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   VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683   

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https://dejure.org/2017,46026
VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683 (https://dejure.org/2017,46026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683 (https://dejure.org/2017,46026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 5 ZB 17.31683 (https://dejure.org/2017,46026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO; § 102 VwGO
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im asylrechtlichen Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im asylrechtlichen Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Umfang der Teilnahme- und Äußerungsmöglichkeit in der mündlichen Verhandlung; Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Teilnahme- und Äußerungsmöglichkeit in der mündlichen Verhandlung Nutzung von prozessualen Abhilfemöglichkeiten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Gehörsrüge; Verfahrensmangel; Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylverfahren; Termin zur mündliche Verhandlung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzulässiger Verkürzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (BayVGH, B.v. 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731 - Rn. 4).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225; BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225; BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9).
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