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   VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268   

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VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268 (https://dejure.org/2020,2488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2020 - 12 ZB 16.268 (https://dejure.org/2020,2488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 12 ZB 16.268 (https://dejure.org/2020,2488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PfleWoqG Art. 2, Art.3, Art.11, Art.17a, Art.17d, Art.19, Art.22
    Prüfbericht über pflegerisch betreute Wohngemeinschaft

  • rewis.io

    Prüfbericht über pflegerisch betreute Wohngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 70/15

    Stationäre Einrichtung; unabhängige Wohngemeinschaft; trägergesteuerte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" auch dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Denn sowohl die Reaktion auf aufgetretene Qualitätsmängel bei Pflege- und Betreuung wie auch die konkrete Gestaltung des täglichen Lebens erfordern eine zeitnahe Befassung des Gremiums mit den entsprechenden Fragen (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 41).

    Zum anderen folgt ein fehlender Gaststatus auch aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber den überwiegend intensivpflegebedürftigen Bewohnern der WG, zum Teil Wachkomapatienten, im Schichtbetrieb 24 Stunden täglich Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 33; a.A. zur sog. Rundum-die-Uhr-Betreuung OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14

    Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Zum anderen folgt ein fehlender Gaststatus auch aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber den überwiegend intensivpflegebedürftigen Bewohnern der WG, zum Teil Wachkomapatienten, im Schichtbetrieb 24 Stunden täglich Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 33; a.A. zur sog. Rundum-die-Uhr-Betreuung OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 3).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, das die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 26 K 6422/16

    Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Hierzu rechnet insbesondere die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit den Mitbewohnern wie auch ein Minimum an gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Wohngemeinschaft (vgl. hierzu VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 26; B.v. 16.6.2016 - 26 L 1626/16 - BeckRS 20016, 48504; OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - juris Rn. 10, 17; instruktiv auch zum Begriff des "Wohnens" in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aus baurechtlicher Sicht BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 24, 30, 32).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, das die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" auch dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Mithin hatte die Klägerin faktisch die Rolle des Hausherren übernommen, was der Annahme eines Gaststatus stets entgegensteht (vgl. hierzu für die niedersächsische Rechtslage VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924).

  • VG Augsburg, 22.07.2014 - Au 3 K 13.444

    Ambulant betreute Wohngemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Soweit Art. 22 Satz 1 PfleWoqG konkret verlangt, dass das Selbstbestimmungsgremium der ambulant betreuten Wohngemeinschaft die interne Qualitätssicherungsfunktion ausübt und die Angelegenheiten des täglichen Lebens regelt, liegt hierin zugleich das Erfordernis einer effektiven Aufgabenwahrnehmung durch das Gremium (vgl. hierzu VG Augsburg, U.v. 22.7.2014 - Au 3 K 13.444 - BeckRS 2014, 56697 Rn. 59).

    Jedenfalls was die Anforderungen an die einzuhaltende pflegerische Qualität einschließlich die Handhabung freiheitsentziehender Maßnahmen nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG anbetrifft, richten sich diese offenkundig an denjenigen, der für Pflege- und Betreuung der Bewohner der "Wohngemeinschaft" verantwortlich ist, d.h. im vorliegenden Fall an die Klägerin, die mit allen Bewohnern der "Wohngemeinschaft" in der R.-Straße Pflege- und Betreuungsverträge abgeschlossen hat (zum richtigen Adressaten vgl. VG Augsburg, U.v. 22.7.2014 - Au 3 K 13.444 - BeckRS 2014, 56697 Rn. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 777/16

    Qualifizierung eines Wohn- und Betreuungsangebots als Einrichtung mit umfassendem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Hierzu rechnet insbesondere die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit den Mitbewohnern wie auch ein Minimum an gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Wohngemeinschaft (vgl. hierzu VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 26; B.v. 16.6.2016 - 26 L 1626/16 - BeckRS 20016, 48504; OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - juris Rn. 10, 17; instruktiv auch zum Begriff des "Wohnens" in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aus baurechtlicher Sicht BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 24, 30, 32).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, das die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 12 ZB 12.1640

    Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts im Wege der Wiederaufnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Das diesbezüglich angestrengte Klageverfahren blieb erfolglos (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 9.3.2015 - 12 ZB 12.1640 - BeckRS 2015, 43681).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten des Parallelverfahrens - Az.: 12 ZB 16.21 - verwiesen, ferner auf die Senatsentscheidung vom 9. März 2015 - Az.: 12 ZB 12.1640.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2016 - 1 M 235/16

    Abgrenzung Pflegeheim zu ambulanter Wohngruppe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Das hohe Schutzbedürfnis dieser Personengruppe gebietet es daher offenkundig, Einrichtungen, die diesen Personenkreis pflegen, ordnungsrechtlich ebenso zu behandeln wie stationäre Einrichtungen (in diesem Sinne auch OVG Greifswald, B.v. 18.7.2016 - 1 M 235/16 - BeckRS 2016, 52616, Rn. 20 für die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12

    Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Zwar geht sie vom Ansatzpunkt zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1906 Abs. 4, Abs. 2 BGB aus, wonach eine die richterliche Genehmigung erfordernde Freiheitsentziehung (durch Anbringen von Bettgittern) dann nicht gegeben ist, wenn der Betroffene zweifelsfrei zu willensgesteuerten Bewegungen nicht (mehr) in der Lage ist (vgl. BGH, B.v. 27.6.2012 - XII ZB 24/12 - NJW-RR 2012, 1281; Brilla in BeckOGK-BGB, Stand 1.10.2019, § 1906 Rn. 125 f.; Dodegge in Dodegge/Roth, systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. 84; Schneider in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 Rn. 50).
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268
    Hierzu rechnet insbesondere die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit den Mitbewohnern wie auch ein Minimum an gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Wohngemeinschaft (vgl. hierzu VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 26; B.v. 16.6.2016 - 26 L 1626/16 - BeckRS 20016, 48504; OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - juris Rn. 10, 17; instruktiv auch zum Begriff des "Wohnens" in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aus baurechtlicher Sicht BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 24, 30, 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21

    Heimaufsichtlicher Prüfbericht über pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft"

  • VG Düsseldorf, 16.06.2016 - 26 L 1626/16

    Heimrecht; Pflegedienst; Wohngemeinschaft; Heim; selbstverantwortet; Einrichtung

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. 12 ZB 16.268) abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten des Parallelverfahrens - Az.: 12 ZB 16.268 - verwiesen, ferner auf die Senatsentscheidung vom 9. März 2015 - Az.: 12 ZB 12.1640.

  • VG Regensburg, 17.09.2020 - RN 5 S 20.1237

    Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der professionellen Reinigung von

    Denn die im Rahmen des Prüfberichts amtlich festgestellten Sachverhalte zeitigen im ordnungsrechtlichen Rahmen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Rechtswirkungen dergestalt, dass sie die rechtliche Qualifikation der jeweiligen Einrichtung und damit das auf sie anwendbare Rechtsregime determinieren (BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - BeckRS 2020, 1737, Rn. 39).
  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 10 K 19.560

    Mängelfeststellung in Bezug auf Fachkraftquote in stationärer Pflegeeinrichtung

    Statthafte Klageart ist hier, da es sich bei dem Prüfbericht um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO (VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris, Rn. 62 f.; vgl. auch Art. 17d Abs. 1 PfleWoqG; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - juris, Rn. 39).
  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1280

    Ansatz eines Artzuschlages (bejaht), ambulant betreute Wohngemeinschaft für

    Dabei ist insbesondere fragwürdig, ob bei intensivpflegebedürftigen Patienten bzw. Patienten im Wachkoma ein "Leben im gemeinsamen Haushalt" gegeben ist, da diesen Patienten weder eine wechselseitige Kommunikation untereinander möglich ist noch ein Minimum an gemeinsamen Veranstaltungen stattfinden kann (dies verneinend: BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - juris Rn. 41 f.).
  • VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.63

    Heimrechtlicher Prüfbericht, Prüfbericht der FQA, erneut festgestellter Mangel,

    Insbesondere ist die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft, weil es sich bei dem Prüfbericht um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (vgl. Art. 17d Abs. 1 PfleWoqG; VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 62 f.; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - juris Rn. 39).
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