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   VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192   

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https://dejure.org/2018,1402
VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192 (https://dejure.org/2018,1402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2018 - 11 CS 17.2192 (https://dejure.org/2018,1402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 11 CS 17.2192 (https://dejure.org/2018,1402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 8, § 46 Abs. 3
    Beeinträchtigung der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beeinträchtigung der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Kompensationsmöglichkeit von Leistungsdefiziten; Fahrverhaltensbeobachtung; Anordnung medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anlassbezogenheit; Verhältnismäßigkeit; hinreichende medizinische Abklärung; festgestellte Leistungsdefizite

  • rechtsportal.de

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1; Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins; Unverhältnismäßige nochmalige Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung; Berücksichtigung von Erkrankungen bei den Anforderungen zum Führen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).

    Falls die Ärztin der Begutachtungsstelle, wie dem Gutachten zu entnehmen ist, gleichwohl aufgrund der Mehrfachmedikation mit nicht genau einzuschätzenden Wechselwirkungen Zweifel hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Antragstellers hatte, hätte sie eine dahingehende medizinisch-psychologische Begutachtung lediglich empfehlen können, jedoch nicht eigenmächtig anordnen dürfen (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).

    b) Die von der Begutachtungsstelle über die medizinische Untersuchung hinaus eigenmächtig durchgeführte Überprüfung der psychischen Leistungsfähigkeit ist zwar verwertbar, da der Antragsteller sich ihr - wenn auch mutmaßlich in der Annahme, dies sei Bestandteil der von ihm verlangten Untersuchung - nicht widersetzt und das Gutachten dem Landratsamt vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 24 f.).

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Diese kann insbesondere bei älteren Fahrerlaubnisinhabern zur Klärung beitragen, ob sie Leistungsdefizite durch ihre Verkehrserfahrungen und gewohnheitsmäßig geprägten Bedienungshandlungen ausgleichen können (Nr. 3.12.3 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 16).

    Hierfür ist eine Fahrverhaltensbeobachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, die den Betreffenden im Vergleich zu einer (nochmaligen) medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht zuletzt auch kostenmäßig weniger belastet, grundsätzlich ausreichend (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 CS 17.2201

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die Anordnung ihrerseits rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., zuletzt BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192
    Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kommt jedoch vor allem dann in Betracht, wenn noch keine psychologischen Leistungstests durchgeführt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zu Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Doch bestehen gegen das Gutachten insofern noch zu klärende Bedenken, als ihm nicht zu entnehmen ist, welche Qualifikation die Gutachterin zur Durchführung und Auswertung der regelmäßig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung durchgeführten Leistungstests befähigt hat oder ob hierbei (konsiliarisch) eine testtheoretisch ausgebildete psychologische Fachkraft zugezogen worden ist (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., Nr. 2.5.2, S. 60; vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 22; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 11 CS 23.1577

    Entziehung der Fahrerlaubnis, älterer Kraftfahrer, psychische Leistungsfähigkeit,

    aa) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass das vom Antragsteller vorgelegte Ergebnis der leistungspsychologischen Untersuchung vom 13. März 2023 ungeachtet der Frage, ob die ärztliche Gutachterin mit deren Anforderung den Gutachtensauftrag überschritten hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 14), verwertet werden darf.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2022 - 6 L 2430/22

    Luftsicherheit, Luftverkehr, Verkehrspilot, Zuverlässigkeit, Widerruf,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 20 B 922/18 -, n.v., m.w.N.; für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts: BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 3 C 30/11 -, juris, Rn. 23 und vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 11 CS 17.2192 -, juris, Rn. 16.
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 11 CS 18.2334

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    In Anbetracht der detailreichen und schlüssigen Zeugenaussage, der Spuren am Fahrzeug der Antragstellerin und des Umstands, dass sie einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO zugestimmt hat, bestehen vorliegend keine vernünftigen Zweifel daran, dass sie bei ihrer Fahrt am 14. Juli 2017 mit ihrem Außenspiegel das entgegenkommende Fahrzeug gestreift, aber nicht angehalten hat, was auf Aufmerksamkeits-, Wahrnehmungs- bzw. Reaktionsdefizite hinweist (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532

    Anforderungen an die Darlegung von Bedenken gegen die Fahreignung

    Im Übrigen ziehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie

    Auch darf ein vorgelegtes Gutachten nach ständiger Rechtsprechung unabhängig davon, ob die Beibringungsanordnung zu Recht erfolgte oder der Gutachter den vorgegebenen Rahmen seines Untersuchungsauftrags eingehalten hat, in vollem Umfang verwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 24 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Soweit das Verwaltungsgericht das vorgelegte Gutachten vom 18. Februar 2016 als neue Tatsache gewertet hat, ist es der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich ziehen (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die nach Frage 6 der Gutachtensanordnung zu testende Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung) und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Gera, 23.01.2019 - 3 E 2327/18

    Anordnung der Beibringung einer erneuten medizinisch- psychologischen Gutachtens

    sen Verwertbarkeit hängt daher auch nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung zur Beibringung eines solchen Gutachtens ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. März 1996 - 11 B 14/96 - Urt. v. 18. März 1982 - 7 C 69/81 - BayVGH, Beschl. 22. Januar 2018 - 11 CS 17.2192 - v. 28. November 2014 - 11 CS 14.2267 - VGdSaarl, Beschl. v. 12. Juli 2013 - 10 L 782/13 - jeweils Juris).
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