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   VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818   

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https://dejure.org/2017,47573
VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 53 Abs. 1 und 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 AufenthG; Art. 8 EMRK
    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines in Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen serbischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung mit Geiselnahme und Drogenhandels; Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Tochter mit deutscher ...

  • rewis.io

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; serbischer Staatsangehöriger; Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung mit Geiselnahme und Drogenhandels; Straffälligkeit während der Bewährungszeit; nicht therapierte Drogensucht; familiäre Lebensgemeinschaft mit Tochter mit deutscher ...

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines in Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen serbischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung mit Geiselnahme und Drogenhandels; Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Tochter mit deutscher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Als der Kläger die der ersten Verurteilung zugrundeliegenden Straftaten begangen hat, war er noch Jugendlicher bzw. Heranwachsender (28.7.2010 bzw. 5.9.2010; zur Berücksichtigung des Alters bei Begehung der Straftaten: EGMR, U.v. 23.6.2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333).

    Zur Rechtfertigung der Ausweisung eines Ausländers, der hier geboren ist und keine Beziehung zum Land seiner Staatsangehörigkeit hat, müssen sehr gewichtige Gründe vorgebracht werden (EGMR, U.v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dazu gehören unter anderem die Art und die Schwere der Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Betroffenen, die Staatsangehörigkeit der verschiedenen Betroffenen, etwaige Kinder des Betroffenen und deren Alter, Belange und Wohl sowie die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Zielland (EGMR, U.v. 24.11.2009 - 182/08 - InfAuslR 2010, 178; EGMR, U.v. 12.1.2010 - 47486/06 - InfAuslR 2010, 369).

    Die Begehung schwerer Straftaten reicht hierfür nicht aus, wenn der Ausländer starke Bindungen im Inland aufgebaut hat, während zum Land der Staatsangehörigkeit keine Bindungen mehr, dafür aber zusätzlich familiäre Bindungen zum Bundesgebiet bestehen (EGMR, U.v. 24.11.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    1.2.1 Die in § 54 AufenthG fixierten Tatbestände sind gesetzliche Umschreibungen spezieller öffentlicher Interessen an einer Ausweisung im Sinne von § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG und weisen diesen Ausweisungsinteressen zugleich ein besonderes Gewicht für die durch § 53 Abs. 1 Halbs. 2 geforderte Abwägung zu (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 26; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewichts, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso wie eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    1.2.1 Die in § 54 AufenthG fixierten Tatbestände sind gesetzliche Umschreibungen spezieller öffentlicher Interessen an einer Ausweisung im Sinne von § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG und weisen diesen Ausweisungsinteressen zugleich ein besonderes Gewicht für die durch § 53 Abs. 1 Halbs. 2 geforderte Abwägung zu (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 26; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17).

    Auch das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses entbindet daher nicht von der Notwendigkeit der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgeschriebenen umfassenden Interessenabwägung (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob die Ausweisung in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (EGMR, U.v. 28.6.2007 - 31753/02 - juris Rn. 51).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dazu gehören unter anderem die Art und die Schwere der Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Betroffenen, die Staatsangehörigkeit der verschiedenen Betroffenen, etwaige Kinder des Betroffenen und deren Alter, Belange und Wohl sowie die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Zielland (EGMR, U.v. 24.11.2009 - 182/08 - InfAuslR 2010, 178; EGMR, U.v. 12.1.2010 - 47486/06 - InfAuslR 2010, 369).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dies kann jedoch frühestens nach einem erfolgreichen Abschluss dieser Therapie angenommen werden (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 9) und nicht schon bei geäußerter Therapiewilligkeit.
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 D 64/15

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Erfolgsaussichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Ein unverhältnismäßiger Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden ist und ihm (und seinen Familienangehörigen) wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, nicht zuzumuten ist (SächsOVG, B.v. 22.2.2016 - 3 D 64/15 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Die besondere Härte, die eine Ausweisung wegen der Verwurzelung im Bundesgebiet für diese Personengruppe darstellt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Liegt die Ursache der Straftaten - wie beim Kläger im Hinblick auf die zweite Verurteilung - in seiner Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 17.226 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 10 B 16.992

    Rechtswidrige Ausweisung - Achtung des Privat- und Familienlebens

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Änderung des Ausweisungsrechts

  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 16.2199

    Kein Verfahrensmangel wegen gerichtlicher Prognoseentscheidung zur

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Es verbietet sich zudem aber auch eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

    Dabei verbietet sich eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 11 S 1814/20

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers; vorherige Durchführung einer

    Zur Begründung verweist er zunächst auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 10 B 17.818 -).

    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2017 - 10 B 17.818 - führt in diesem Zusammenhang nicht weiter.

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