Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9850
VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722 (https://dejure.org/2013,9850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - 10 B 11.1722 (https://dejure.org/2013,9850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 10 B 11.1722 (https://dejure.org/2013,9850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 -juris Rn. 57 bis 60 m.w.N. sowie EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82).

    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. Rn. 84).

    Denn nach dem Zweck und dem Kontext des Assoziierungsabkommens ist es nicht möglich, die Regelung zum Schutz der Unionsbürger vor Ausweisung (s. Art. 28 Abs. 3 a) Richtlinie 2004/38/EG) im Rahmen der Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 auf die Garantien gegen die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger zu übertragen (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 60 ff.).

    Demgegenüber verfolgt die Unionsbürgerrichtlinie die Ermöglichung und Erleichterung der Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und keineswegs nur rein wirtschaftliche Ziele (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 a.a.O. Rn. 69).

    Da der Kläger danach einen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 privilegierten Aufenthaltsstatus hat, darf er nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80 nach Ermessen ausgewiesen werden, und nur dann, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - NVwZ 2012, 422 Rn. 86; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Bei laufenden Gerichtsverfahren gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen hat dies für die Behörden zur Folge, dass sie die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung ständig verfahrensbegleitend kontrollieren müssen (BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253).

    Die hierdurch gebotene fortlaufende Aktualisierung der behördlichen Entscheidung während des Gerichtsverfahrens bezieht sich nicht nur auf die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausweisung, sondern im Falle einer Ermessensausweisung auch auf die konkrete Ermessensausübung (BVerwG, U.v. 13.12.2011, a.a.O.).

    Denn bei der Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren muss die Behörde klar und eindeutig zu erkennen geben, mit welcher Begründung sie den angefochtenen Bescheid nunmehr aufrecht erhält (BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Da der Kläger danach einen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 privilegierten Aufenthaltsstatus hat, darf er nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80 nach Ermessen ausgewiesen werden, und nur dann, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - NVwZ 2012, 422 Rn. 86; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 18).

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15) für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts, also hier des Senats am 21. Januar 2013, maßgeblich ist, sind auch neue entscheidungserhebliche Umstände, die nach der behördlichen Entscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind, zu ermitteln und bei der Ausweisung zu würdigen.

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Als Folge dieses sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Anspruchs (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691, Rn. 34) erwirbt der Familienangehörige auch ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik.

    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. Rn. 84).

    Im Bundesgebiet geborene Kinder türkischer Arbeitnehmer werden aber gleichfalls von Art. 7 ARB 1/80 erfasst (vgl. EuGH U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - InfAuslR 2005, 13 Rn. 23 ff.).

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht den Handel mit Betäubungsmitteln, selbst wenn er nicht bandenmäßig begangen wird, als schwerwiegende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Interessen an (EGMR, U.v. 12.1.2010 - Khan, Nr. 47486/06 - InfAuslR 2010, 369).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873

    Muhlis Ari

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtsstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 17.4.1997 - Cadiman, C-351/95 - EuGRZ 1997, 578; U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - DVBl 2000, 691; BayVGH, U.v. 15.11.2001 - 10 B 00.1873 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Ihm ist deshalb nach § 4 Abs. 5 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen (vgl. zu den diesbezüglichen Maßgaben BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 -juris Rn. 57 bis 60 m.w.N. sowie EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung

    Zudem ist unstreitig, dass dieses Recht nicht nur Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers zusteht, die die Erlaubnis erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch Kindern türkischer Arbeitnehmer, die im Bundesgebiet geboren sind (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - InfAuslR 2005, 13 Rn. 23 ff.; BayVGH, U.v. 21.1.2013 - 10 B 11.1722 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 27.06.2017 - Au 1 K 16.1745

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Der EuGH (EuGH, a.a.O. - juris Rn. 76) führt zu diesem Thema aus: "Art. 7 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift dem Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, dem zum Zweck der Familienzusammenführung die Einreise in den Aufnahmemitgliedstaat gestattet wurde und der seit seiner Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats mit dem türkischen Arbeitnehmer zusammengelebt hat, ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat verleiht, selbst wenn der Zeitraum von mindestens drei Jahren, während dessen dieser Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt angehörte, nicht unmittelbar auf die Ankunft des betreffenden Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat folgte, sondern in einen späteren Zeitraum fällt." In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass Rechte aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht nur Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers zustehen, die die Erlaubnis erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch Kindern türkischer Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - im Bundesgebiet geboren worden sind (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 21ff.; BayVGH, U.v. 21.1.2013 - 10 B 11.1722 - juris Rn. 33).
  • VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829

    Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Dieses Recht auf Aufenthalt und Beschäftigung steht dabei nicht nur Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers zu, die die Erlaubnis erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch Kindern türkischer Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - im Bundesgebiet geboren worden sind (vgl. EuGH, U. v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - InfAuslR 2005, 13 Rn. 23 ff.; BayVGH, U. v. 21.1.2013 - 10 B 11.1722 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 10 ZB 16.913

    Keine Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Das angefochtene Urteil widerspreche weiter dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2013 (10 B 11.1722).
  • VG Bayreuth, 19.11.2014 - B 4 K 13.128

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz, Wiederholungsgefahr;

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und Entscheidung (BayVGH, Urteil vom 21.01.2013 - 10 B 11.1722 ).
  • VG Bayreuth, 26.03.2014 - B 4 K 13.9

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen mit

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und Entscheidung am 26.03.2014 (BayVGH, Urteil vom 21.01.2013 - 10 B 11.1722 ).
  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 1 K 13.62

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; strafrechtliche Verurteilungen wegen

    Dabei ist es insbesondere notwendig, dass das persönliche Verhalten des Klägers gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (zusammenfassend dazu zuletzt etwa: BayVGH, U.v. 21.1.2013 - 10 B 11.1722 - juris Rn. 26/37 m. umfangr. Nachw. zur Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht