG nicht nach formellen Gesichtspunkten richtet, sondern (allein) danach, ob es sich inhaltlich um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 PAG handelt, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen worden sind und für präventive Zwecke genutzt werden (sollen).Insofern ist eine Aufbewahrung der Anzeige und der Akten bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung grundsätzlich angezeigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009, 10 B 07.1382, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 16 B 174/12
Anspruch auf Auskunftserteilung über in den letzten fünf Jahren aus den …
vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2002 1 BvR 2257/01 , juris, Rdnr. 11 (= NJW 2002, 3231); Bay. VGH, Urteil vom 21. Januar 2009 10 B 07.1382 , juris, Rdnr. 42 (= KommPrax BY 2009, 140 [nur Leitsatz]; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, a. a. O., § 24 Rdnr. 18. - VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809
Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts
Im Übrigen forderten die Kläger mit ihrem erstinstanzlichem Anwaltsschriftsatz vom 3. April 2014 auch Grenzwerte zu anderen Parametern (Gesamtphosphor, ortho-Phosphat-Phosphor), sodass auch darin ein umfassenderer Antrag gesehen werden könnte (…vgl. BVerwG, U.v. 23.6.1993 - 11 C 16.92 - NVwZ 1995, 75 = juris Rn. 14;… a.A. BVerwG vom 31.8.1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 31;… vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, § 42 Rn. 37). - VGH Bayern, 17.03.2022 - 10 ZB 21.3222
Kein Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten bei Restverdacht
Die Regelungen der jeweiligen Landespolizeigesetze für den Bereich der Polizeidaten und Kriminaldaten in Art. 54 Abs. 2 Satz 2 und Art. 62 Abs. 2 PAG stellen eine solche verfassungsmäßige Schranke dar (…BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22;… B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35).Die Anzeigen sind in den Fällen, in denen der Kläger Anzeigeerstatter war, auf seinen Wunsch hin von der Polizei registriert worden und werden (insgesamt) bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (…vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - juris Rn. 9; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43).
- VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1460
Löschung von KAN-Daten; Löschung von IPVG-Daten
- VG München, 22.02.2017 - M 7 K 15.3215
Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten
- VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 10.46
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; fehlendes …
- VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.4483
Keine Löschung personenbezogener Daten beim Bayerischen Landeskriminalamt nach …
- VG München, 07.09.2020 - M 7 K 19.2118
Löschung von Daten in Kriminalaktennachweisen
- VG München, 29.04.2016 - M 7 K0 14.4996
Rechtsweg bei Rechtsschutz gegen repressives Handeln der Polizei
- VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.519
Erfolglose Klage auf Löschung einer Eintragung im Kriminalaktennachweis
- VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127
Löschung einer polizeilichen Eintragung als "festgestellter Reichsbürger"
- VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778
Speicherung polizeilicher Daten; (kein) Anspruch auf Datenlöschung; Tatverdacht …
- VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem …
- VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.374
Landesbeamtenrecht; Beförderung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Eintritt …
- VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3111
Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen in der polizeilichen …
- VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3113
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; mangelndes …
- VG München, 09.11.2016 - M 7 K 15.4839
Löschungsanspruch bei Speicherung personenbezogener Daten im …
- VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114
Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen im polizeilichen …