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   VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51   

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https://dejure.org/2011,65884
VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51 (https://dejure.org/2011,65884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2011 - 8 ZB 11.51 (https://dejure.org/2011,65884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 8 ZB 11.51 (https://dejure.org/2011,65884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Verrechnung von Investitionskosten für die Errichtung des Anschlusses an den Ortskanal einer Mitgliedsgemeinde mit der Abwasserabgabenschuld eines Abwasserzweckverbands für die Einleitung von Schmutzwasser (verneint) Berufungszulassung (abgelehnt); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 26.10.2007 - 22 ZB 07.2229

    Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser; Errichtung oder Erweiterung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    "Die Verrechnung nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 AbwAG kommt im Hinblick auf Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayAbwAG nicht in Betracht (BayVGH vom 26.10.2007 NVwZ-RR 2008, 418).

    Diese Vorschrift gilt allgemein sowohl für die Anwendung des Art. 9 Abs. 1 BayAbwAG als auch für die unmittelbare Anwendung des § 10 Abs. 4 AbwAG (vgl. BayVGH vom 26.10.2007 NVwZ-RR 2008, 418; Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, LT-Drs. 13/2782 S. 6; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Bayerisches Wassergesetz, Bd. 2, RdNr. 10 zu Art. 9 BayAbwAG).

    Das Verwaltungsgericht ist demgemäß zu Recht davon ausgegangen, dass die Möglichkeit einer Verrechnung nur besteht, wenn zwischen Abgabenschuldner und Investor Personenidentität besteht (vgl. BayVGH vom 26.10.2007 a.a.O.).".

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt auch nicht deswegen vor, weil Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayAbwAG eine Ausnahme von der Personenidentität nur bei der Verrechnung von Investitionskosten mit Abgaben für Niederschlagswasser, nicht aber für Schmutzwasser vorsieht (vgl. dazu BayVGH vom 26.10.2007 NVwZ-RR 2008, 418).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330

    Umfang des Verrechnungsanspruchs nach § 10 Abs. 4 AbwAG

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.03.1998 - 5 UZ 249/98

    Abwasserabgabe: Verrechnung von Aufwendungen für eine Abwasserbehandlungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Ein Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz zur Erweiterung der Verrechnungsregelung auf bestimmte Investitionen von Indirekteinleitern hat auch bei der Neuregelung durch das 4. Änderungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 5. Juli 1994 (BGBl I S. 1453) keine Berücksichtigung gefunden (vgl. auch die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung und die Kommentarliteratur: HessVGH vom 25.3.1998 NVwZ-RR 1999, 144; OVG MV vom 25.7.2003 Az. 3 L 7/00; Köhler/Meyer, a.a.O., RdNr. 90 zu § 10; Sieder/Zeitler/Dahme/ Knopp, WHG und AbwAG, Bd. 2, RdNrn. 46, 52 zu § 10 AbwAG; Kotulla, AbwAG, 1. Aufl. 2005, RdNrn. 66 f. zu § 10).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass der Begriff "Verrechnung" weder im Abwasserabgabengesetz selbst noch in anderen Gesetzen gesetzlich definiert ist und dieser Begriff - im Gegensatz zum noch im 2. Änderungsgesetz (1986) verwendeten Begriff der "Aufrechnung" (vgl. §§ 387 ff. BGB) - nicht begriffsnotwendig voraussetzt, dass gegenseitige Forderungen zur Verrechnung kommen (vgl. BGH vom 27.3.1985 BGHZ 94, 132; vgl. auch Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, RdNr. 33 zu § 10).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Mit dem hiernach erforderlichen substantiellen Gewicht der Landesgesetzgebung wäre es nicht vereinbar, diese auf einen bloßen Nachvollzug bundesrechtlicher Gesetzgebungsanordnungen und auf die Wahl zwischen rechtlich vorgegebenen Alternativen zu beschränken (vgl. BVerfG vom 27.7.2004 BVerfGE 111, 226 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 103.89

    Heranziehung zur Abwasserabgabe wegen Einleitung von Niederschlagswasser aus

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Die nur eingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes spricht bei Rahmenrecht daher "im Zweifel dafür, dass... die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht weiter eingeschränkt werden soll, als dies der Wortlaut der Rahmenvorschrift zwingend erfordert" (BVerwG vom 3.7.1992 Az. 8 C 103/89 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
    Der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat als damals für das Wasserrecht zuständiger Senat im Beschluss vom 27. Januar 2009 (Az. 22 ZB 07.3087, ZfW 2009, 163) in einem gleichgelagerten Fall die Zulässigkeit der Verrechnung von Aufwendungen der Mitgliedsgemeinde eines Abwasserzweckverbands mit dessen Abwasserabgabenschuld bei fehlenden Personenidentität verneint.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2003 - 3 L 7/00
  • Drs-Bund, 01.08.1994 - BT-Drs 12/8344
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