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   VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382   

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VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382 (https://dejure.org/2009,58053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2009 - 10 B 07.1382 (https://dejure.org/2009,58053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 10 B 07.1382 (https://dejure.org/2009,58053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 24 ZB 05.3074
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
    Daher ist eine regelmäßige Aufbewahrung solcher rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von 5 Jahren grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 24 ZB 05.3074; BayVGH vom 9.02.2007 24 ZB 06.326).

    Zwar hat der Senat im Beschluss vom 25. Januar 2006 (24 ZB 05.3074 juris RdNr. 21) ausgeführt, dass die Speicherung von Daten in der Vorgangsverwaltung in der Regel nur dazu dient, einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten und die Ereignisse auf einer Polizeidienststelle zu dokumentieren.

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
    Der für die Datenspeicherung erforderliche Tatverdacht entfällt nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt, was selbst im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs möglich sein kann (vgl. BVerfG vom 16.5.2002 NJW 2002, 3231).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
    Da es der Sinn dieses Antragserfordernisses ist, dass sich die Behörde vor Einschaltung des Gerichts mit dem Anliegen des Bürgers befassen kann, ist auch eine Umdeutung des Klageschriftsatzes in einen konkludenten Antrag nicht möglich (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 BVerwGE 99, 158/160, Kopp/Schenke, VwGO, RdNr. 7 zu § 75).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
    Den Prozessbeteiligten ist es nämlich verwehrt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BVerwG vom 13.6.2007 4 BN 6.07 juris RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 09.02.2007 - 24 ZB 06.326

    Löschung gespeicherter Daten durch die Polizei - Datenspeicherung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
    Daher ist eine regelmäßige Aufbewahrung solcher rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von 5 Jahren grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 24 ZB 05.3074; BayVGH vom 9.02.2007 24 ZB 06.326).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Entscheidend kommt es nämlich auf die Zielrichtung der Speicherung durch die Polizei an (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - BeckRS 2009, 42891; VG München, U.v. 10.12.2014 - 7 K 12.1563 - BeckRS 2014, 122254).

    Die Datensätze werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 9).

    Mit der Aufbewahrung derartiger Informationen ist somit keine nennenswerte Beeinträchtigung des Klägers verbunden (vgl. BayVGH, 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 23, 35 f.).

    Die Aufbewahrung solch rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren ist grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ein Löschungsanspruch ausnahmsweise bereits vor Ablauf der Speicherfrist besteht, wenn aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, da es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen, wenn Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

    Ein diesbezüglicher Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG scheidet zwar nicht schon deshalb aus, weil die Daten von der Polizei in der Vorgangsverwaltung und nicht im KAN gespeichert sind, da dieser Anspruch nicht vom Speicherort abhängt, sondern allein davon, ob es sich um Daten nach Art. 38 Abs. 2 Satz 1 PAG handelt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 40; B.v. 9.2.2007 - 24 ZB 06.326 - juris Rn. 17).

    Auch findet Art. 45 Abs. 2 PAG auf Einträge im IGVP grundsätzlich Anwendung, da es sich hierbei um einen allgemeinen Löschungsanspruch für in Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten handelt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus seiner Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 10 B 07.1382 - (juris).

    Dabei ging der entscheidende Senat davon aus, dass das von der bayerischen Polizei verwendete PSV-System nicht ausschließlich der Vorgangs- und Aktenverwaltung dient und nicht nur Beamte der jeweiligen Dienststelle auf diese Daten Zugriff haben, sondern sämtliche Polizeibeamte im Ballungsraum München sowie landesweit eine große Zahl von Polizeibeamten (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 41).

  • VG München, 07.07.2020 - M 7 K 19.1311

    Zum Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten im bayrischen

    Denn nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind - der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur insoweit nahezu inhaltsgleichen Regelung des Art. 38 Abs. 2 Satz 2 a.F. folgend - die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (zu repressiven Zwecken) gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten erst dann zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht (restlos) entfallen ist (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Mit der Aufbewahrung derartiger Informationen ist somit keine nennenswerte Beeinträchtigung des Klägers verbunden (vgl. BayVGH, 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 23, 35 f.).

