Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 10, Art. 54 Abs. 4; LStVG Art. 9 Abs. 1, Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5, § 121, § 173; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1
Anfechtung von Sicherungsanordnungen bei einem einsturzgefährdeten Gebäude - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen aufgrund akuter Einsturzgefahr eines Gebäudes; Veräußerung des Gebäudes nach Rechtshängigkeit
- rewis.io
Anfechtung von Sicherungsanordnungen bei einem einsturzgefährdeten Gebäude
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen aufgrund akuter Einsturzgefahr eines Gebäudes; Veräußerung des Gebäudes nach Rechtshängigkeit
- rechtsportal.de
Bausicherheitsrechtliche Anordnung; Veräußerung des Eigentums nach Rechtshängigkeit; kein Verlust der Prozessführungsbefugnis; Rechtskrafterstreckung auf den Erwerber; Störerauswahl; gegenläufige Gutachten zur unmittelbaren Verursachung der Gefährdungslage; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.11.2016 - M 11 S 16.4947
- VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503
In der Regel ist der Verhaltensstörer (Art. 9 Abs. 1 LStVG) vor dem Zustandsstörer (Art. 9 Abs. 2 LStVG) in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung). - BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06
Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503
Damit führt der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit nach § 173 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung weiter (vgl. Münchener Kommentar, ZPO, 5.A. 2016, § 265 Rn. 14, 25 unter Hinweis auf BGH, U.v. 15.2.2008 - V ZR 222.06 - BGHZ 175, 253). - BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66
Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503
Die Eigentumsübertragung hat keinen Einfluss auf die Parteistellung des Antragstellers, auch wenn er nicht mehr Störer ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 62.66 - BauR 1971, 188 zur Wirksamkeit einer Beseitigungsanordnung gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 1 CS 16.2503
Denn ausweislich der ergänzenden Ausführungen des Landratsamts im Schreiben vom 21. November 2016 (zur Zulässigkeit des späteren Nachschiebens von Gründen vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81) stand die (alleinige) Verursachung der Gefährdungslage durch den Landkreis nicht zweifelsfrei fest.
- VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine …
Vor diesem Hintergrund ist die Bauaufsichtsbehörde auch nicht gehalten, der Frage, wer von möglichen Verfügungsadressaten die Gefahr verursacht hat und deshalb ggf. als (tendenziell vorrangiger) Handlungsstörer in Betracht kommt, weiter nachzugehen, wenn der Verursachungsbeitrag eines (potenziellen) Handlungsstörers ungeklärt ist (…zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris Rn. 5;… B.v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - BayVBl 2011, 762 = B.v. juris Rn. 14;… B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 18; B.v. 21.3.2017 - 1 CS 16.2503 - juris Rn. 4;… Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 76 Rn. 179 m.w.N.;… Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 54 Rn. 70 ff.;… Manssen in Spannowsky/Mannsen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, zu Art. 76 Rn. 40). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2021 - 2 M 74/20
Denkmalrechtliche Anordnung; Sicherung eines Gebäudes - Bestandteil eines als …
- VG Augsburg, 29.07.2019 - Au 5 S 19.1001
Anordnung einer recht mäßigen Baumaßnahme mit sofortiger Vollziehung
Daher ist auch vorliegend auf die Regelung des Art. 9 LStVG abzustellen und der Bauherr als Handlungsstörer vorrangig heranzuziehen (vgl. zum Bauordnungsrecht BayVGH, B.v. 21.3.2017 - 1 CS 16.2503 - juris Rn. 4).