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   VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 BV 07.3179   

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VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 BV 07.3179 (https://dejure.org/2008,21280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2008 - 7 BV 07.3179 (https://dejure.org/2008,21280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 7 BV 07.3179 (https://dejure.org/2008,21280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Büchergeld; Gebührenbegriff; Finanzverfassung; unmittelbarer Nutzen; Gleichbehandlung; Einkommensteuer; Gesamtbelastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezahlung von Büchergeld bzw. Eigenbeteiligung für die Beschaffung von Schulbüchern; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Sonderabgabe bzw. Verstoß gegen die bayerische Finanzverfassung wegen der ausschließlichen Deckung des allgemeinen staatlichen Finanzbedarfs; ...

  • Judicialis

    BaySchFG Art. 21; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht (ohne Ausbildungsförderung): Büchergeld; Gebührenbegriff; Finanzverfassung; unmittelbarer Nutzen; Gleichbehandlung; Einkommensteuer; Gesamtbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 BV 07.3179
    Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. April 2007 ausgeführt hat, erhalten die Schüler für die geleistete Abgabe "im Gegenzug für die Dauer eines Schuljahrs ein Nutzungsrecht an den ihnen überlassenen Schulbüchern" (VerfGH 60, 80/88).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 6.2.1979 BVerfGE 50, 217/226) stellt das Büchergeld keine Sonderabgabe, sondern eine Gebühr dar, nämlich eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die einen individuell zurechenbaren, von der öffentlichen Hand vermittelten Vorteil ausgleicht (Wertabschöpfung) bzw. als Ausgleich für den vom Einzelnen verursachten Aufwand (Kostenüberwälzung) erhoben wird (VerfGH 60, 80/89).

    Dass beim Büchergeld alle Anforderungen eingehalten sind, die sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Erhebung und Bemessung nicht-steuerlicher Abgaben aus der Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung ergeben, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der zitierten Entscheidung ausdrücklich festgestellt (VerfGH 60, 80/89 f. m.w.N.).

    Kinderlose Personen erlangen aus der Beschaffung von Schulbüchern, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. April 2007 ausgeführt hat, keinen durch die konkrete Überlassung der Bücher entstehenden Vorteil (VerfGH 60, 80/96).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 BV 07.3179
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 6.2.1979 BVerfGE 50, 217/226) stellt das Büchergeld keine Sonderabgabe, sondern eine Gebühr dar, nämlich eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die einen individuell zurechenbaren, von der öffentlichen Hand vermittelten Vorteil ausgleicht (Wertabschöpfung) bzw. als Ausgleich für den vom Einzelnen verursachten Aufwand (Kostenüberwälzung) erhoben wird (VerfGH 60, 80/89).
  • BVerfG, 06.12.2007 - 1 BvR 2129/07

    Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 BV 07.3179
    Wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2007 (BayVBl 2008, 238) unter Hinweis auf frühere Entscheidungen dargelegt hat, muss zwar der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Einkommensteuer die jeweiligen Familienverhältnisse berücksichtigen und den grundrechtlich gebotenen Familienlastenausgleich vornehmen.
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