    Die Aufbewahrung solch rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren ist grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ein Löschungsanspruch ausnahmsweise bereits vor Ablauf der Speicherfrist besteht, wenn aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, da es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen, wenn Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.4570

    Löschung personenbezogener Daten - Klageverfahren

    Denn nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind - der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur insoweit nahezu inhaltsgleichen Regelung des Art. 38 Abs. 2 Satz 2 a.F. folgend - die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (zu repressiven Zwecken) gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten erst dann zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht (restlos) entfallen ist (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    Die Anzeigen sind auf Wunsch der Klägerin von der Polizei registriert worden und werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

    Die Regelungen der jeweiligen Landespolizeigesetze für den Bereich der Polizeidaten und Kriminaldaten in Art. 38 Abs. 2 Satz 2 und Art. 45 Abs. 2 PAG stellen eine solche verfassungsmäßige Schranke dar (BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35).

    Werden Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt, dann gebietet es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu beenden (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

  • VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 1 K 11.01375

    Zur Anspruch auf Löschung gespeicherter personenbezogener Daten im

    Ein Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG scheidet - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. U.v. 21.1.2009, 10 B 07.1382, KommPraxis BY 2009, 140 - LS) festgestellt hat - zwar grundsätzlich nicht schon deswegen aus, weil die Daten von der Polizei in der Vorgangsverwaltung (damals: "Polizeiliche Vorgangsverwaltung /Sachbearbeitung - Verbrechensbekämpfung" = sog. "PSV-Datei") und nicht im Kriminalaktennachweis (KAN) gespeichert worden sind, da sich der Löschungsanspruch nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG nicht nach formellen Gesichtspunkten richtet, sondern (allein) danach, ob es sich inhaltlich um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 PAG handelt, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen worden sind und für präventive Zwecke genutzt werden (sollen).

    Insofern ist eine Aufbewahrung der Anzeige und der Akten bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung grundsätzlich angezeigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009, 10 B 07.1382, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 16 B 174/12

    Anspruch auf Auskunftserteilung über in den letzten fünf Jahren aus den

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2002 1 BvR 2257/01 , juris, Rdnr. 11 (= NJW 2002, 3231); Bay. VGH, Urteil vom 21. Januar 2009 10 B 07.1382 , juris, Rdnr. 42 (= KommPrax BY 2009, 140 [nur Leitsatz]; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, a. a. O., § 24 Rdnr. 18.
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Im Übrigen forderten die Kläger mit ihrem erstinstanzlichem Anwaltsschriftsatz vom 3. April 2014 auch Grenzwerte zu anderen Parametern (Gesamtphosphor, ortho-Phosphat-Phosphor), sodass auch darin ein umfassenderer Antrag gesehen werden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.1993 - 11 C 16.92 - NVwZ 1995, 75 = juris Rn. 14; a.A. BVerwG vom 31.8.1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 31; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, § 42 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 10 ZB 21.3222

    Kein Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten bei Restverdacht

    Die Regelungen der jeweiligen Landespolizeigesetze für den Bereich der Polizeidaten und Kriminaldaten in Art. 54 Abs. 2 Satz 2 und Art. 62 Abs. 2 PAG stellen eine solche verfassungsmäßige Schranke dar (BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22; B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 35).

    Die Anzeigen sind in den Fällen, in denen der Kläger Anzeigeerstatter war, auf seinen Wunsch hin von der Polizei registriert worden und werden (insgesamt) bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - juris Rn. 9; U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43).

  • VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1460

    Löschung von KAN-Daten; Löschung von IPVG-Daten

  • VG München, 22.02.2017 - M 7 K 15.3215

    Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 10.46

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; fehlendes

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.4483

    Keine Löschung personenbezogener Daten beim Bayerischen Landeskriminalamt nach

  • VG München, 07.09.2020 - M 7 K 19.2118

    Löschung von Daten in Kriminalaktennachweisen

  • VG München, 29.04.2016 - M 7 K0 14.4996

    Rechtsweg bei Rechtsschutz gegen repressives Handeln der Polizei

  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.519

    Erfolglose Klage auf Löschung einer Eintragung im Kriminalaktennachweis

  • VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 8 K 19.127

    Löschung einer polizeilichen Eintragung als "festgestellter Reichsbürger"

  • VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778

    Speicherung polizeilicher Daten; (kein) Anspruch auf Datenlöschung; Tatverdacht

  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem

  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.374

    Landesbeamtenrecht; Beförderung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Eintritt

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3111

    Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen in der polizeilichen

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3113

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; mangelndes

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 K 15.4839

    Löschungsanspruch bei Speicherung personenbezogener Daten im

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114

    Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen im polizeilichen

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