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   VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040   

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VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040 (https://dejure.org/2013,3789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040 (https://dejure.org/2013,3789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 4 ZB 12.1040 (https://dejure.org/2013,3789)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Die genannte Ausnahmevorschrift in der ZwStS bezwecke nämlich ersichtlich die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.).

    Denn selbst wenn in einem solchen Normverständnis noch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG läge, bliebe es bei dem vom Verwaltungsgericht gefundenen (einfachrechtlichen) Auslegungsergebnis, dass der örtliche Satzungsgeber mit der genannten Ausnahmevorschrift ersichtlich nur die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht kurz zuvor in der Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.) getroffenen Vorgaben bezweckt hat, so dass lediglich die in einer melderechtlichen Zwangslage befindlichen Ehegatten von der Steuerpflicht freigestellt sind.

    a) Die Klägerin rügt eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 3 ZwStS ersichtlich die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 ff.) bezweckt.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahme nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellt (vgl. BVerfG B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457/459 Rn. 58).

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit 9 % der Kaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (so BVerfG B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457/459 Rn. 59).

    Zur Frage des Vollzugsdefizits im Bereich der Beklagten hat sich auch bereits das Bundesverfassungsgericht (B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457 Rn. 47 f.) geäußert.

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.923

    Zur Zweitwohnungsteuerpflicht von Polizeivollzugsbeamten bei Nebenwohnung am

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Entscheiden sich Eheleute, ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort als dem Ort der Berufsausübung beizubehalten und am Arbeitsort eine zeitlich untergeordnet genutzte Zweitwohnung zu unterhalten, so haben sie die sich aus dieser persönlichen Entscheidung ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen hinzunehmen (vgl. BayVGH B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.923 - juris).

    Diese wird ohne Rücksicht auf den konkreten Zweck des persönlichen Gebrauchs einer Wohnung erhoben (vgl. BVerwG U.v. 6.12.1996 - 8 C 49/95 - DVBl 1997, 1058; BayVGH B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.923 - juris Rn. 9; BayVGH B.v. 10.8.2009 - 4 ZB 09.367 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits geklärt (vg. BayVGH B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 - juris und B.v. 15.10.2009 - 4 ZB 09.521 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Diese wird ohne Rücksicht auf den konkreten Zweck des persönlichen Gebrauchs einer Wohnung erhoben (vgl. BVerwG U.v. 6.12.1996 - 8 C 49/95 - DVBl 1997, 1058; BayVGH B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.923 - juris Rn. 9; BayVGH B.v. 10.8.2009 - 4 ZB 09.367 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998

    Zweitwohnungsteuer; Alleinerziehende; keine überwiegende Nutzung der aus

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Allein der unterschiedliche Familienstand kann bei ansonsten gleichen Umständen, die melderechtlich gleich zu beurteilen sind, eine Ungleichbehandlung bei der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer nicht rechtfertigen (BayVGH B.v. 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521

    Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits geklärt (vg. BayVGH B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 - juris und B.v. 15.10.2009 - 4 ZB 09.521 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2987

    Zweitwohnungsteuer; nichteheliche Partnerschaft; schulpflichtige Kinder des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
    Auch ein Partner in einer nicht-ehelichen Partnerschaft, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nimmt, ohne auf das Zusammenleben mit seinem Partner in der anderweitig gelegenen Hauptwohnung verzichten zu wollen, unterliegt der von der Klägerin geschilderten "Zwangslage" (vgl. zu einem solchen Sachvortrag BayVGH B.v. 4.2.2011 - 4 ZB 10.2987 - juris Rn. 4./5.).
  • VGH Bayern, 10.08.2009 - 4 ZB 09.367

    Zweitwohnungsteuer; berufliche Nutzung der Zweitwohnung

  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Die Differenzierung zwischen den beiden Personengruppen ist gerechtfertigt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2011  14 A 585/11, Gemeindehaushalt 2011, 166; a.A. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2013  4 ZB 12.1040, n.v.; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2015 Vf. 30-VI-13, Bayerische Verwaltungsblätter 2015, 522).
  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13

    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

    Denn für den Fall, dass die Zweitwohnung einer verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person nicht die - aus beruflichen Gründen - vorwiegend genutzte Wohnung (und damit melderechtlich Nebenwohnung) ist, besteht kein hinreichend sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von verheirateten und ledigen Berufstätigen mit der Konsequenz, dass nur ledige Berufstätige, nicht aber Verheiratete Zweitwohnungsteuer zahlen müssten (vgl. Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2013, 4 ZB 12.1040, juris).
  • VG München, 21.08.2018 - M 10 S 18.3511

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungsteuerbescheid

    Das Melderecht führt zur Problematik für eine verheiratete Person nur dann, wenn es durch die melderechtlichen Regelungen für den Verheirateten (im Gegensatz zum Ledigen) ausgeschlossen ist, die Zweitwohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 4 ZB 12.1040).
  • VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370

    Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040 - juris; v. 17.03.2009 - 4 CS 09.25 - juris) greift die Privilegierung des § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS aber nur dann ein, wenn es sich bei der als Nebenwohnung gemeldeten Wohnung um die überwiegend genutzte Wohnung handelt, die wegen der besonderen familiären Umstände melderechtlich gerade nicht als Hauptwohnung angemeldet werden kann.
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