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   VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206   

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https://dejure.org/2016,22514
VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206 (https://dejure.org/2016,22514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206 (https://dejure.org/2016,22514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 12 ZB 16.1206 (https://dejure.org/2016,22514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersbeschränkung und Zutrittsverbot für Pesonen unter 16 Jahren zu einer Lasertag-Arena aus Gründen des Jugendschutzes; Erlernen von kognitiven Skripten zu bewaffneten Gefechtssituationen durch das Spiel hinsichtlich Fremdgefährdungspotentials

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersbeschränkung und Zutrittsverbot für Pesonen unter 16 Jahren zu einer Lasertag-Arena aus Gründen des Jugendschutzes; Erlernen von kognitiven Skripten zu bewaffneten Gefechtssituationen durch das Spiel hinsichtlich Fremdgefährdungspotentials

  • rechtsportal.de

    Altersbeschränkung und Zutrittsverbot für Pesonen unter 16 Jahren zu einer Lasertag-Arena aus Gründen des Jugendschutzes; Erlernen von kognitiven Skripten zu bewaffneten Gefechtssituationen durch das Spiel hinsichtlich Fremdgefährdungspotentials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3545
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Der Kläger muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsfeststellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (vgl. BayVGH, B. v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 -, juris, Rn. 7 m. w. N.).

    Eine bloße Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BayVGH, B. v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - juris, Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Soweit die Klägerin ferner eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) geltend machen lässt, auf einen Umsatzrückgang von ca. 35% sowie die bereits Realität gewordene Notwendigkeit der Entlassung von Mitarbeitern verweist und darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit der von der Beklagten getroffenen Anordnungen rügt, verkennt sie Bedeutung und Tragweite des überragend wichtigen Gemeinschaftsguts des Jugendschutzes, dem sich wirtschaftliche Überlegungen zu unterordnen haben, wenn - wie hier - ein die Grundrechte der Klägerin nicht oder doch fühlbar weniger einschränkendes Mittel nicht gewählt werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 75, 246 [269]; 80, 1 [30]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Soweit die Klägerin ferner eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) geltend machen lässt, auf einen Umsatzrückgang von ca. 35% sowie die bereits Realität gewordene Notwendigkeit der Entlassung von Mitarbeitern verweist und darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit der von der Beklagten getroffenen Anordnungen rügt, verkennt sie Bedeutung und Tragweite des überragend wichtigen Gemeinschaftsguts des Jugendschutzes, dem sich wirtschaftliche Überlegungen zu unterordnen haben, wenn - wie hier - ein die Grundrechte der Klägerin nicht oder doch fühlbar weniger einschränkendes Mittel nicht gewählt werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 75, 246 [269]; 80, 1 [30]).
  • BVerwG, 04.01.1991 - 6 B 20.90

    Kriegsdienstverweigerung - Antragsbegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Angesichts der von der Klägerin ausdrücklich in Bezug genommenen Individualität der Einrichtung in W... entzieht sich der Fall der von der Klägerin angestrebten grundsätzlichen Klärung (vgl. BVerwG, B. v. 4.1.1991 - 6 B 20/90 -, NVwZ-RR 1991, 488).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Ein derartiger Bezug fehlt, wenn die Beantwortung der Frage von den tatsächlichen Umständen den konkreten Einzelfalls abhängt (vgl. BVerwG, B. v. 30.3.2005 - 1 B 11/05 -, NVwZ 2005, 709) und diese sich deshalb einer allgemeingültigen Beurteilung entzieht.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Weder hat das Verwaltungsgericht die eigentliche Entscheidung des Rechtsstreits dem von ihm bestellten Sachverständigen anheimgegeben, noch hat es sich dessen Ausführungen ungeprüft zu Eigen gemacht (vgl. zu diesen Anforderungen näher BVerwG, B. v. 21.7.1998 - 6 B 44/98 -, NVwZ 1999, 187 [188]).
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Vielmehr hat die zuständige Kammer die im Gutachten des Sachverständigen enthaltenen Feststellungen und Schlussfolgerungen im Rahmen ihrer tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, dem von der Klägerin vorgelegten Privatgutachten und deren weiteren Stellungnahmen und Bewertungen, ihrer eigenen Sachkunde und ihrer allgemeinen Lebenserfahrung, selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen und sich erst auf der Grundlage dieser Prüfung zu Eigen gemacht (vgl. zu diesen Anforderungen näher BVerwG, U. v. 2.4.1969 - VI C 76.65 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206
    Soweit die Klägerin ferner eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) geltend machen lässt, auf einen Umsatzrückgang von ca. 35% sowie die bereits Realität gewordene Notwendigkeit der Entlassung von Mitarbeitern verweist und darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit der von der Beklagten getroffenen Anordnungen rügt, verkennt sie Bedeutung und Tragweite des überragend wichtigen Gemeinschaftsguts des Jugendschutzes, dem sich wirtschaftliche Überlegungen zu unterordnen haben, wenn - wie hier - ein die Grundrechte der Klägerin nicht oder doch fühlbar weniger einschränkendes Mittel nicht gewählt werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 75, 246 [269]; 80, 1 [30]).
  • VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17

    Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Paintball

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (Beschluss vom 21. Juli 2016 - 12 ZB 16.1206 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18

    Untersagung der Nutzung einer Paintball-Anlage durch Kinder und Jugendliche unter

    Diesem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut haben sich wirtschaftliche Überlegungen unterzuordnen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206 -, juris).

    Dieses überragend wichtige Gemeinschaftsgut des Jugendschutzes (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.07.2016, a. a. O.) verdient im Rahmen einer Folgenabwägung den Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, insbesondere weil mögliche gesundheitliche Folgen für Kinder und Jugendliche im Regelfall nicht oder jedenfalls nur schwer wieder rückgängig gemacht werden können, während etwaige finanzielle Schäden der Antragstellerin im Regelfall ausgeglichen werden können.

  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Der Kläger betreibt mit der Lasertag-Anlage einen Gewerbebetrieb (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 30; BayVGH, B v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris Rn .14).
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